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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für FZF mit Vorabzustimmung
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Beitrag begonnen von xoSabriinaxo am 30.10.2017 um 21:33:29

Titel: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 30.10.2017 um 21:33:29
Guten Abend,


schon seit einiger Zeit lese ich hier im Stillen mit und versuche einige Antworten für meine Situation zu finden. Aber natürlich ist das gar nicht so einfach. Daher würde ich Euch nun gern einmal meine Situation kurz darlegen und ich hoffe, dass es vielleicht jemanden gibt, der mit mir seine Erfahrungen teilen könnte.

Mein Mann (jordanischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) sind seit Oktober 2016 verheiratet. Im März 2017 kam mein Mann mit einem Besuchervisum für 3 Monate nach Deutschland, wo er auch seinen Deutsch A1 Zertifikat machte. Durch diverse Probleme, mit der Terminbuchung in Jordanien für ein FZF Visum und erheblichen Wartezeiten von 10-12 Monaten, schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er , nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.
Da ich in dieser Zeit nun schwanger geworden bin und mich mittlerweile im 5. Monat befinde war unsere Angst natürlich sehr groß, dass mein Mann nichts von der Schwangerschaft, sowie Geburt mitbekommen könne.

Dank der Hilfe der Ausländerbehörde, bekam mein Mann einen früheren Termin zur Antragstellung in Jordanien und zusätzlich eine Vorabzustimmung.
Heute hatte er nun den Termin bei der dt. Botschaft in Jordanien, wo auch alle seine Papiere entgegengenommen wurden.
Nun zu meiner Frage:

Die Dame vor Ort konnte leider keine Zeitangabe zur Visumserteilung geben, jedoch hoffe ich, dass es vielleicht Jemanden hier gibt, der Erfahrungen hat.
Wie lange müssen wir nun ungefähr rechnen, bis ihm sein Visum ausgestellt wird?

Ich danke schonmal und wünsche Euch einen schönen Abend.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 30.10.2017 um 21:47:14
Kommt drauf an wann der Kurier nach Deutschland mit den Akten fliegt. Glaub mind. aller 2 Wochen. Dann 1 Woche bis es zur Ausländerbehörde kommt und dann Bestätigung und kurz darauf Erteilung. Wenn die Ausländerbehörde deinem Mann eine Vorabzustimmung gegeben hat, dann geht das auch ohne warten auf den Aktenversand + Bestätigung durch die Ausländerbehörde.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 30.10.2017 um 21:49:46
Ja wie schon geschrieben, wir haben von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung ja erhalten und diese liegt auch schon der Botschaft in Jordanien vor.
Deswegen denke ich doch, dass der Versand der Akten nach Dtl. wegfällt. Oder sehe ich das falsch?

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 30.10.2017 um 21:59:59
Dann sollte die Visumerteilung vermutlich in den nächsten drei Tagen erfolgen. Ansonsten schickst du eine E-Mail an 509-40@diplo.de und bittest unter Angabe des Aktenzeichen darum bei der AV Amman nachzufragen warum das Visum trotz Vorabzustimmung noch nicht erteilt wurde.

Aber erstmal warten...

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 31.10.2017 um 09:36:06
Vielen Dank für die Antwort. Da ja heute leider die Botschaft geschlossen ist (aufgrund des dt. Feiertages) und das Wochenende dort schon Freitag Samstag ist. Rechnen wir vielleicht ab Sonntag mit einer positiven Visaentscheidung.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 31.10.2017 um 14:10:00

Aras schrieb am 30.10.2017 um 21:59:59:
Dann sollte die Visumerteilung vermutlich in den nächsten drei Tagen erfolgen.

Weil das viel zu oft vergessen wird: Es könnte sein, dass drei Tage reichen.
Wenn denn alle anderen Erteilungsvoraussetzungen auch erfüllt und belegt sind.
Und wenn die immer noch erforderlichen elektronischen Antworten da sind.

Wir haben auch bei Schengenvisa gelegentlich Fälle, in denen wir mehrere Tage auf die elektronischen Antworten warten.

Und wir hatten schon Vorabzustimmungen, wo z.B. klar drin stand "Wir verzichten auf A1 vor der Einreise, es geht sowieso in den Integrationskurs."
Da das weder vom Gesetz noch vom gesetzgeberischen Willen gedeckt ist, dauerte das Ganze eben keine drei Tage, sondern bis das Zertifikat vorgelegt wurde.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 31.10.2017 um 15:53:41
Also mein Mann hat das A1 Zertifikat schon vorgelegt, wie auch oben schon geschrieben. Zusätzlich sind alle Papiere, welche die Botschaft in Jordanien benötigt, auch vorgelegt worden und es wurde alles entgegengenommen.
Die Dame sagte auch zu meinem Mann: Da ich Deutsche bin und er die Vorabzustimmung der ASB Berlin schon hat, sollte es sehr schnell gehen.
Ich wollte lediglich einfach mal hören, ob es schon Erfahrungen hier im Forum gibt, was vielleicht eine genauere Zeitangabe betrifft.
Ich denke, wir werden jetzt nun einfach abwarten.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 02.11.2017 um 11:37:36
Gibt es denn tatsächlich niemand, der evtl. Erfahrungsberichte teilen könnte?
Oder jemanden, der dazu etwas genaues sagen kann?
Ich bin wirklich sehr angespannt und würde einfach gern ein wenig Hoffnung schöpfen.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von reinhard am 02.11.2017 um 12:01:30
Ich hatte in dieser Konstellation als "Berater" schon mal ein Visum in einer Stunde. In einem anderen Fall dauerte es drei Wochen.

In ein paar anderen Fällen gab es andere Bearbeitungszeiten.

Also: Bis Weihnachten sollte es klappen.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von erne am 04.11.2017 um 00:13:13

xoSabriinaxo schrieb am 30.10.2017 um 21:33:29:
Im März 2017 kam mein Mann mit einem Besuchervisum für 3 Monate nach Deutschland, wo er auch seinen Deutsch A1 Zertifikat machte. Durch diverse Probleme, mit der Terminbuchung in Jordanien für ein FZF Visum und erheblichen Wartezeiten von 10-12 Monaten, schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er , nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.


"Glückwunsch", die nächsten mit Deutschen verheirateten  Jordanier werden es schwerer haben, ein Besuchsvisum zu bekommen. Der Visumentschieder, der Deinem Mann das Visum gegeben hat, wird das nächste mal schwerer (wenn überhaupt) zu überzeugen sein, dass eine Rückreisebereitschaft vorliegt.


Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 04.11.2017 um 10:40:11

erne schrieb am 04.11.2017 um 00:13:13:
"Glückwunsch", die nächsten mit Deutschen verheirateten  Jordanier werden es schwerer haben, ein Besuchsvisum zu bekommen. Der Visumentschieder, der Deinem Mann das Visum gegeben hat, wird das nächste mal schwerer (wenn überhaupt) zu überzeugen sein, dass eine Rückreisebereitschaft vorliegt.


Nur, um das mal klarzustellen. Es gab zu jeder Zeit eine 100%ig Rückreisebreitschaft meines Mannes. Es war nie geplant, dass er länger als 3 Monate hier bleibt...sein Rückflug war auch schon vor Einreise nach Deutschland gebucht.
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.
Ich finde es furchtbar, wie manche Menschen hier dargestellt oder blöd angemacht werden, nur weil sie mit ihrem Ehepartner/Familie/etc. zusammenleben möchten.

Alle Beteiligten wussten, dass mein Mann jederzeit bereit war auszureisen, was er dann auch anstandslos tat.

Also bevor du hier über mich und meinen Mann urteilst, solltest du vielleicht erst einmal hinterfragen oder einfach den Mund halten. Denn nach solchen Kommentaren habe ich hier definitiv NICHT gefragt!

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 04.11.2017 um 11:39:06
Ich bin kein Freund solcher "Glückwünsche", aber sie sind sachlich korrekt.

Die *nicht erfolgte Rückkehr* mit dem gekauften Flugticket ist das Einzige, was bei der ganzen Sache für denjenigen zählt, der beim nächsten Deutschverheirateten über die Erteilung eines Schengen-Visums entscheiden soll.

