ammoniumnitrat schrieb am 25.03.2019 um 21:42:53:Fall 1: Er findet Arbeit innerhalb der ersten drei Monate.
Kann seine Frau bei einer deutschen Ausländerbehörde einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen, unter welchen Bedingungen (Höhe des Gehalts? Wohnungsgröße? sonstiges?) und für wie lange?
Da ja sein Aufenthalt auf Dauer angelegt ist (er will hier Arbeiten) hat er sich und seine Frau erstmal innerhalb von zwei Wochen bei der Meldestelle anzumelden. Vom Wohnungsgeber braucht es hierüber eine Bescheinigung.
-Er braucht darüber hinaus überhaupt nichts an Behördengängen
-Der Aufenthalt der Ehefrau ist an seine Aufenthalt gekoppelt, deshalb kann sie keinen legalen Aufenthaltstatus bekommen. den hat sie von Rechts wegen mit Grenzübertritt. -Was Sinn macht, ist das sie schnell eine Aufenthaltkarte bei der
ABH beantragt, bei Bantragung bekommt sie eine Bescheinigung und hat einen Nachweises Ihres legalen Aufenthaltes über die drei Monate hinaus. Sie darf auch nach Einreise direkt Arbeit annehmen, der Arbeitgeber wird aber eben eine Bescheinigung des legalen Aufenthalt sehen wollen.
Die Aufenthaltkarte selber kann bis zu sechs Monaten dauern, die
ABH wird wahrscheinlich vorher sehen wollen, ob der Ehemann arbeit gefunden hat.