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FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU (Gelesen: 31.555 mal)
Themen Beschreibung: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
M.A.G.S
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i4a rocks!


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25.08.2017 um 13:07:15
 
Hallo ihr Lieben,

mal wieder eine neue Frage hier im Forum. Es geht diesmal persönlich um mich. Es geht darum meine Mutter aus Venezuela zu holen. Vllt habt ihr schon gehört wie die Lage dort ist und wollen so schnell wie Möglich, dass sie hier ist.

Da sie die venezolanische Staatsbürgerschaft besitzt, ist ihr gestattet nach Deutschland visumfrei einzureisen. Da mein Bruder mit einer Spanierin verheiratet ist und er eine befristete Aufenthaltskarte EU hat, ist mir eingefallen, dass bei ihm EU-Recht angewendet wird und er die Möglichkeit hat meine Mutter nach Deutschland, im Wege der FZF, holen kann.

Der Pass läuft ihr aber schon im Februar 2018 ab, welches wir aber verlängern wollten. Dies ist in Venezuela zur zeit leider nicht möglich. Das Land stellt keine Pässe aus. Jetzt haben wir ihr ein Flugticket gekauft und sie wird erstmal für drei Monate hier bleiben.

Denkt ihr wir können den Antrag auch hier stellen? Mein Bruder hat ein unbefristeten Arbeitsvertrag, Wohnung, wir haben für unsere Mutter auch eine Reiseversicherung abgeschlossen.

Denkt ihr die ABH bedenkt auch die Situation in Venezuela  und vielleicht durch eine Ermessensentscheidung hat meine mama hier ein Chance?

Danke im voraus für euere Hilfe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.08.2017 um 13:18:39
 
Wenn es um EU-Recht geht ist entscheidend, dass dein Bruder bzw. seine Frau Unterhaltsleistungen an deine Mutter geleistet haben und sie auch auf diese angewiesen war, um ihre Grundbedürfnisse in Venezuela zu decken. Ist das der Fall, dann kann sie abgeleitete Freizügigkeit geltend machen.
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M.A.G.S
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Antwort #2 - 25.08.2017 um 13:48:07
 
Zitat:
Wenn es um EU-Recht geht ist entscheidend, dass dein Bruder bzw. seine Frau Unterhaltsleistungen an deine Mutter geleistet haben und sie auch auf diese angewiesen war, um ihre Grundbedürfnisse in Venezuela zu decken. Ist das der Fall, dann kann sie abgeleitete Freizügigkeit geltend machen


vielen Dank, also wir haben beide für Mutter gesorgt. Nicht nur er!! Wäre es ein Nachteil? Wie hatten überliegt halt ganz normal ein Antrag bei der ABH zu stellen. Aber wollte mich halt nochmal vergewissern, dass es gehen könnte.
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deerhunter
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Antwort #3 - 25.08.2017 um 13:51:48
 
Ihr müsst diese Unterhaltszahlungen nachweisen, außerdem nachweisen das Sie dieses brauchte um dort leben zu können! Dann müsst ihr für eine KV hier sorgen...da geht keine RKV!

Achtung die KV kann richtig teuer werden, speziell für ältere Leute! Rechne hier mit ca. 750 € / Monat...könnt ihr das aufbringen?
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M.A.G.S
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Antwort #4 - 25.08.2017 um 14:05:10
 
deerhunter schrieb am 25.08.2017 um 13:51:48:
Ihr müsst diese Unterhaltszahlungen nachweisen, außerdem nachweisen das Sie dieses brauchte um dort leben zu können! Dann müsst ihr für eine KV hier sorgen...da geht keine RKV!

Achtung die KV kann richtig teuer werden, speziell für ältere Leute! Rechne hier mit ca. 750 € / Monat...könnt ihr das aufbringen?


naja ich meine die Lage in Venezuela ist auch nicht so ganz prickelnd. Die haben nichts zu essen, Kinder und Erwachsene verhungern. Natürlich war sie auf unsere Unterstützung angewiesen.

Mir wurde auch geraten eine AE nach §25(5) AufenthG für sie zu beantragen oder auch ein Asylantrag anstatt der FZF zu stellen. Dieses sollte auch für venezolanische Staatsbürger möglich sein.

was denkt ihr ?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 25.08.2017 um 14:31:29
 
M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
...auch ein Asylantrag anstatt der FZF zu stellen. Dieses sollte auch für venezolanische Staatsbürger möglich sein. 

Solange sie nachweisen können, dass sie staatliche Verfolgung erlitten haben. Das dürfte aber für eine ältere Frau schwierig werden.
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deerhunter
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Antwort #6 - 25.08.2017 um 15:14:27
 
M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
Mir wurde auch geraten eine AE nach §25(5) AufenthG für sie zu beantragen


Ich wüsste jetzt nicht, wie man das begründen will! Aber viel Glück!

M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
oder auch ein Asylantrag


Auch hier noch mehr Glück...Der Nachweis einer "staatlichen" Verfolgung bei einer "älteren" Dame wird interessant!

M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
naja ich meine die Lage in Venezuela ist auch nicht so ganz prickelnd


Die Lage ist in 50% der Welt nicht prickelnd...sollen wir alle nach Deutschland holen?

M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
Natürlich war sie auf unsere Unterstützung angewiesen.


Das müsst ihr dann entsprechend nachweisen...+ die monatlichen beträge für die KV..rechne hier mit 8 - 10k € / Jahr
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M.A.G.S
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Antwort #7 - 28.08.2017 um 13:20:42
 
M.A.G.S schrieb am 25.08.2017 um 14:05:10:
Ihr müsst diese Unterhaltszahlungen nachweisen, außerdem nachweisen das Sie dieses brauchte um dort leben zu können! Dann müsst ihr für eine KV hier sorgen...da geht keine RKV!

Achtung die KV kann richtig teuer werden, speziell für ältere Leute! Rechne hier mit ca. 750 € / Monat...könnt ihr das aufbringen?


Meine Mama ist 64, sie würde bei uns im Restaurant eine Stelle angeboten bekommen. Naja erstmal für die gesetzliche Krankenversicherung. Denkst du das zählt für die ABH ?? Die PKV sind sehr teuer und auf eine gesetzliche KV hat sie kein Anspruch, da sie noch nie berufstätig war. Also haben wir uns gedacht sie könnte bei uns im Restaurant Teilzeit für Kleinigkeiten eingesetzt werden.

Sie meinte es sit ok, solange sie bei uns bleiben kann. Was denkt ihr ?
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reinhard
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Antwort #8 - 28.08.2017 um 13:40:51
 
Diese Art von Einwanderung ist in Deutschland ausgeschlossen.

In Deutschland werden Aushilfen für ein Restaurant nicht gesucht, es gibt dafür genug Bewerberinnen und Bewerben.

Gesucht werden junge Fachkräfte mit einem Gehalt über 38.500 Euro.
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Antwort #9 - 28.08.2017 um 13:54:34
 
reinhard schrieb am 28.08.2017 um 13:40:51:
Diese Art von Einwanderung ist in Deutschland ausgeschlossen.

In Deutschland werden Aushilfen für ein Restaurant nicht gesucht, es gibt dafür genug Bewerberinnen und Bewerben.

Gesucht werden junge Fachkräfte mit einem Gehalt über 38.500 Euro.


Mag ja sein, aber es geht hier darum, dass sie wahrscheinlich durch meinem Bruder auch die Freizügigkeit genießt.

Es war eine Idee von uns, sie dann gesetzlich zu versichern, deswegen auch die Stelle im Restaurant. Weil die Privatversicherung sehr teuer ist. Und sie kein Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung hat, weil sie noch nie hier versichert war.

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Aras
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Antwort #10 - 28.08.2017 um 13:55:25
 
1. Mit der Feststellung des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes gibt es auch eine Arbeitserlaubnis.
2. Wurde Unterhalt gewährt? Ja oder Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 28.08.2017 um 14:00:56
 
Aras schrieb am 28.08.2017 um 13:55:25:
1. Mit der Feststellung des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes gibt es auch eine Arbeitserlaubnis.
2. Wurde Unterhalt gewährt? Ja oder Nein.



Ja wurde es. Wir haben monatlich Geld an sie überwiesen. Es ist kompliziert gewissen nach Venezuela Geld zu überweisen, aber wir haben es geschafft. Wir haben auch die belege davon. Es waren zwei Konten nötig um eine Überweisung zu tätigen. Ein Konto hier und dann noch ein Konto in Venezuela, weil die Regierung in Venezuela, Western Union und andere Anbieter gesperrt hat. Nicht mal PayPal, weil du das Geld in Venezuela in keine Banken oder Automaten abheben kannst. 
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Aras
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Antwort #12 - 28.08.2017 um 14:30:11
 
Wenn es nachgewiesen werden kann, dann würde ich empfehlen das Visum zu beantragen.

Ich hab gestern beim Bürgerforum den Herrn Bundesminister Gabriel wegen Familiennachzug zum Unionsbürger angesprochen. Ich meinte zu ihm, dass die derzeitigen Regelungen zum Freizügigkeitsrecht im Visumhandbuch rechtswidrig seien. Er meinte zu mir u.a. "Dann verklagen Sie uns doch".

Wenn du also Hilfe brauchst, kriegst du meine volle Unterstützung.
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Antwort #13 - 28.08.2017 um 14:45:44
 
Aras schrieb am 28.08.2017 um 14:30:11:
Wenn du also Hilfe brauchst, kriegst du meine volle Unterstützung.



Danke dir. Ich werde es halt versuchen, mehr als eine Ablehnung kann es halt nicht geben !!
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engelchen+
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Antwort #14 - 28.08.2017 um 16:28:30
 
M.A.G.S schrieb am 28.08.2017 um 13:20:42:
Meine Mama ist 64, sie würde bei uns im Restaurant eine Stelle angeboten bekommen. Naja erstmal für die gesetzliche Krankenversicherung.


Deine Mama ist zu alt für die Pflichtversicherung als Arbeitnehmerin (siehe SGB V § 6 Abs. 3a).

Wer zahlt die Privatversicherung?
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