@Petersburger (aber nicht nur).
Die eigentliche Frage wurde in Antwort #1 korrekt beantwortet, die Antworten von Saxioncus in #4 auf die Nachfrage / dem mitgeteilten Hörensagen sind in der Hauptsache, für den Adressaten Foudre als
TE, korrekt. Es wurde, anscheinend erforderlich, der grundsätzliche Unterschied "EU-Staaten" zu "Schengen-Staaten" dargestellt. Dabei hätte man es dann, selbst mit Blick auf zukünftige theoretisch denkbare Leser, lassen können. Aber nein, ...
Zitat:Und ja:
Halbwissen, Gegenfragen und Belehrungen sind nicht der angenehmste Teil dieses Forums.
Das liegt aber auch an der Tendenz hier, sich über Gebühr an völlig nebensächlichen Unschärfen hochzuziehen, selbst wenn der eigentliche Gegenstand einer Frage korrekt beantwortet wurde.
Daran, dass sich einige Foristen zwar nicht mit einer Erstantwort auf eine Frage trauen, aber gerne dann danach in Folgeantworten die Erstantwort (oder Antworten generell) auf Unschärfen untersuchen und ggf. zerpflücken. Wenn das dann noch mit einem "Stimmt nicht" oder "Falsch" passiert, anstatt nur ggf. die Nebensächlichkeit einfach nur mit einer neutralen Einleitung richtigzustellen, ist das Abdriften etc. vorprogrammiert.
Daran, dass man einzelne Foristen, anstatt in der Sache zu widersprechen, persönlich vorführt und kritisiert. Saxonicus scheint mir da ein gerade gutes Beispiel, nicht wahr, Petersburger?
Und es liegt daran, und das hast Du richtig erkannt, dass hier diese oberlehrerhaften Belehrungen, in entsprechender Art und Weise, von einigen Mitforisten vorgenommen werden. Da sollte sich jeder mal den Spiegel vorhalten. Ich tue das zu solchen Anlässen und reflektiere meine Art zu antworten. Zumindest versuche ich es. Ich hoffe, Du und jeder andere auch.
Der Punkt ist:
Halbwissen kann man in Folgebeiträgen ausgleichen und ggf. korrigieren.
Gegenfragen kann man beantworten oder ggf. deren Irrelevanz darstellen.
Belehrungen, abhängig wesentlich von der Art des Vorbringens, können leicht eskalieren. Ich habe meine Signatur nicht ohne Grund gewählt.
Und damit der Bezug zu Fragen des
TE bestehen bleibt:
Foudre schrieb am 01.03.2019 um 18:04:37:Also wäre es auf jeden Fall einfacher, wenn ich stattdessen nach Großbritannien reisen würde!?
Ja. Es entfällt das gesamte Visumprozedere.
Zitat:Kann er, wenn er in GB studiert, generell nur mit Visum in die "anderen" EU-Staaten einreisen? (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien...)
Grundsätzlich ja.
Bei den von Dir aufgeführten Schengenstaaten ist es grundsätzlich so, bei anderen EU-Staaten, die jedoch nicht zu "Schengen" gehören, kann es möglicherweise anders sein. Dazu muss man im Einzelfall nachfragen.
Zitat:Das ist voll der Blödsinn. Ich kenne einen anderen Afrikaner, der in Ungarn studiert, und der bewegt sich "frei" in der EU....
Nein, ist es nicht.
Es gibt einen Unterschied zwischen "Schengen" und "EU", wie von Saxonicus dargestellt.
Mit seinem ungarischen Aufenthaltstitel kann er zwar innerhalb der Schengenstaaten zu kurzfristigen Aufenthalten frei einreisen, aber nicht auch in alle EU-Staaten, solange diese nicht zu Schengen gehören. Bestenfalls gibt es die Chance, dass einzelne "Nicht-Schengen-aber-EU-Staaten" aus eigenem Recht begünstigende Regelungen haben.
Dein Afrikaner aus Ungarn benötigt für UK auch ein Visum. UK und Irland sind immer etwas komplizierter.
(Das alles nur unter Vorbehalt - möglicherweise gibt es Unschärfen...)