Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Visum für FZF mit Vorabzustimmung (Gelesen: 6.133 mal)
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #15 - 04.11.2017 um 18:28:04
 
xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
oder einfach den Mund halten.


ich sehe es so:

du:
xoSabriinaxo schrieb am 02.11.2017 um 11:37:36:
würde einfach gern ein wenig Hoffnung schöpfen. 


und dabei habt Irh mit Eurem Handeln die Hoffnung derer, die tatsöchlich *nur* zu Besuch nach D wollen und tatsöchlich zurückreisen würden, und an den gleichen Entscheider geraten *zerstört*
ist Euch das klar?`

und nebenbei: nachdem er nun in D ist und für ein FZF Visum eine Vorabzustimmung, geht es Euch immer noch nciht schnell genung?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #16 - 04.11.2017 um 20:20:57
 
frog schrieb am 04.11.2017 um 18:01:36:
Ich denke hier schießt Du etwas über das Ziel hinaus. Grundsätzlich jedem ausl. Ehegatten eines Deutschen auf Grund der Ehe eine fehlende Rückkehrwilligkeit zu unterstellen und damit das Besuchsvisum zu verweigern ist auch nicht gerade "rechtsstaatlich".
Letztendlich bleibt doch bei jeder Erteilung eines Visums eine gewisse Unsicherheit bzgl. fristgerechter Rückkehr ins Heimatland - auch wenn der Entscheider sorgfältig geprüft hat. 


Mag sein, daß ich etwas übertrieben habe. Allerdings wurde hier das Visum missbraucht und das fördert zu Recht das Misstrauen der AV.
Zuerst sah ja alles toll aus und dann ÄTSCH, Anwalt und Duldung.
Das wird sich die AV in Zukunft im Zweifelsfall nicht mehr antun.
Im Zweifelsfall, wohlgemerkt.

Das Ganze ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich an die Regeln halten.
Das mag ja noch alles angehen, das Hemd ist immer näher als die Jacke aber dann hier wegen ein paar Tagen rumzujammern, das finde ich dreist.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #17 - 04.11.2017 um 23:35:18
 
xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.


Hat der Anwalt euch auch gesagt, das der Mann dadurch eine vorsätzliche Straftat begeht.Eine lange Verfahrensdauer rechtfertigt keine Straftaten. Ich würde bei Kenntnisnahme solchen Verhaltens an die Anwaltskammer melden. Solche Beratung eines Anwalts ist zumindest grenzwertig.

Und eine Vorabzustimmung kann man auch bei rechtzeitiger Ausreise bekommen. Das eine hat mit dem andren nichts zu tun.

Der Visaentscheider kann sich jetzt beim Leiter der Konsularabteilung einen Einlauf abholen, er hat einen illegalen Aufenthalt ermöglicht, und wird eben das nächste mal in einen gleichartigen Fall anders entscheiden. Das regt eben viele Leute hier auf. Es wird dann immer schwieriger Besuchvisa mit längeren Aufenthalt für den eigenen Ehepartner zu bekommen, grad wenn man in einer Patch-Work Familie lebt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #18 - 04.11.2017 um 23:51:52
 
Also ein sehr guter Anwalt ist nach meiner Definition jemand der mich an mein Ziel führt. Aber hier wird erklärt, dass der Anwalt nix erreicht hat. Eine Duldung hätte ich auch ohne Anwalt erreichen können.

Vielleicht ist ja ein sehr guter Anwalt ja ein Anwalt der zumindest seinen Schnitt macht. Dann natürlich, hat er sein Ziel erreicht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #19 - 05.11.2017 um 07:51:08
 
Aras schrieb am 04.11.2017 um 23:51:52:
Also ein sehr guter Anwalt ist nach meiner Definition jemand der mich an mein Ziel führt.

Auch wenn dieses Ziel rechtswidrig ist?

Bei mir: ... der mir und anderen zu ihrem Recht verhilft.
Keinesfalls: ... der wenigen zu etwas verhilft, das denjenigen dumm aussehen lässt, der sich an Recht und Gesetz hält.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #20 - 05.11.2017 um 07:59:39
 
Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist ja per se kein rechtswidriges Ziel. Aber natürlich soll mir ein Anwalt die legalen Möglichkeiten bzw. Wege zeigen.  Für rechtswidrige Wege brauch ich keinen Anwalt sondern einen Kriminellen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #21 - 05.11.2017 um 08:10:02
 
Ich bin da mit Dir einer Meinung, finde Deine Formulierung aber missverständlich. Wer den ersten Satz allein hernimmt (was ja einige gern tun), rechtfertigt damit alles.

Das Ziel, eine AE ohne die erforderliche Ausreise zu erhalten, ist rechtswidrig.



Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #22 - 05.11.2017 um 09:43:12
 
@Aras
Ohne Anwalt wärs wahrscheinlich nicht gegangen. Eine Duldung hätte der Ehemann wohl nicht bekommen.
Du vielleicht.
weil sogar:
....schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er, nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.

