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Visum für FZF mit Vorabzustimmung (Gelesen: 6.130 mal)
xoSabriinaxo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 06.11.2017 um 10:26:42
 
Petersburger schrieb am 05.11.2017 um 21:17:12:
Dein Mann ist nicht "der größte Kriminelle".
Du solltest aber die sachliche Aussage, dass er momentan eine Straftat begeht, ebenso sachlich hinnehmen. Es ist schlicht und ergreifend Fakt.


Das tut er nicht, denn er befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht mehr in Deutschland!

Wie ich schon gesagt habe, haben wir diese Entscheidung mit der Unterstützung eines Anwaltes getroffen. Da man davon ausgeht, dass man dort fachlich richtig beraten wird, haben wir so gehandelt, wie es uns empfohlen wurde.
Natürlich verstehe ich, dass es darüber geteilte Meinungen gibt. Jedoch sehe ich es immer noch so, dass wir nicht das einzige Paar sind, die so handeln oder gehandelt haben und trotzdem werden noch weiterhin auch für andere Paare Besuchervisa ausgestellt. Ich finde die Ausführungen hier teilweise sehr überspitzt, aber ja, anscheinend muss man mit solchen , teilweise sehr unsinnigen, Reaktionen rechnen.

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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 06.11.2017 um 11:40:15
 
Ich glaube, dass du mit deiner Art und Weise hier eigentlich nur weitere Antworten provozierst, die nicht dem Thema dienen. Denn so wie du uns hier deklassierst mit Aussage, dass unsere Meinung überspitzt und unzutreffend sei und im gleichen Atemzug dich wie die Unschuld vom Lande darstellst, kommt bei uns als verhöhnend rüber.

Nimm doch einfach die Tatsache mit, dass ihr euch gesetzeswidrig und gesellschaftswidrig verhalten habt ohne die ganze Zeit dich als das Opfer, das sich keiner Schuld bewusst sei und andere hätten das auch gemacht, darzustellen.

Wenn ihr doch so im Recht gewesen wärt, dann hätte das Gericht auch die Verwaltung verpflichtet deinem Mann die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Aber er hatte schlussendlich nur eine Duldung. Ihr könnt euch also nicht rechtfertigen, da das Gericht das Nachholen des Visums nicht als unverhältnismäßig beurteilt hat.

Und zuletzt ist das mantra-artige wiederholen, dass es doch 12 Monate Warten auf einen Termin + 3 Monate Visabearbeitung dauern würde, kein Beleg hierfür, dass es tatsächlich so ist. Insbesondere wenn wir uns die Chronologie anschauen:

10/2016 Heirat
03/2017 Einreise per Schengenvisum
04/2017 du wirst schwanger
06/2017 Ende des rechtmäßigen Aufenthalts
10/2017 Termin bei der Auslandsvertretung

Da er den Deutschsprachkurs in Deutschland absolviert hat, lagen die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis frühestens im April d.J. vor.
Das heißt, dass dein Mann wenn überhaupt grade Mal 5-6 Monate "gewartet" hat und bald sein Visum bekommt. Es dauert also nur 5-6 Monate und keine 15 Monate. Zumal nur durch die "Gnade" der Auslandsvertretung der Erwerb der Sprachkenntnisse in Deutschland möglich war. Ansonsten hätte er wie alle anderen die A1 Sprachkenntnisse im Ausland erwerben müssen, was viele andere auch sehr belastet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #32 - 06.11.2017 um 12:29:51
 
xoSabriinaxo schrieb am 06.11.2017 um 10:26:42:
Wie ich schon gesagt habe, haben wir diese Entscheidung mit der Unterstützung eines Anwaltes getroffen. Da man davon ausgeht, dass man dort fachlich richtig beraten wird, haben wir so gehandelt, wie es uns empfohlen wurde.


Nein, dieser Rat vom Anwalt war eindeutig falsch. Er bezog sich offensichtlich auf die Rechtsprechung von 2012 und kannte die von 2016 nicht.

Das ist aber nicht Deine Schuld, Du bist ja davon abhängig, dass Dein Anwalt etwas sorgfältiger arbeitet als es in diesem Fall gelungen ist.

Ist aber kein Beinbruch, denn Dein Mann wird vor Weihnachten mit dem richtigen Visum hier sein.
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