Ob da mit Anwalt oder ohne, ob die Nicht-Rückreise bereits bei Einreise geplant war oder erst fünf Minuten vor Abfahrt zum Flughafen beschlossen wurde, und völlig egal, mit welchen Argumenten der Anwalt da kam:
Der Entscheider wird nur sehen, dass schon wieder ein Deutschverheirateter sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten hat.

Und er wird beim nächsten gar nicht erst riskieren, dass es so weit kommt.


Bevor wir hier ein Missverständnis diskutieren: Schau mal auf das Dokument, das Dein Mann besitzt: Dort steht nirgendwo, dass sein Aufenthalt bis ... erlaubt sei.
Er hält sich unerlaubt auf. Unerlaubter Aufenthalt ist eine Straftat.
Er ist vollziehbar ausreisepflichtig.
Nur der Vollzug - die Abschiebung - wird von der ABH ausgesetzt, also auf irgendwann verschoben.

Dein Mann verstößt also gegen geltendes Recht.


Und was die vom Anwalt postulierte Unzumutbarkeit angeht: Es gibt in Deutschland inzwischen vieles, was nicht wirklich zumutbar ist. Auch so profane Dinge wie Anmeldung, Beantragung eines Personalausweises und vieles Ähnliche sind vielerorts nur noch mit unverständlich langer Anmeldung möglich.
Das kann aber keinesfalls Rechtfertigung für eigene Straftaten sein.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von nixwissen am 04.11.2017 um 14:21:10

xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Es gab zu jeder Zeit eine 100%ig Rückreisebreitschaft meines Mannes. Es war nie geplant, dass er länger als 3 Monate hier bleibt...sein Rückflug war auch schon vor Einreise nach Deutschland gebucht. Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.
Ich finde es furchtbar, wie manche Menschen hier dargestellt oder blöd angemacht werden, nur weil sie mit ihrem Ehepartner/Familie/etc. zusammenleben möchten.

Alle Beteiligten wussten, dass mein Mann jederzeit bereit war auszureisen, was er dann auch anstandslos tat.



Das ist irgendwie widersprüchlich.
Wann ist er denn anstandslos ausgereist?
Doch wohl kaum während der Gültigkeit des ursprünglichen Visums, oder?
Das würde ich jetzt nicht "anstandslos ausgereist" nennen.
Er hätte nach den 3 Monaten ausreisen müssen, die Duldung bedeutete nur, daß er "jetzt" nicht sofort morgens um 5Uhr abgeholt und in den Flieger gesetzt wird.
Ihr habt Euch da eine Extrawurst per Anwalt erstritten und jetzt jammerst Du rum wegen der Wartezeit für das Visum.
Dabei wird ein Besuchsvisum nach der Heirat für andere erheblich schwieriger werden, denn genau das was Ihr gemacht habt, soll verhindert werden.
Also gibt es in Zukunft solche Besuchsvisa einfach nicht mehr.
Ok, jeder muss wissen, wie egoistisch er ist und das ist Euch eigentlich nicht vorzuwerfen. Das ist menschlich.

Nach der Nummer hier noch wegen ein paar Tagen Wartezeit für das Visum zu dibbern ist dann aber echt unverschämt.
Vermutlich war er auch quasi gezwungen, in der Zeit schwarz zu arbeiten denn eine Arbeitserlaubnis hatte er mit Duldung ja nicht...

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 04.11.2017 um 16:21:28
@nixwissen
Ich halte es nicht für übertrieben sinnvoll, auf hier Fragenden herumzuhacken.

Was mich zu meinem vorigen Beitrag trieb, war das offenbar völlige Fehlen eines Unrechtsbewusstseins.
Unrecht, weil der Aufenthalt unerlaubt und damit strafbar ist.

Die Wiederholung meiner Aussagen brachte für die TS sicher keine neuen Erkenntnisse und die Sammlung unangenehmer Adjektive garniert mit der Unterstellung von Schwarzarbeit bringt auch niemanden voran.

Ich gebe mal der Vermutung Ausdruck, dass der

xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Rat bei einem sehr guten Anwalt

hier das Ausschlaggebende war, um nicht auszureisen.