Wenn du nun soweit gehst, diesen Anwalt quasi zur Kategorie *kriminell* zu machen, gehört das Gericht, welches letztlich auf Duldung entschied, etwa auch dazu?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #23 - 05.11.2017 um 11:09:49
 
Eine Duldung ist kein Status. Jeder Ausländer kann eine Duldung kriegen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #24 - 05.11.2017 um 11:45:29
 
Ich glaube, die Diskussion hat mit der Themenstarterin nichts mehr zu tun.

Lest einfach den Startbeitrag: Er ist mit Besuchsvisum gekommen, hat ein A1-Zertifikat, ist ausgereist, hat eine Vorabzustimmung. Er ist in Jordanien und wartet auf die Entscheidung der Botschaft, die aufgrund der Vorabzustimmung nicht allzu lange auf sich warten lassen wird.

Die Themenstarterin hat nur gefragt, wie lange es dauern könnte. Die Komplikationen bei der Ausreise (mit zwischenzeitlicher Duldung) haben ja keine negativen Auswirkungen gehabt, die Vorabzustimmung wurde erteilt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xoSabriinaxo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #25 - 05.11.2017 um 14:16:54
 
nixwissen schrieb am 04.11.2017 um 14:21:10:
Vermutlich war er auch quasi gezwungen, in der Zeit schwarz zu arbeiten denn eine Arbeitserlaubnis hatte er mit Duldung ja nicht...

Gruß,
Norbert


wie bitte??? Diese Unterstellung finde ICH nun aber sehr unverschämt. Mein Mann ist hier keine einzige Sekunde schwarz arbeiten gegangen. Wir haben alle unsere Ausgaben mit meinem Verdienst gezahlt. Sowas möchte ich mir hier absolut verbitten!!!


Ansonsten danke ich denjenigen, die sich nur auf meine Fragestellung bezogen haben.
Ich finde es unverschämt, was meinem Mann und mir hier unterstellt wird und wofür wir hier schuldig gesprochen werden. Ich glaube kaum, dass wir das einzige Paar sind, die sich Rat bei einem Anwalt gesucht haben. Und ich finde das auch alles andere als egoistisch.
Schade, dass man in einem Forum für Ausländerrecht auf solch Unverständnis treffen muss. Das hat leider nicht viel mit Menschlichkeit zutun.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #26 - 05.11.2017 um 14:44:07
 
@xoSabriinaxo

Bezüglich der Aussage mit der Schwarzarbeit muss ich mich im Namen des Forums bei dir entschuldigen. Der User nixwissen ist immer gut mit unüberlegten Schnellschüssen die überhaupt nicht das Thema sind. Eigentlich müsste man solche Typen ignorieren.

xoSabriinaxo schrieb am 05.11.2017 um 14:16:54:
Ich glaube kaum, dass wir das einzige Paar sind, die sich Rat bei einem Anwalt gesucht haben. Und ich finde das auch alles andere als egoistisch.
Schade, dass man in einem Forum für Ausländerrecht auf solch Unverständnis treffen muss. Das hat leider nicht viel mit Menschlichkeit zutun.


Du musst das aus unserer Warte aus sehen:
Jeder der solche Probleme wie du verursacht, macht die Lage für andere schwieriger.

Dein Mann hat - soweit ich das verstanden habe - ein 90 Tage Visum erhalten. Da hat sich der Entscheider gedacht: "OK, ich gebe denen das Visum, und dann holen die das richtige Visum nach". Und was ist passiert? Der nächste der ehrliche Absichten hat, und tatsächlich nur seine Frau kurzweilig besuchen will kriegt kein Visum.

Und das schlimmste daran ist, dass die deutsche Botschaft das auch machen kann, weil es im weiten Beurteilungsspielraum der Botschaft steht. Beurteilungsspielraum bedeutet, dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der nicht gerichtlich überprüft werden kann.

D.h. im Grunde hast du die Lage für andere Personen in gleichen Konstellationen verschärft und die kriegen im Zweifel kein Visum. Was wäre denn so schlimm daran gewesen paar Monate zu warten? Nichts, aber ihr seid so speziell, einzigartig und die wahre Liebe die nicht mal einen Tag getrennt sein kann. Und darum müssen andere Paare darunter leiden.

Aber keine Sorge. Ihr seid nicht  die einzigen "Egoisten".

Beispiel:

Es gibt auch Syrer, die definitiv zurückkehren würden. Eine deutsche Botschaft (glaub Beirat) hat in genau einem solchen Fall, wo hoch und heilig versprochen wurde dass es Rückkehrwilligkeit gibt und es ja undenkbar wäre das Visum platzen zu lassen, ein Schengenvisa erteilt.  Als die Person in Deutschland war wurde sie von allen Bekannten beschwatzt ein Asylantrag zu stellen. Und so ist es gekommen. Bestimmt war auch ein super duper Anwalt dabei beteiligt.
Jetzt erteilt faktisch keine Botschaft mehr syrischen Staatsangehörigen (wohnhaft in Syrien und unverfolgt) Schengenvisa. Egal wieviele Beteuerungen jetzt gemacht werden, dass man zurückkehren würde, kein Schengenvisum in Sicht.

