Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besuch von namibischem Student aus GB (Gelesen: 2.847 mal)
Foudre
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch von namibischem Student aus GB
27.02.2019 um 20:05:30
 
Hallo,

ein Staatsbürger von Namibia, der mit einem Studentenvisum in Großbritannien studiert, möchte mich für ein paar Tage in Deutschland besuchen....

Braucht er dafür ein Visum, oder gilt hier "EU-Freizügigkeit" oder ähnliches?

Wenn ein Visum notwendig ist: Was für ein Visum benötigt er und welche Nachweise müssen erbracht werden? Wo wird das meinerseits/seinerseits beantragt und wie lange dauert die Bearbeitung in etwa?

Was würde das Visum kosten (weil wenn er z. B. nur für ein langes Wochenende kommt, dann lohnen sich z. B. 200€ Visumgebühren kaum, wenn der Flug mit Ryanair auch nur ca. 50€ kosten würde....)

Vielen Dank für jede Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #1 - 27.02.2019 um 20:35:20
 
Er braucht ein Schengenvisum für 60€.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #2 - 27.02.2019 um 21:30:02
 
Foudre schrieb am 27.02.2019 um 20:05:30:
Was für ein Visum benötigt er und welche Nachweise müssen erbracht werden? 


Alles das was man für den nachweis von Identität und Rückkehrbereitschaft braucht    https://uk.diplo.de/uk-en/02/visa/documents

Foudre schrieb am 27.02.2019 um 20:05:30:
Wo wird das meinerseits/seinerseits beantragt und wie lange dauert die Bearbeitung in etwa?


In der deutschen Botschaft London...evetuell, wenn eine VE von dir erwartet wird dann auf deiner ABH! Kann einige Zeit dauern...sollte aber innerhalb von 2 Wochen passen

Ob er ein Visum bekommt, muss man abwarten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Foudre
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #3 - 01.03.2019 um 18:04:37
 
Also wäre es auf jeden Fall einfacher, wenn ich stattdessen nach Großbritannien reisen würde!?

Kann er, wenn er in GB studiert, generell nur mit Visum in die "anderen" EU-Staaten einreisen? (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien...)

Das ist voll der Blödsinn. Ich kenne einen anderen Afrikaner, der in Ungarn studiert, und der bewegt sich "frei" in der EU....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #4 - 01.03.2019 um 18:14:39
 
Foudre schrieb am 01.03.2019 um 18:04:37:
Kann er, wenn er in GB studiert, generell nur mit Visum in die "anderen" EU-Staaten einreisen? (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien...)

Ja, weil Großbritannien nicht zu den Schengenstaaten gehört, somit brauchen dort aufhältige Ausländer ein Visum, wenn sie in die Schengenländer einreisen wollen.

Die Drittstaatenangehörigen die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Schengenstaaten rechtmäßig aufhalten, brauchen auch ein Visum wenn sie nach Großbritannien wollen.

Zitat:
Das ist voll der Blödsinn. Ich kenne einen anderen Afrikaner, der in Ungarn studiert, und der bewegt sich "frei" in der EU.... 

Nein, nicht in der gesamten EU, sondern nur in den Schengenstaaten. Nach Großbritannien braucht er auch ein Visum.

EU und Schengenstaaten sind eben nicht identisch.

So gehören z.B. Norwegen und die Schweiz zwar zu den Schengenstaaten, aber nicht zur EU, wiederum gehört Großbritannien zwar (noch) zur EU, aber nicht zum Schengenverbund.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #5 - 02.03.2019 um 10:52:40
 
Meine Nichte (aus einem Drittland) hat in GB studiert und ein Touristen-Visum für Deutschland bekommen. Sehr hilfreich war dafür sicherlich, dass wir einerseits eine Verpflichtungserklärung für sie hatten und zum anderen, dass sie ein Schreiben der Uni hatte, in dem stand was sie studiert, dass sie die Gebühren bezahlt hat und wann ihr Studium weiter geht, etc. Also so ähnlich wie eine Schreiben eines Arbeitgebers. Die Uni schien damit Erfahrung zu haben, sodass es kein Problem war, so ein Schreiben zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #6 - 02.03.2019 um 11:02:35
 
Saxonicus schrieb am 01.03.2019 um 18:14:39:
Nein, nicht in der gesamten EU, sondern nur in den Schengenstaaten. Nach Großbritannien braucht er auch ein Visum.


Stimmt auch nicht so ganz. Ausgehend beispielsweise von Art. 4 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht haben BG and RO Gesetze erlassen die es Drittstaatlern die über einen Aufenthaltstitel anderer Schengenländer verfügen erlaube visafrei einzureisen analog einer Reise innerhalb des Schengenraums. Gleiches gilt für HR and CY
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #7 - 02.03.2019 um 11:27:07
 
fab87 schrieb am 02.03.2019 um 11:02:35:
Stimmt auch nicht so ganz.

Hier, bei Deiner Anfrage ging es aber nicht um Bulgarien, Rumänien, Zypern oder Kroatien, sondern um die Einreisebedingungen von Drittstaatsangehörigen mit AE in Großbritannien in die Schengenstaaten (bzw. in die umgekehrte Richtung).

Auch die Schweiz hatte bereits lange vor den Schengenbeitritt 2008 die Visumspflicht für die in Deutschland lebenden Drittstaatler abgeschafft. Meine Frau (Drittstaatlerin) hatte bereits im August 2000 einen entsprechenden Hinweis (Verzicht auf die Visapflicht) von der schweizerischen Vertretung erhalten.

Welche Sonderregelungen die einzelnen Staaten, da noch nebenher für bestimmte Staatsangehörige gestatten, spielte doch bei Deiner Anfrage überhaupt keine Rolle.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.03.2019 um 11:41:34 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #8 - 02.03.2019 um 11:53:36
 
Saxonicus schrieb am 02.03.2019 um 11:27:07:
Hier, bei Deiner Anfrage ging es aber nicht um Bulgarien, Rumänien, Zypern oder Kroatien, sondern um die Einreisebedingungen von Drittstaatsangehörigen mit AE in Großbritannien in die Schengenstaaten (bzw. in die umgekehrte Richtung).

Auch die Schweiz hatte bereits lange vor den Schengenbeitritt 2008 die Visumspflicht für die in Deutschland lebenden Drittstaatler abgeschafft. Meine Frau (Drittstaatlerin) hatte bereits im August 2000 einen entsprechenden Hinweis (Verzicht auf die Visapflicht) von der schweizerischen Vertretung erhalten.

Welche Sonderregelungen die einzelnen Staaten, da noch nebenher für bestimmte Staatsangehörige gestatten, spielte doch bei Deiner Anfrage überhaupt keine Rolle.


1. Es sind keine Sonderregelung.
2. Es gibt genug Leute die hier mitlesen
3. Gerade im rechtlichen Kontext ist Genauigkeit unabdingbar.
4. Deine bereits schon öfters hier zur Schau gestellte Tendenz zu durch Halbwissen verursachte Tendenz zu Fehlinterpretationen und Falschaussagen, sorgt regelmäßig für Verwirrung.
5. Deine CH Geschichte hat nichts mit der Sache hier zu tun im Gegensatz zu meiner Korrektur deiner sachlisch teilfalschen vorherigen Angabe.
6. Das du AE schreibst und nicht Aufenthaltstitel im Bezug auf den britischen Aufenthaltsstatus verwirrt ebenso, da AE zu einem Link führt der deutsches Recht wiedergibt und ist mal wieder typisch ungenau.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #9 - 02.03.2019 um 12:44:41
 
Dann machen wir es noch korrekter:

Nach § 4 AufenthG sind auch Schengen-Visa Aufenthaltstitel, im Zusammenhang dieses Themas relevant sind Aufenthaltstitel für den Daueraufenthalt (oder Aufenthaltstitel nach nationalem Recht).

