Ich glaube, dass du mit deiner Art und Weise hier eigentlich nur weitere Antworten provozierst, die nicht dem Thema dienen. Denn so wie du uns hier deklassierst mit Aussage, dass unsere Meinung überspitzt und unzutreffend sei und im gleichen Atemzug dich wie die Unschuld vom Lande darstellst, kommt bei uns als verhöhnend rüber.
Nimm doch einfach die Tatsache mit, dass ihr euch gesetzeswidrig und gesellschaftswidrig verhalten habt ohne die ganze Zeit dich als das Opfer, das sich keiner Schuld bewusst sei und andere hätten das auch gemacht, darzustellen.
Wenn ihr doch so im Recht gewesen wärt, dann hätte das Gericht auch die Verwaltung verpflichtet deinem Mann die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Aber er hatte schlussendlich nur eine Duldung. Ihr könnt euch also nicht rechtfertigen, da das Gericht das Nachholen des Visums nicht als unverhältnismäßig beurteilt hat.
Und zuletzt ist das mantra-artige wiederholen, dass es doch 12 Monate Warten auf einen Termin + 3 Monate Visabearbeitung dauern würde, kein Beleg hierfür, dass es tatsächlich so ist. Insbesondere wenn wir uns die Chronologie anschauen:
10/2016 Heirat
03/2017 Einreise per Schengenvisum
04/2017 du wirst schwanger
06/2017 Ende des rechtmäßigen Aufenthalts
10/2017 Termin bei der Auslandsvertretung
Da er den Deutschsprachkurs in Deutschland absolviert hat, lagen die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis frühestens im April d.J. vor.
Das heißt, dass dein Mann wenn überhaupt grade Mal 5-6 Monate "gewartet" hat und bald sein Visum bekommt. Es dauert also nur 5-6 Monate und keine 15 Monate. Zumal nur durch die "Gnade" der Auslandsvertretung der Erwerb der Sprachkenntnisse in Deutschland möglich war. Ansonsten hätte er wie alle anderen die
A1 Sprachkenntnisse im Ausland erwerben müssen, was viele andere auch sehr belastet.