Also tut uns Leid, dass deine Arugmente bei uns auf taube Ohren stößt.

Zurück zum Thema:

Ich denke ich habe dir mit der E-Mail-Adresse sehr viel geholfen, da das die E-Mail-Adresse des Beamten im Auswärtigen Amt im Referat für Einzelentscheidungen bei Visangelenheiten ist der für die AV Amman zuständig ist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
xoSabriinaxo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #27 - 05.11.2017 um 15:19:20
 
Ich glaube, dass die Sachlage hier von mir sehr vereinfach dargestellt wurde, da ich es nicht für wichtig empfunden habe, hier auf jedes einzelne Detail einzugehen. Wobei ich ja auch niemals mit solch einer negativen Resonanz gerechnet hatte. Ich hatte lediglich eine einfache Frage gestellt und um Erfahrungen gebeten. Nie mit einem Wort gesagt, dass wir undankbar wären oder uns das Visumsverfahren nicht schnell genug ginge...ich wollte einfach nur ein paar Erfahrungsberichte.

Ich bin wirklich sehr schockiert, dass hier so gegen mich geschossen wird.

Es ging hier nicht um ein paar Monate, sondern um eine Wartezeit, bis zum Termin, von 10-12 Monaten + min. 3 Monate bis zur Visumsaustellung. Das hat nichts damit zu tun, dass wir uns besonders "special" fühlen oder es nur bei uns die große Liebe ist. Das ist Quatsch. Selbst die Richterin der Gerichtsverhandlung sah dies als unzumutbar an. Also denke ich, dass wir da nicht ganz falsch liegen mit dieser Behauptung.
Wenn man sich Rat bei einem Anwalt holt, dann geht man davon aus, dass er weiss, was er tut, was richtig und was falsch ist. Wir haben uns auf ihn verlassen. Meinen Mann als den größten Kriminellen hinzustellen, finde ich nach wie vor sehr unverschämt, denn wir haben die Ausreise auf anraten des Anwalts verschoben, da ein Verfahren lief und nach Aussagen unseres Anwaltes, er nicht zur Ausreise verpflichtet war. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen und ich verbitte mir auch weitere Anschuldigungen.

Ich möchte abschließend noch einmal daran appellieren, dass man daran denken sollte, dass hinter den Beiträgen Menschen sitzen, die Gefühle haben und mit unter sicher schon einiges durchmachen mussten. Beschuldigungen und vor allem falsche Anschuldigungen bringen niemanden weiter und ändern an der Tatsache auch nichts.

Ansonsten noch einmal vielen Dank, an die User die nett und höflich auf meine Anfrage geantwortet haben.

Aras schrieb am 05.11.2017 um 14:44:07:
@xoSabriinaxo

Zurück zum Thema:

Ich denke ich habe dir mit der E-Mail-Adresse sehr viel geholfen, da das die E-Mail-Adresse des Beamten im Auswärtigen Amt im Referat für Einzelentscheidungen bei Visangelenheiten ist der für die AV Amman zuständig ist.


Ich bedanke mich sehr und wenn sich in der nächsten Zeit nichts tut, werde ich dort sicher einmal nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #28 - 05.11.2017 um 20:52:07
 
xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.

Obwohl  sich Dein Mann bereits beim Visumsantrag unterschriftlich verpflichtet hat, pünktlich zum Ende des Visumszeitraums wieder auszureisen.

Wie werden die Konsulate wohl zukünftig über Visumsanträge entscheiden, wenn solche abgegebenen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Antwort #29 - 05.11.2017 um 21:17:12
 
@TS
Dein Mann ist nicht "der größte Kriminelle".
Du solltest aber die sachliche Aussage, dass er momentan eine Straftat begeht, ebenso sachlich hinnehmen. Es ist schlicht und ergreifend Fakt.

Die genannte "Wartezeit, bis zum Termin, von 10-12 Monaten + min. 3 Monate bis zur Visumsaustellung" ist unzumutbar.
Sie ist vielem geschuldet und niemand hat Spaß daran.
Aber unzumutbaren Zustände durch Straftaten (immer noch: sachliche Aussage!) "abzuhelfen", ist genauso falsch.

Ob es Dir gefällt oder nicht:
Die hier genannten Folgen für andere Antragsteller in vergleichbaren Situationen sind leider Fakt.
Für die sind die Zustände ebenso unzumutbar wie für Euch.


Wenn Du Dich an ein Forum wendest, wirst Du wie im realen Leben damit rechnen müssen, dass Dir nicht alles gefällt, was da an Reaktion kommt.
Das Wort "Antwort" habe ich bewusst vermieden.

Ebenso wie im realen Leben gibt es auch unsachliche, will sagen unschöne wie auch unsinnige Reaktionen.
Unsinnig z.B. die letzte Antwort von Saxonicus, weil genau diese Frage schon vorher ausgewalzt war.
Unschön z.B. der völlig unbegründete Vorwurf "Schwarzarbeit".


Für den unsachlichen Teil bitte auch ich Dich um Entschuldigung.
Zum sachlichen stehe ich.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema