mgb schrieb am 09.10.2017 um 12:09:26:Hat deine Mutter diese Bescheinigung erhalten?
Sie hat noch keine Bescheinigung erhalten. Wie gesagt am 22 September 2017 wurde der Antrag gestellt. Hier für verlangte die
ABH erstmal ein Nachweis über die Verwandschaft von Mutter und Sohn. Wir haben die Geburtsurkunde meines Bruders eingereicht.
Weitere Dokumente waren Pässe (Mutter und Sohn), die Aufenthaltskarte von meinem Bruder, Arbeitsvertrag (unbefristet) und Meldebescheinigung. Dazu haben wir auch noch ein Arbeitsangebot für meine Mutter abgegeben.
Kurz danach, bekam mein Bruder den Brief, die
ABH wolle meine Schwägerin und mein Bruder sehen. Wir haben erklärt dass sie zur Zeit aus familiären Gründen seit Juni 2017 nicht in DE ist. Die
ABH schrieb dann, es sei nach Aktenlage nicht zu erkennen, dass eine Lebensgemeinschaft geführt wird, weil sie seit Juli 2017 nicht mit meinem Bruder gemeldet war. Wir haben erklärt, dass der Grund dafür ist, dass sie im Juni 2017 aus familiären Gründen fliegen musste und dass sie im Dezember zurück kommt (hierfür haben wir das Flugticket gezeigt) Sie sei nicht angemeldet gewesen, weil der Umzug erst im Juli 2017 stattgefunden hat. Sie wurde aber mit eine Vollmacht nachträglich angemeldet. Wir haben als Nachweis alle gemeinsame Meldebescheinigungen der
ABH geschickt.
Aber von meine Mutter haben wir nichts gehört. Wir wissen nicht was wir jetzt machen sollen. Die drei Monate als Touristen sind nächste Woche vorbei. Deshalb dachte ich mir, ob wir da eine
FB beantragen könnten.