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Besuchsvisum für Schwester und Neffe einer russ. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in D (Gelesen: 1.055 mal)
s0f5
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Beiträge: 15

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum für Schwester und Neffe einer russ. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in D
09.01.2019 um 07:29:41
 
Hallo zusammen,

für den folgenden Fall möchte ich nochmals um eure kompetente Hilfe/Rat bitten:

Meine Freundin (Russ. Staatsbürgerin) lebt aktuell mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland. Finanzierungsnachweis ist eine von mir gegebene VE. Ebenfalls wohnen wir in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Mietvertrag auf meinen Namen läuft.

Ihre Schwester und ihr knapp 2-jähriger Neffe möchten demnächst zu Besuch zu uns kommen. Wir würden gerne ein gemeinsames Einladungsschreiben verfassen und sie könnten während des Aufenthalts (ca. 14 Tage) mit uns in der Wohnung leben. 

Erste Frage: Welches Visum ist zu beantragen? Ein normales Besuchsvisum oder ein Visum für den Besuch naher Verwandter / Familienmitglieder? In meinen Augen kann beides irgendwie zutreffen.

Ihre Schwester ist verheiratet und berufstätig, zur Zeit allerdings im Mutterschaftsurlaub. Um den Nachweis der Rückkehrwilligkeit mache ich mir an dieser Stelle also keine Gedanken. Mehr um den Nachweis des finanziellen Mittel zur Bestreitung des Aufenthalts. Das Mutterschaftsgeld ist ja nicht gerade üppig.

Zweite Frage: Ist eine Verpflichtungserklärung von Nöten? Oder würde es ausreichen wenn wir im Einladungsschreiben darauf verweisen, dass wir für den Zeitraum des Aufenthalts für die Kosten für Verpflegung etc aufkommen und sie zusätzlich die Nachweise ihres AG und die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld einreicht? Ich bin voll berufstätig und verdiene gut, meine Freundin geht neben dem Studium noch einem 450€ Job nach. Nachweise in Form von Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag könnten wir den Einladungsschreiben beifügen. Flugtickets und Krankenversicherung würden im Vorfeld gekauft werden und dem Antrag ebenfalls beigefügt werden.

Dritte Frage: Wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, kann ich eine zweite Verpflichtungserklärung abgeben, die parallel zu der meiner Freundin besteht? Wenn ich eine zweite Verpflichtungserklärung für diesen Reisenzweck abgebe, muss der Sohn der Schwester dann in dieser mit aufgeführt werden? Oder ist eine Verpflichtungserklärung für die Schwester ausreichend?

Vierte Frage: Bei der Visa-Beantragung für den Sohn muss ja die Geburtsurkunde für den Sohn sowie eine notariell Beglaubigte Einverständniserklärung des Kindesvaters beigefügt werden. Ist es ausreichend wenn dies in russischer Sprache vorgelegt wird oder müssen die Dokumente übersetzt werden? (Auch im Hinblick durch eine eventuelle Überprüfung bei der Einreise in D) Muss die Erklärung des Kindesvaters exakte Reisedaten beinhalten oder geht auch eine generelle Einverständniserklärung? Das wäre im Hinblick auf zukünftige Besuche eine Erleichterung damit sie nicht jedes mal zum Notar muss, außerdem wollen wir trotz Unkenntnis der exakten Reisedaten schon damit beginnen alle Dokumente zusammen zustellen.

Eine andere grundsätzliche Frage die später vielleicht von Interesse wird: Ist es möglich für die Schwester einer in Deutschland lebenden Ausländerin ein "unechtes Mehrjahresvisum" zu beantragen oder kommt dies nur für Eltern in Betracht? Bzw. geht das überhaupt wenn die Familienangehörige  nur einen befristeten Aufenthalt zum Studium hat  oder braucht sie dafür  bspw. einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige eines Unionsbürgers? Aktuell soll nur ein Visum für eine einmalige Einreise beantragt werden, zumal es ihr erstes Schengenvisum sein wird und die Erfolgsaussichten für ein Multi- oder gar Mehrjahresvisum wohl bei Null liegt !?

Besten Dank im Voraus.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum für Schwester und Neffe einer russ. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in D
Antwort #1 - 09.01.2019 um 09:38:54
 
s0f5 schrieb am 09.01.2019 um 07:29:41:
Ist eine Verpflichtungserklärung von Nöten? Oder würde es ausreichen wenn wir im Einladungsschreiben darauf verweisen, dass wir für den Zeitraum des Aufenthalts für die Kosten für Verpflegung etc aufkommen... 

Bei der Verpflichtungserklärung geht es nicht in erster Linie um die Sicherstellung des Lebensunterhalts des Besuchers, sondern um etwaige, dem Staat entstehende Kosten durch nicht fristgemäße Ausreise, daraus folgende Abschiebehaft, Abschiebekosten oder Asylantragstellung, sowie alle anderen Kosten, die der öffentlichen Hand durch den Besucher verursacht werden könnten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum für Schwester und Neffe einer russ. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in D
Antwort #2 - 09.01.2019 um 13:02:06
 
Hallo,

zu 1. Hauptzweck "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden". Das ist das "normale Besuchsvisum".

2. Ja, eine VE wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefordert werden, die von Dir umrissene formlose Einladung erfüllt zusätzlich seinen Zweck.

3. Ja, falls Dein Einkommen ausreichend ist, kannst Du auch eine zweite VE, diesmal für die Schwägerin, abgeben. Dann aber Schwägerin + Neffe.

4. Für die Zwecke der Visumbeantragung reicht die Einverständniserklärung in russischer Sprache.

Grundsätzliche Frage: Beantragen kann man alles. Deine eigene Prognose "Null" dürfte aus u.a. genau den von Dir genannten Gründen aber zutreffend sein.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum für Schwester und Neffe einer russ. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in D
Antwort #3 - 14.01.2019 um 19:52:23
 
Moin,

Mit 450€-Job kann die Freundin zwar eine VE abgeben aber die wäre nutzlos. Du wirst die VE für beide abgeben müssen. "Gut" verdienen versteht jeder zwar anders aber die Hürde ist da nicht so gewaltig hoch. Das ist aber überall etwas anders, da musst Du bei der zuständigen Behörde anfragen/nachsehen (ist auch nicht überall gleich).

Gruß,
Norbert
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