Ich bin kein Freund solcher "Glückwünsche", aber sie sind sachlich korrekt.
Die *nicht erfolgte Rückkehr* mit dem gekauften Flugticket ist das Einzige, was bei der ganzen Sache für denjenigen zählt, der beim nächsten Deutschverheirateten über die Erteilung eines Schengen-Visums entscheiden soll.
Ob da mit Anwalt oder ohne, ob die Nicht-Rückreise bereits bei Einreise geplant war oder erst fünf Minuten vor Abfahrt zum Flughafen beschlossen wurde, und völlig egal, mit welchen Argumenten der Anwalt da kam:
Der Entscheider wird nur sehen, dass schon wieder ein Deutschverheirateter sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten hat.
Und er wird beim nächsten gar nicht erst riskieren, dass es so weit kommt.
Bevor wir hier ein Missverständnis diskutieren: Schau mal auf das Dokument, das Dein Mann besitzt: Dort steht nirgendwo, dass sein Aufenthalt bis ... erlaubt sei.
Er hält sich unerlaubt auf. Unerlaubter Aufenthalt ist eine Straftat.
Er ist vollziehbar ausreisepflichtig.
Nur der Vollzug - die Abschiebung - wird von der
ABH ausgesetzt, also auf irgendwann verschoben.
Dein Mann verstößt also gegen geltendes Recht.
Und was die vom Anwalt postulierte Unzumutbarkeit angeht: Es gibt in Deutschland inzwischen vieles, was nicht wirklich zumutbar ist. Auch so profane Dinge wie Anmeldung, Beantragung eines Personalausweises und vieles Ähnliche sind vielerorts nur noch mit unverständlich langer Anmeldung möglich.
Das kann aber keinesfalls Rechtfertigung für eigene Straftaten sein.