Aras schrieb am 29.01.2019 um 08:00:56:Aber wir sind keine Staatsangehörige eines EFTA-Staates?
"...as well as old format for third state citizens who are family members of the aforementioned category of persons"
Mir ist einfach nicht klar, worauf Du hinauswillst.
Der angehörige Drittstaatangehörige
hat diese Aufenthaltsbewilligung B (EU/EFTA).
Und wir versuchen zu ergründen, ob diese für Drittstaat-Angehörige von EU-Bürgern (dem deutschen Stammberechtigten) ausgestellte und die damit in Anspruch genommene Freizügigkeit belegende Karte als
Äquivalent zu einer Aufenthaltskarte aus Sicht der irischen Behörden (neben der positiv sich äußernden AV) angesehen werden kann oder wird.
Zitat:Es wäre wirklich interessant was in timematic dokumentiert wurde.
Sicher. Zumal ich noch immer der Meinung bin, dass das Hauptproblem ggf. nur und ausschließlich bei der LVG liegen wird und nicht bei irischen (Grenz-) Beamten.
Fest steht aber offensichtlich, dass diese Ausgangsfrage des
TS Zitat:wo finde ich schwarz auf weiß, ob dieses Dokument ausreichend ist oder nicht?
nicht beantwortet werden kann, sondern es bei Mutmaßungen aller Beteiligten bleibt.