Diesen Vertreter der Rechtspflege würde ich zu gern hier hören.
Wieso er Ratschläge geben kann, die von einer Behörde (ABH) Verstöße gegen geltendes Recht voraussetzen, weil die andere Behörde (AV) unterfinanziert/unterbesetzt ist und noch nicht mal zeitnahe Termine anbieten kann, vermag sich mir nicht  nicht zu erschließen.
Seine Erklärung für dieses seltsame Verständnis eines Rechtsstaats ist sicher interessant.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von frog am 04.11.2017 um 18:01:36

nixwissen schrieb am 04.11.2017 um 14:21:10:
Dabei wird ein Besuchsvisum nach der Heirat für andere erheblich schwieriger werden, denn genau das was Ihr gemacht habt, soll verhindert werden.
Also gibt es in Zukunft solche Besuchsvisa einfach nicht mehr.

Ich denke hier schießt Du etwas über das Ziel hinaus. Grundsätzlich jedem ausl. Ehegatten eines Deutschen auf Grund der Ehe eine fehlende Rückkehrwilligkeit zu unterstellen und damit das Besuchsvisum zu verweigern ist auch nicht gerade "rechtsstaatlich".
Letztendlich bleibt doch bei jeder Erteilung eines Visums eine gewisse Unsicherheit bzgl. fristgerechter Rückkehr ins Heimatland - auch wenn der Entscheider sorgfältig geprüft hat.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von erne am 04.11.2017 um 18:28:04

xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
oder einfach den Mund halten.


ich sehe es so:

du:

xoSabriinaxo schrieb am 02.11.2017 um 11:37:36:
würde einfach gern ein wenig Hoffnung schöpfen. 


und dabei habt Irh mit Eurem Handeln die Hoffnung derer, die tatsöchlich *nur* zu Besuch nach D wollen und tatsöchlich zurückreisen würden, und an den gleichen Entscheider geraten *zerstört*
ist Euch das klar?`

und nebenbei: nachdem er nun in D ist und für ein FZF Visum eine Vorabzustimmung, geht es Euch immer noch nciht schnell genung?

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von nixwissen am 04.11.2017 um 20:20:57

frog schrieb am 04.11.2017 um 18:01:36:
Ich denke hier schießt Du etwas über das Ziel hinaus. Grundsätzlich jedem ausl. Ehegatten eines Deutschen auf Grund der Ehe eine fehlende Rückkehrwilligkeit zu unterstellen und damit das Besuchsvisum zu verweigern ist auch nicht gerade "rechtsstaatlich".
Letztendlich bleibt doch bei jeder Erteilung eines Visums eine gewisse Unsicherheit bzgl. fristgerechter Rückkehr ins Heimatland - auch wenn der Entscheider sorgfältig geprüft hat. 


Mag sein, daß ich etwas übertrieben habe. Allerdings wurde hier das Visum missbraucht und das fördert zu Recht das Misstrauen der AV.
Zuerst sah ja alles toll aus und dann ÄTSCH, Anwalt und Duldung.
Das wird sich die AV in Zukunft im Zweifelsfall nicht mehr antun.
Im Zweifelsfall, wohlgemerkt.

Das Ganze ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich an die Regeln halten.
Das mag ja noch alles angehen, das Hemd ist immer näher als die Jacke aber dann hier wegen ein paar Tagen rumzujammern, das finde ich dreist.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von grisu1000 am 04.11.2017 um 23:35:18

xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.


Hat der Anwalt euch auch gesagt, das der Mann dadurch eine vorsätzliche Straftat begeht.Eine lange Verfahrensdauer rechtfertigt keine Straftaten. Ich würde bei Kenntnisnahme solchen Verhaltens an die Anwaltskammer melden. Solche Beratung eines Anwalts ist zumindest grenzwertig.

Und eine Vorabzustimmung kann man auch bei rechtzeitiger Ausreise bekommen. Das eine hat mit dem andren nichts zu tun.

Der Visaentscheider kann sich jetzt beim Leiter der Konsularabteilung einen Einlauf abholen, er hat einen illegalen Aufenthalt ermöglicht, und wird eben das nächste mal in einen gleichartigen Fall anders entscheiden. Das regt eben viele Leute hier auf. Es wird dann immer schwieriger Besuchvisa mit längeren Aufenthalt für den eigenen Ehepartner zu bekommen, grad wenn man in einer Patch-Work Familie lebt.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 04.11.2017 um 23:51:52
Also ein sehr guter Anwalt ist nach meiner Definition jemand der mich an mein Ziel führt. Aber hier wird erklärt, dass der Anwalt nix erreicht hat. Eine Duldung hätte ich auch ohne Anwalt erreichen können.

Vielleicht ist ja ein sehr guter Anwalt ja ein Anwalt der zumindest seinen Schnitt macht. Dann natürlich, hat er sein Ziel erreicht.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 05.11.2017 um 07:51:08

Aras schrieb am 04.11.2017 um 23:51:52:
Also ein sehr guter Anwalt ist nach meiner Definition jemand der mich an mein Ziel führt.

Auch wenn dieses Ziel rechtswidrig ist?

Bei mir: ... der mir und anderen zu ihrem Recht verhilft.
Keinesfalls: ... der wenigen zu etwas verhilft, das denjenigen dumm aussehen lässt, der sich an Recht und Gesetz hält.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 05.11.2017 um 07:59:39
Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist ja per se kein rechtswidriges Ziel. Aber natürlich soll mir ein Anwalt die legalen Möglichkeiten bzw. Wege zeigen.  Für rechtswidrige Wege brauch ich keinen Anwalt sondern einen Kriminellen.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 05.11.2017 um 08:10:02
Ich bin da mit Dir einer Meinung, finde Deine Formulierung aber missverständlich. Wer den ersten Satz allein hernimmt (was ja einige gern tun), rechtfertigt damit alles.

Das Ziel, eine AE ohne die erforderliche Ausreise zu erhalten, ist rechtswidrig.




Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von KaGe am 05.11.2017 um 09:43:12
@Aras
Ohne Anwalt wärs wahrscheinlich nicht gegangen. Eine Duldung hätte der Ehemann wohl nicht bekommen.
Du vielleicht.
weil sogar:
....schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er, nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.

Wenn du nun soweit gehst, diesen Anwalt quasi zur Kategorie *kriminell* zu machen, gehört das Gericht, welches letztlich auf Duldung entschied, etwa auch dazu?



Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 05.11.2017 um 11:09:49
Eine Duldung ist kein Status. Jeder Ausländer kann eine Duldung kriegen.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von reinhard am 05.11.2017 um 11:45:29
Ich glaube, die Diskussion hat mit der Themenstarterin nichts mehr zu tun.

Lest einfach den Startbeitrag: Er ist mit Besuchsvisum gekommen, hat ein A1-Zertifikat, ist ausgereist, hat eine Vorabzustimmung. Er ist in Jordanien und wartet auf die Entscheidung der Botschaft, die aufgrund der Vorabzustimmung nicht allzu lange auf sich warten lassen wird.

Die Themenstarterin hat nur gefragt, wie lange es dauern könnte. Die Komplikationen bei der Ausreise (mit zwischenzeitlicher Duldung) haben ja keine negativen Auswirkungen gehabt, die Vorabzustimmung wurde erteilt.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 05.11.2017 um 14:16:54

nixwissen schrieb am 04.11.2017 um 14:21:10:
Vermutlich war er auch quasi gezwungen, in der Zeit schwarz zu arbeiten denn eine Arbeitserlaubnis hatte er mit Duldung ja nicht...

Gruß,
Norbert


wie bitte??? Diese Unterstellung finde ICH nun aber sehr unverschämt. Mein Mann ist hier keine einzige Sekunde schwarz arbeiten gegangen. Wir haben alle unsere Ausgaben mit meinem Verdienst gezahlt. Sowas möchte ich mir hier absolut verbitten!!!


Ansonsten danke ich denjenigen, die sich nur auf meine Fragestellung bezogen haben.
Ich finde es unverschämt, was meinem Mann und mir hier unterstellt wird und wofür wir hier schuldig gesprochen werden. Ich glaube kaum, dass wir das einzige Paar sind, die sich Rat bei einem Anwalt gesucht haben. Und ich finde das auch alles andere als egoistisch.
Schade, dass man in einem Forum für Ausländerrecht auf solch Unverständnis treffen muss. Das hat leider nicht viel mit Menschlichkeit zutun.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 05.11.2017 um 14:44:07
@xoSabriinaxo

Bezüglich der Aussage mit der Schwarzarbeit muss ich mich im Namen des Forums bei dir entschuldigen. Der User nixwissen ist immer gut mit unüberlegten Schnellschüssen die überhaupt nicht das Thema sind. Eigentlich müsste man solche Typen ignorieren.


xoSabriinaxo schrieb am 05.11.2017 um 14:16:54:
Ich glaube kaum, dass wir das einzige Paar sind, die sich Rat bei einem Anwalt gesucht haben. Und ich finde das auch alles andere als egoistisch.
Schade, dass man in einem Forum für Ausländerrecht auf solch Unverständnis treffen muss. Das hat leider nicht viel mit Menschlichkeit zutun.


Du musst das aus unserer Warte aus sehen:
Jeder der solche Probleme wie du verursacht, macht die Lage für andere schwieriger.

Dein Mann hat - soweit ich das verstanden habe - ein 90 Tage Visum erhalten. Da hat sich der Entscheider gedacht: "OK, ich gebe denen das Visum, und dann holen die das richtige Visum nach". Und was ist passiert? Der nächste der ehrliche Absichten hat, und tatsächlich nur seine Frau kurzweilig besuchen will kriegt kein Visum.

Und das schlimmste daran ist, dass die deutsche Botschaft das auch machen kann, weil es im weiten Beurteilungsspielraum der Botschaft steht. Beurteilungsspielraum bedeutet, dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der nicht gerichtlich überprüft werden kann.

D.h. im Grunde hast du die Lage für andere Personen in gleichen Konstellationen verschärft und die kriegen im Zweifel kein Visum. Was wäre denn so schlimm daran gewesen paar Monate zu warten? Nichts, aber ihr seid so speziell, einzigartig und die wahre Liebe die nicht mal einen Tag getrennt sein kann. Und darum müssen andere Paare darunter leiden.

Aber keine Sorge. Ihr seid nicht  die einzigen "Egoisten".

Beispiel:

Es gibt auch Syrer, die definitiv zurückkehren würden. Eine deutsche Botschaft (glaub Beirat) hat in genau einem solchen Fall, wo hoch und heilig versprochen wurde dass es Rückkehrwilligkeit gibt und es ja undenkbar wäre das Visum platzen zu lassen, ein Schengenvisa erteilt.  Als die Person in Deutschland war wurde sie von allen Bekannten beschwatzt ein Asylantrag zu stellen. Und so ist es gekommen. Bestimmt war auch ein super duper Anwalt dabei beteiligt.
Jetzt erteilt faktisch keine Botschaft mehr syrischen Staatsangehörigen (wohnhaft in Syrien und unverfolgt) Schengenvisa. Egal wieviele Beteuerungen jetzt gemacht werden, dass man zurückkehren würde, kein Schengenvisum in Sicht.

Also tut uns Leid, dass deine Arugmente bei uns auf taube Ohren stößt.

Zurück zum Thema:

Ich denke ich habe dir mit der E-Mail-Adresse sehr viel geholfen, da das die E-Mail-Adresse des Beamten im Auswärtigen Amt im Referat für Einzelentscheidungen bei Visangelenheiten ist der für die AV Amman zuständig ist.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 05.11.2017 um 15:19:20
Ich glaube, dass die Sachlage hier von mir sehr vereinfach dargestellt wurde, da ich es nicht für wichtig empfunden habe, hier auf jedes einzelne Detail einzugehen. Wobei ich ja auch niemals mit solch einer negativen Resonanz gerechnet hatte. Ich hatte lediglich eine einfache Frage gestellt und um Erfahrungen gebeten. Nie mit einem Wort gesagt, dass wir undankbar wären oder uns das Visumsverfahren nicht schnell genug ginge...ich wollte einfach nur ein paar Erfahrungsberichte.

Ich bin wirklich sehr schockiert, dass hier so gegen mich geschossen wird.

Es ging hier nicht um ein paar Monate, sondern um eine Wartezeit, bis zum Termin, von 10-12 Monaten + min. 3 Monate bis zur Visumsaustellung. Das hat nichts damit zu tun, dass wir uns besonders "special" fühlen oder es nur bei uns die große Liebe ist. Das ist Quatsch. Selbst die Richterin der Gerichtsverhandlung sah dies als unzumutbar an. Also denke ich, dass wir da nicht ganz falsch liegen mit dieser Behauptung.
Wenn man sich Rat bei einem Anwalt holt, dann geht man davon aus, dass er weiss, was er tut, was richtig und was falsch ist. Wir haben uns auf ihn verlassen. Meinen Mann als den größten Kriminellen hinzustellen, finde ich nach wie vor sehr unverschämt, denn wir haben die Ausreise auf anraten des Anwalts verschoben, da ein Verfahren lief und nach Aussagen unseres Anwaltes, er nicht zur Ausreise verpflichtet war. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen und ich verbitte mir auch weitere Anschuldigungen.

Ich möchte abschließend noch einmal daran appellieren, dass man daran denken sollte, dass hinter den Beiträgen Menschen sitzen, die Gefühle haben und mit unter sicher schon einiges durchmachen mussten. Beschuldigungen und vor allem falsche Anschuldigungen bringen niemanden weiter und ändern an der Tatsache auch nichts.

Ansonsten noch einmal vielen Dank, an die User die nett und höflich auf meine Anfrage geantwortet haben.


Aras schrieb am 05.11.2017 um 14:44:07:
@xoSabriinaxo

Zurück zum Thema:

Ich denke ich habe dir mit der E-Mail-Adresse sehr viel geholfen, da das die E-Mail-Adresse des Beamten im Auswärtigen Amt im Referat für Einzelentscheidungen bei Visangelenheiten ist der für die AV Amman zuständig ist.


Ich bedanke mich sehr und wenn sich in der nächsten Zeit nichts tut, werde ich dort sicher einmal nachfragen.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Saxonicus am 05.11.2017 um 20:52:07

xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.

Obwohl  sich Dein Mann bereits beim Visumsantrag unterschriftlich verpflichtet hat, pünktlich zum Ende des Visumszeitraums wieder auszureisen.

Wie werden die Konsulate wohl zukünftig über Visumsanträge entscheiden, wenn solche abgegebenen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden ?

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Petersburger am 05.11.2017 um 21:17:12
@TS
Dein Mann ist nicht "der größte Kriminelle".
Du solltest aber die sachliche Aussage, dass er momentan eine Straftat begeht, ebenso sachlich hinnehmen. Es ist schlicht und ergreifend Fakt.

Die genannte "Wartezeit, bis zum Termin, von 10-12 Monaten + min. 3 Monate bis zur Visumsaustellung" ist unzumutbar.
Sie ist vielem geschuldet und niemand hat Spaß daran.
Aber unzumutbaren Zustände durch Straftaten (immer noch: sachliche Aussage!) "abzuhelfen", ist genauso falsch.

Ob es Dir gefällt oder nicht:
Die hier genannten Folgen für andere Antragsteller in vergleichbaren Situationen sind leider Fakt.
Für die sind die Zustände ebenso unzumutbar wie für Euch.


Wenn Du Dich an ein Forum wendest, wirst Du wie im realen Leben damit rechnen müssen, dass Dir nicht alles gefällt, was da an Reaktion kommt.
Das Wort "Antwort" habe ich bewusst vermieden.

Ebenso wie im realen Leben gibt es auch unsachliche, will sagen unschöne wie auch unsinnige Reaktionen.
Unsinnig z.B. die letzte Antwort von Saxonicus, weil genau diese Frage schon vorher ausgewalzt war.
Unschön z.B. der völlig unbegründete Vorwurf "Schwarzarbeit".


Für den unsachlichen Teil bitte auch ich Dich um Entschuldigung.
Zum sachlichen stehe ich.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von xoSabriinaxo am 06.11.2017 um 10:26:42

Petersburger schrieb am 05.11.2017 um 21:17:12:
Dein Mann ist nicht "der größte Kriminelle".
Du solltest aber die sachliche Aussage, dass er momentan eine Straftat begeht, ebenso sachlich hinnehmen. Es ist schlicht und ergreifend Fakt.