Die Einreise zumindest nach HR (bei den drei anderen habe ich nicht nachgeschaut) ist mit Aufenthaltstiteln von Schengen-Staaten für den Daueraufenthalt erlaubt, ebenso mit Schengen-Visa, die mindestens zur zweifachen Einreise berechtigen.
Nicht jedoch mit Schengen-Visa zur einfachen Einreise.


Und ja:
Halbwissen, Gegenfragen und Belehrungen sind nicht der angenehmste Teil dieses Forums.

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #10 - 02.03.2019 um 18:32:56
 
@Petersburger (aber nicht nur).

Die eigentliche Frage wurde in Antwort #1 korrekt beantwortet, die Antworten von Saxioncus in #4 auf die Nachfrage / dem mitgeteilten Hörensagen sind in der Hauptsache, für den Adressaten Foudre als TE, korrekt. Es wurde,  anscheinend erforderlich, der grundsätzliche Unterschied "EU-Staaten" zu "Schengen-Staaten" dargestellt. Dabei hätte man es dann, selbst mit Blick auf zukünftige theoretisch denkbare Leser, lassen können. Aber nein, ...

Zitat:
Und ja:
Halbwissen, Gegenfragen und Belehrungen sind nicht der angenehmste Teil dieses Forums.


Das liegt aber auch an der Tendenz hier, sich über Gebühr an völlig nebensächlichen Unschärfen hochzuziehen, selbst wenn der eigentliche Gegenstand einer Frage korrekt beantwortet wurde.
Daran, dass sich einige Foristen zwar nicht mit einer Erstantwort auf eine Frage trauen, aber gerne dann danach in Folgeantworten die Erstantwort (oder Antworten generell) auf Unschärfen untersuchen und ggf. zerpflücken. Wenn das dann noch mit einem "Stimmt nicht" oder "Falsch" passiert, anstatt nur ggf. die Nebensächlichkeit einfach nur mit einer neutralen Einleitung richtigzustellen, ist das Abdriften etc. vorprogrammiert.
Daran, dass man einzelne Foristen, anstatt in der Sache zu widersprechen, persönlich vorführt und kritisiert. Saxonicus scheint mir da ein gerade gutes Beispiel, nicht wahr, Petersburger?
Und es liegt daran, und das hast Du richtig erkannt, dass hier diese oberlehrerhaften Belehrungen, in entsprechender Art und Weise, von einigen Mitforisten vorgenommen werden. Da sollte sich jeder mal den Spiegel vorhalten. Ich tue das zu solchen Anlässen und reflektiere meine Art zu antworten. Zumindest versuche ich es. Ich hoffe, Du und jeder andere auch.

Der Punkt ist:
Halbwissen kann man in Folgebeiträgen ausgleichen und ggf. korrigieren.
Gegenfragen kann man beantworten oder ggf. deren Irrelevanz darstellen.
Belehrungen, abhängig wesentlich von der Art des Vorbringens, können leicht eskalieren. Ich habe meine Signatur nicht ohne Grund gewählt.

Und damit der Bezug zu Fragen des TE bestehen bleibt:

Foudre schrieb am 01.03.2019 um 18:04:37:
Also wäre es auf jeden Fall einfacher, wenn ich stattdessen nach Großbritannien reisen würde!?


Ja. Es entfällt das gesamte Visumprozedere.

Zitat:
Kann er, wenn er in GB studiert, generell nur mit Visum in die "anderen" EU-Staaten einreisen? (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien...)


Grundsätzlich ja.
Bei den von Dir aufgeführten Schengenstaaten ist es grundsätzlich so, bei anderen EU-Staaten, die jedoch nicht zu "Schengen" gehören, kann es möglicherweise anders sein. Dazu muss man im Einzelfall nachfragen.

Zitat:
Das ist voll der Blödsinn. Ich kenne einen anderen Afrikaner, der in Ungarn studiert, und der bewegt sich "frei" in der EU.... 


