Petersburger schrieb am 16.10.2017 um 09:09:18:Also vermutlich ein Strafverfahren mit Zustellungsbevollmächtigtem!
Muss er im Antragsformular für das nationale Visum angeben, dass so ein Verfahren läuft?
Zitat:Glaube ich nicht. Das Aushändigen der entsprechenden Dokumente gehört zu den Pflichten der
BPOL.
Nachprüfen kann ich es nicht, da ich nicht dabei war. Er schließt allerdings auch nicht aus, die Dokumente in aller Aufregung dort liegen gelassen zu haben, da er sehr überrascht war, zu erfahren, dass sein Visum abgelaufen ist und er es mit der Polizei zu tun bekam.
Zitat:Kann er noch nicht mal Englisch? Wie hat er dann das Bewerbungsgespräch geführt?
Doch doch, Kommunikation war möglich, er kann Englisch, auch das Bewerbungsgespräch war auf Englisch. Allerdings kann ich nachvollziehen, dass man in so einer Situation sehr aufgewühlt und die Wahrnehmung dementsprechend getrübt ist. (Geht mir ehrlich gesagt nicht anders, wenn ich Grenzpolizisten gegenüberstehe, und das obwohl bei mir alles in Ordnung ist)
Zitat:Die Kirche sollte bitte im Dorf bleiben ...
Die Kirche bleibt im Dorf. Er versucht nur zu verstehen, was da eigentlich passiert ist und was die Folgen sein können. Er ärgert sich schließlich, wenn der geplante Umzug mit Familie zum neuen Arbeitgeber an einer 2 Tage zu späten Ausreise scheitern würde, die er aus Unachtsamkeit selbst verschuldet hat.
Zitat:Erfahrungsgemäß dürfte ihn das nicht entscheidend beeinträchtigen. Weder finanziell noch im Hinblich z.B. auf das nationale Visum.
Vielen Dank für die beruhigende Auskunft.
deerhunter schrieb am 16.10.2017 um 09:13:56:Vermutlich ein Strafe! Musste er eine Sicherheit bezahlen?
Eine Sicherheit musste er nicht bezahlen.