Das tut er nicht, denn er befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht mehr in Deutschland!

Wie ich schon gesagt habe, haben wir diese Entscheidung mit der Unterstützung eines Anwaltes getroffen. Da man davon ausgeht, dass man dort fachlich richtig beraten wird, haben wir so gehandelt, wie es uns empfohlen wurde.
Natürlich verstehe ich, dass es darüber geteilte Meinungen gibt. Jedoch sehe ich es immer noch so, dass wir nicht das einzige Paar sind, die so handeln oder gehandelt haben und trotzdem werden noch weiterhin auch für andere Paare Besuchervisa ausgestellt. Ich finde die Ausführungen hier teilweise sehr überspitzt, aber ja, anscheinend muss man mit solchen , teilweise sehr unsinnigen, Reaktionen rechnen.


Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von Aras am 06.11.2017 um 11:40:15
Ich glaube, dass du mit deiner Art und Weise hier eigentlich nur weitere Antworten provozierst, die nicht dem Thema dienen. Denn so wie du uns hier deklassierst mit Aussage, dass unsere Meinung überspitzt und unzutreffend sei und im gleichen Atemzug dich wie die Unschuld vom Lande darstellst, kommt bei uns als verhöhnend rüber.

Nimm doch einfach die Tatsache mit, dass ihr euch gesetzeswidrig und gesellschaftswidrig verhalten habt ohne die ganze Zeit dich als das Opfer, das sich keiner Schuld bewusst sei und andere hätten das auch gemacht, darzustellen.

Wenn ihr doch so im Recht gewesen wärt, dann hätte das Gericht auch die Verwaltung verpflichtet deinem Mann die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Aber er hatte schlussendlich nur eine Duldung. Ihr könnt euch also nicht rechtfertigen, da das Gericht das Nachholen des Visums nicht als unverhältnismäßig beurteilt hat.

Und zuletzt ist das mantra-artige wiederholen, dass es doch 12 Monate Warten auf einen Termin + 3 Monate Visabearbeitung dauern würde, kein Beleg hierfür, dass es tatsächlich so ist. Insbesondere wenn wir uns die Chronologie anschauen:

10/2016 Heirat
03/2017 Einreise per Schengenvisum
04/2017 du wirst schwanger
06/2017 Ende des rechtmäßigen Aufenthalts
10/2017 Termin bei der Auslandsvertretung

Da er den Deutschsprachkurs in Deutschland absolviert hat, lagen die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis frühestens im April d.J. vor.
Das heißt, dass dein Mann wenn überhaupt grade Mal 5-6 Monate "gewartet" hat und bald sein Visum bekommt. Es dauert also nur 5-6 Monate und keine 15 Monate. Zumal nur durch die "Gnade" der Auslandsvertretung der Erwerb der Sprachkenntnisse in Deutschland möglich war. Ansonsten hätte er wie alle anderen die A1 Sprachkenntnisse im Ausland erwerben müssen, was viele andere auch sehr belastet.

Titel: Re: Visum für FZF mit Vorabzustimmung
Beitrag von reinhard am 06.11.2017 um 12:29:51

xoSabriinaxo schrieb am 06.11.2017 um 10:26:42:
Wie ich schon gesagt habe, haben wir diese Entscheidung mit der Unterstützung eines Anwaltes getroffen. Da man davon ausgeht, dass man dort fachlich richtig beraten wird, haben wir so gehandelt, wie es uns empfohlen wurde.


Nein, dieser Rat vom Anwalt war eindeutig falsch. Er bezog sich offensichtlich auf die Rechtsprechung von 2012 und kannte die von 2016 nicht.

Das ist aber nicht Deine Schuld, Du bist ja davon abhängig, dass Dein Anwalt etwas sorgfältiger arbeitet als es in diesem Fall gelungen ist.

Ist aber kein Beinbruch, denn Dein Mann wird vor Weihnachten mit dem richtigen Visum hier sein.

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