Hallo zusammen,
für den folgenden Fall möchte ich nochmals um eure kompetente Hilfe/Rat bitten:
Meine Freundin (Russ. Staatsbürgerin) lebt aktuell mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland. Finanzierungsnachweis ist eine von mir gegebene
VE. Ebenfalls wohnen wir in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Mietvertrag auf meinen Namen läuft.
Ihre Schwester und ihr knapp 2-jähriger Neffe möchten demnächst zu Besuch zu uns kommen. Wir würden gerne ein gemeinsames Einladungsschreiben verfassen und sie könnten während des Aufenthalts (ca. 14 Tage) mit uns in der Wohnung leben.
Erste Frage: Welches Visum ist zu beantragen? Ein normales Besuchsvisum oder ein Visum für den Besuch naher Verwandter / Familienmitglieder? In meinen Augen kann beides irgendwie zutreffen.
Ihre Schwester ist verheiratet und berufstätig, zur Zeit allerdings im Mutterschaftsurlaub. Um den Nachweis der Rückkehrwilligkeit mache ich mir an dieser Stelle also keine Gedanken. Mehr um den Nachweis des finanziellen Mittel zur Bestreitung des Aufenthalts. Das Mutterschaftsgeld ist ja nicht gerade üppig.
Zweite Frage: Ist eine Verpflichtungserklärung von Nöten? Oder würde es ausreichen wenn wir im Einladungsschreiben darauf verweisen, dass wir für den Zeitraum des Aufenthalts für die Kosten für Verpflegung etc aufkommen und sie zusätzlich die Nachweise ihres AG und die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld einreicht? Ich bin voll berufstätig und verdiene gut, meine Freundin geht neben dem Studium noch einem 450€ Job nach. Nachweise in Form von Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag könnten wir den Einladungsschreiben beifügen. Flugtickets und Krankenversicherung würden im Vorfeld gekauft werden und dem Antrag ebenfalls beigefügt werden.
Dritte Frage: Wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, kann ich eine zweite Verpflichtungserklärung abgeben, die parallel zu der meiner Freundin besteht? Wenn ich eine zweite Verpflichtungserklärung für diesen Reisenzweck abgebe, muss der Sohn der Schwester dann in dieser mit aufgeführt werden? Oder ist eine Verpflichtungserklärung für die Schwester ausreichend?
Vierte Frage: Bei der Visa-Beantragung für den Sohn muss ja die Geburtsurkunde für den Sohn sowie eine notariell Beglaubigte Einverständniserklärung des Kindesvaters beigefügt werden. Ist es ausreichend wenn dies in russischer Sprache vorgelegt wird oder müssen die Dokumente übersetzt werden? (Auch im Hinblick durch eine eventuelle Überprüfung bei der Einreise in D) Muss die Erklärung des Kindesvaters exakte Reisedaten beinhalten oder geht auch eine generelle Einverständniserklärung? Das wäre im Hinblick auf zukünftige Besuche eine Erleichterung damit sie nicht jedes mal zum Notar muss, außerdem wollen wir trotz Unkenntnis der exakten Reisedaten schon damit beginnen alle Dokumente zusammen zustellen.
Eine andere grundsätzliche Frage die später vielleicht von Interesse wird: Ist es möglich für die Schwester einer in Deutschland lebenden Ausländerin ein "unechtes Mehrjahresvisum" zu beantragen oder kommt dies nur für Eltern in Betracht? Bzw. geht das überhaupt wenn die Familienangehörige nur einen befristeten Aufenthalt zum Studium hat oder braucht sie dafür bspw. einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige eines Unionsbürgers? Aktuell soll nur ein Visum für eine einmalige Einreise beantragt werden, zumal es ihr erstes Schengenvisum sein wird und die Erfolgsaussichten für ein Multi- oder gar Mehrjahresvisum wohl bei Null liegt !?
Besten Dank im Voraus.