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Familienzusammenführung mit Schwangerschaft (Gelesen: 1.972 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung
CansuBarid
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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22.10.2017 um 15:40:17
 
Hallo, mein Mann hat Mitte September ein Visum für Familienzusammenführung in der Türkei gestellt. Ich bin schwanger, bereits im 7. Monat und deutsche Staatsangehörige. Die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde hat seine Unterlagen 3 Wochen nach Abgabe in der Türkei erhalten.

So, seit einem Monat liegen die Unterlagen da. Sie hat bisher den Mietvertrag meiner Wohnung verlangt, scheinbar um drohende Obdachlosigkeit auszuschließen.

Heißt das, dass sie sich den Rest der Unterlagen angeschaut hat und nur das verlangt? Kann sie noch etwas verlangen von mir? Und hatte schonmal jemand die selbe Situation hier? Wie lange wird es denn noch dauern? Immer, wenn ich sie anrufe (und ich mache das einmal die Woche), pampt sie mich an! Ich bekomme keinerlei gescheite Antwort! Beschleunigt denn die Tatsache, dass ich schwanger bin, die Sache nicht?
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stefo
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Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2017 um 16:49:18
 
Wenn dein Mann den Antrag Mitte September gestellt hat und die Unterlagen drei Wochen später bei der ABH angekommen sind, dann liegen sie dort seit ca. 2 Wochen, nicht seit einem Monat. Die Tatsache, dass sich die Sachbearbeiterin bereits mit dir in Verbindung gesetzt hat, spricht doch dafür, dass sie die Akte zumindest schon mal in der Hand hatte. In sofern geht das alles doch tatsächlich ziemlich schnell!

Sicher, du bist schwander. aber im 7. Monat bedeutet, dass du höchstwahrscheinlich noch mindestens 2 Monate schwander bleiben wirst, und die Verwaltungsvorschriften sagen nur, dass dem zuziehenden Elternteil die Einreise rechtzeitig vor Geburt ermöglicht werden soll. Anders als eine schwängere Frau, kann auch werdender vater auch im 9. Monat noch reisen...

Und zuletzt - ist es dir in den Sinn gekommen, dass euer Antrag vermutlich nicht der einzige ist, der bei der Sachbearbeiterin auf dem Tisch liegt? Mit deinen Anrufen hälst du sie von der Arbeit ab, erreichst also, wenn überhaupt etwas, eher das Gegenteil von dem, was du bezweckst. Wenn sie noch etwas von dir braucht, wird sie sich schon melden.

Es ist gerade mal 5 Wochen her, dass der Antrag gestellt wurde, ein bisschen Geduld wäre also wohl angebracht.
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CansuBarid
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.10.2017 um 18:34:46
 
Klar ist es mir in den Sinn gekommen. Ich rufe ja, wie du wahrscheinlich lesen kannst, nicht jeden Tag an. Dein Text hat keiner meiner Fragen beantwortet. Du wiederholst ja fast nur das, was ich geschrieben habe..

Ich wollte nur wissen ob jemand schonmal so eine Situation hatte und was deren Erfahrungen waren. Danke trotzdem für die Mühe. Ist ja immerhin ein langer, auch wenn sinnloser, Text.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.10.2017 um 18:55:31
 
Es ist wirklich das Beste, nicht so ungeduldig zu sein und abzuwarten. Natürlich waren schon viele in der Situation. Das Visum soll kurz vor der Geburt erteilt werden, insofern arbeitet die Ausländerbehörde jetzt an den Anträgen, bei denen die Frau schon im neunten Monat ist.

Jetzt schon anzurufen ist keine gute Idee, sondern für die Ausländerbehörde nichts als eine ärgerliche Störung bei der Arbeit für diejenigen, die schon acht Wochen warten.
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.10.2017 um 19:01:48
 
So sinnlos finde ich den Text gar nicht.

Aber Bitte: Wann soll euer Kind zur Welt kommen? Weiß auch die ABH von der Risiko-Schwangerschaft?

Nun bin ich schwanger und soll im Frühjahr unser Baby bekommen
Das hast du Ende September geschrieben. Also vor 3 Wochen.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 22.10.2017 um 19:25:04
 
KaGe schrieb am 22.10.2017 um 19:01:48:
Weiß auch die ABH von der Risiko-Schwangerschaft?

Woher weißt Du das ? Bislang war hier noch nicht von einer Risikoschwangerschaft die Rede.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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CansuBarid
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 22.10.2017 um 21:17:58
 
Die Ausländerbehörde hat eine Kopie meines Mutterpasses bekommen. Mein Anwalt meinte, dass er spätestens 7 Wochen vor der Geburt das Visum erhalten müsste.
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CansuBarid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 22.10.2017 um 21:23:27
 
Ich bin wirklich nicht zu aufdringlich. Ich frage hier nur nach, weil ja vielleicht jemand Erfahrungen mit sowas hat.

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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 22.10.2017 um 21:24:09
 
CansuBarid schrieb am 22.10.2017 um 21:17:58:
Mein Anwalt meinte, dass er spätestens 7 Wochen vor der Geburt das Visum erhalten müsste. 


Woraus schließt er das? Die AVV sagen, dass eine Einreise zum Geburtstermin ermöglicht werden sollte!
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CansuBarid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 22.10.2017 um 21:41:12
 
Das weiß ich doch nicht, woraus der Anwalt etwas schließt. Irgendwas wird er sich wohl dabei denken. 😂  da ich eine Risikoschwangerscht habe, kann es auch einen Monat vorher kommen oder sonst irgendwas.
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