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Familie Deutschland angekommen (Gelesen: 1.747 mal)
Sch3ck
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.10.2017 um 19:01:40
 
Hallo,

Ich hätte ein paar Fragen und hoffentlich kann mir jemand diese beantworten.

Ich (Deutscher) und meine Lebenspartnerin aus Philippinen haben ein Deutsches Kind. Wir sind noch nicht verheiratet und haben uns entschieden nach Deutschland zu ziehen.

Alles lief gut mit dem Familienzusammenführungs visum und wir sind jetzt zusammen in Deutschland.

Wir wollen jetzt den Antrag für den Aufenthaltstitel machen. Uns wurde dann von der AB gesagt das Sie eine Krankenversicherung benötigt. Somit sind wir dann zu meiner Krankenversicherung gegangen und die meinten da wir nicht verheiratet sind, das meine Lebenspartnerin nicht unter meine Krankenversicherung fallen kann. Unser Kind natürlich schon da Sie ja Deutsch ist.

Ich bin auch ein Grenzgänger und arbeite in Luxembourg und bin auch von dort aus versichert. Wir wollen auch schon heiraten aber wissen nicht wie lange es dauern wird bevor wir heiraten können hier in Deutschland.

Meine Fragen:

Wie ist der beste Verlauf um eine Krankenversicherung zu kriegen für meine Lebenspartnerin somit sie den Aufenthaltstitel kriegen kann? Muss ich dies in Luxembourg beantragen damit Sie gesetzlich versichert werden kann?

Wie lange würde es dauern bis wir heiraten können? Müssten alle Unterlagen nochmals zur Urkundenüberprüfung nach Philippinen oder da Sie ja schon ein Famielienzusammenführung Visum hat, dies nicht mehr nötig ist?

Vielen Dank!

MFG
Sch3ck

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.10.2017 um 19:04:46
 
Die Forderung nach der Krankenversicherung durch die Ausländerbehörde ist gesetzeswidrig. § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Die Ausländerbehörde soll die Aufenthaltserlaubnis ohne Krankenversicherungsnachweis erteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #2 - 30.10.2017 um 19:09:09
 
Sch3ck schrieb am 30.10.2017 um 19:01:40:
...die meinten da wir nicht verheiratet sind, das meine Lebenspartnerin nicht unter meine Krankenversicherung fallen kann. Unser Kind natürlich schon da Sie ja Deutsch ist.

Solange Ihr nicht verheiratet seid, kann sie (logischerweise) natürlich nicht in Deiner Versicherung familienmitversichert werden. Der Zuzug Deiner Freundin erfolgte doch nicht zu Dir, sondern zu ihrer deutschen Tochter.
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lottchen
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Antwort #3 - 30.10.2017 um 21:31:40
 
Ob eine Krankenversicherung nun von der ABH verlangt werden darf oder nicht - in Deutschland gibt es nun mal eine Krankenversicherungspflicht. Sie MUSS sich versichern.
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Aras
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Antwort #4 - 30.10.2017 um 21:33:02
 
Schon, aber sie kann sich erst gesetzlich versichern, wenn sie die Aufenthaltserlaubnis hat. Siehe § 5 Abs. 11 SGB V. Insofern ist es problematisch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.11.2017 um 07:39:10
 
Sch3ck schrieb am 30.10.2017 um 19:01:40:
Wie lange würde es dauern bis wir heiraten können? Müssten alle Unterlagen nochmals zur Urkundenüberprüfung nach Philippinen oder da Sie ja schon ein Famielienzusammenführung Visum hat, dies nicht mehr nötig ist?


Wenn es schon eine Urkundenprüfung gegeben hat  (das entnehme ich aus der Frage), wird es keine 2. Urkundenprüfung geben. Die UP bezieht sich ja auf die Urkunden deiner Partnerin, und diese Urkunde sind ja dann schon überprüft worden.
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Obst88
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Antwort #6 - 02.11.2017 um 08:29:58
 
Sch3ck schrieb am 30.10.2017 um 19:01:40:
Wie lange würde es dauern bis wir heiraten können? Müssten alle Unterlagen nochmals zur Urkundenüberprüfung nach Philippinen oder da Sie ja schon ein Famielienzusammenführung Visum hat, dies nicht mehr nötig ist?


Wenn ihr in Dänemark heiratet, braucht ihr keine Dokumente prüfen lassen und der ganze Spaß wäre je nach gewähltem Ort theoretisch nächste Woche schon erledigt.
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Seoman305
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Antwort #7 - 06.11.2017 um 14:52:06
 
1. Auch als Grenzgänger nach Lux gelten für dich die Bedingungen der deutschen Krankenkasse.... Also wahrscheinlich verheiratet sein https://deutschegrenzgaenger.lu/de/securite-sociale/maladie-accident-de-travail-...

2.Dänemark: hier ein gangbarer Weg....

3.Sonderweg in Luxemburg, bisschen knifflig, ich weiß:
Relation durable OHNE Heirat// bist du weit von lux? , kannst du dir ggf. vorstellen mit sack und pack weiter nach Luxemburg zu ziehen (die Mieten, ich weiß) Habt ihr vorher irgendwie zusammengewohnt?
Dann wären deine zukünftige Frau (denke mal der Stiefsohn auch?) evtl. im Bereich der sogenannten "relation durable" geht über zusammenwohnen ODER über Angehöriger/Partner eines EU-Bürgers.
mal lesen, Formular in Französisch, Auskunft beim Aussenministerium im Zentrum von Luxembourg-Stadt (unterhalb vom Place Guillaume. Smiley

http://www.guichet.public.lu/entreprises/catalogue-formulaires/immigration/docum...
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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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