Nein, ist es nicht.
Es gibt einen Unterschied zwischen "Schengen" und "EU", wie von Saxonicus dargestellt.
Mit seinem ungarischen Aufenthaltstitel kann er zwar innerhalb der Schengenstaaten zu kurzfristigen Aufenthalten frei einreisen, aber nicht auch in alle EU-Staaten, solange diese nicht zu Schengen gehören. Bestenfalls gibt es die Chance, dass einzelne "Nicht-Schengen-aber-EU-Staaten" aus eigenem Recht begünstigende Regelungen haben.
Dein Afrikaner aus Ungarn benötigt für UK auch ein Visum. UK und Irland sind immer etwas komplizierter.

(Das alles nur unter Vorbehalt - möglicherweise gibt es Unschärfen...)
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #11 - 02.03.2019 um 20:01:40
 
T.P.2013 schrieb am 02.03.2019 um 18:32:56:
Bestenfalls gibt es die Chance, dass einzelne "Nicht-Schengen-aber-EU-Staaten" aus eigenem Recht begünstigende Regelungen haben.


Bei CY, BG, RO und HR ist es nicht eine freiwillige Anpassung des EU Rechts .  Die Ausnahmen IRL und GB lassen sich aus dem VErtrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Protokoll Nr. 19 entnehmen.  Dass die Gewährung Visafreiheit nicht von den anderen nicht Schengenländern in der EU selbst ausgeht ergibt sich aus den jeweiligen Artikel in der Beitritssakte und wird dann letztendlich vor allem durch einen bindenden Ratsbeschluss deutlich. Nämlich Beschluss565/2014/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 15. Mai 2014 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen auf der Grundlage der einseitigen Anerkennung bestimmter Dokumente durch Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG.

Gleichfalls sind hier keine Ausnahmen von den Annexliste erlaubt. Daraus ergibt sich folgendes:

AT aus Schengenstaat (EU oder nicht EU) -> Reisefreiheit in der Gemeinschaft (- UK, IRL) + außergemeinschaftliche Schengenanwender.

AT aus GB für Negativstaatler -> Keine Reisefreiheit innerhalb der Gemeinschaft oder dem Schengenraum. Visa ist für Negativstaatler verpflichtet wie in dem Fall des namibianischen Staatsangehörigen hier. Regelmäßig auch nicht nach Irland trotz kontrollfreier common travel area; Ausnahmen nur möglich, wenn das short-stay visa waiver regime  hier greift (umfasst etwa 20 Länder und setzt gültigen UK AT vorraus).

AT aus BG, CY, RO, HR -> Keine Reisefreiheit im Schengenraum jedoch Reisefreiheit nach BG, CY, RO und HR
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #12 - 02.03.2019 um 22:31:55
 
Ja, sehr schön. Es gab also eine Unschärfe.
Dann nicht '"aus eigenem Recht" begünstigende Regelungen", sondern nur "begünstigende Regelungen".
Denkst Du jetzt ernsthaft, Deine Verfeinerung, auch wenn 1000 Mal zutreffend, hat für den TE(!) mit seinen Kenntnissen tatsächlich einen Mehrwert ggü. den bisherigen Ausführungen?
Du hast aber einen Teil dessen, das ich vorher schrieb, gerade wunderbar illustriert. Danke dafür.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Foudre
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von namibischem Student aus GB
Antwort #13 - 03.05.2019 um 21:08:34
 
Saxonicus schrieb am 01.03.2019 um 18:14:39:
Nein, nicht in der gesamten EU, sondern nur in den Schengenstaaten. Nach Großbritannien braucht er auch ein Visum.
EU und Schengenstaaten sind eben nicht identisch.


Also derjenige, der in Ungarn studiert, braucht auch für GB kein Visum. Weil namibische Staatsangehörige brauchen für GB kein Visum, wohl wegen dem Commonwealth. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema