Hallo Leute,
so wir haben den Antrag am 15.09.2017 auf
FZF meiner Mutter bei der
ABH gestellt und noch keine Antwort erhalten. Nun bekam meinem Bruder einen Brief von der
ABH wo seine Freizügigkeitsrecht geprüft werden soll.
Mein Bruder heiratete meiner Schwägerin (Spanierin) 2015. Sie hat damals gearbeitet und er war nur Student. Sie reichte damals ihren Arbeitsvertrag.Er erhielt dementsprechend seine Aufenthaltskarte für 5 Jahre. Meine Schwägerin arbeitet ein Jahr darauf nicht mehr. Belege der Arbeit von meiner Schwägerin wurden der
ABH damals nicht vorgelegt, weil sie dies auch nicht verlangt hatten.
Nun sagen sie, dass meine Schwägerin Belege über die tatsächliche Arbeitsaufnahme nicht vorgelegt hat. Aber wie gesagt sie hat den Arbeitsvertrag vorgelegt und mein Bruder bekam die Aufenthaltskarte. Außerdem besitzt meine Schwägerin zwei Staatsangehörigkeiten, sie ist ursprünglich aus Venezuela. Sie ist seit Juni dieses Jahres in ihre Heimat geflogen, weil ihre Mutter krank ist und sie kommt erst im Dezember zurück. Da mein Bruder aber im Juli dieses Jahres umgezogen ist, weil er eine günstigere Wohnung gefunden hat, und sie nicht vor Ort war, war meine Schwägerin nicht auf der Anmeldebescheinigung. Mein Bruder hat sie aber mit eine Vollmacht im September 2017 anmelden können.
Sie sollten beide letzte Woche zusammen vorsprechen, aber wie gesagt meine Schwägerin ist nicht da. Dieses haben wir der
ABH gesagt. Die
ABH meint aber es passt nicht zusammen, dass sie nicht in DE ist und trotzdem jetzt angemeldet ist. Sie sei seit Juli 2017 mit meinem Bruder nicht mehr angemeldet und sie deswegen, davon ausgehen, dass die nicht mehr zusammen sind.
Nach der Ausländerakte sei also nicht mehr nachvollziehbar, ob sie noch zusammen leben und sofern überhaupt , über welchen Zeitraum im Bundesgebiet eine Ehe geführt wurden ist.
Darf die
ABH noch belege rückwirkend verlangen?? Ich meine eine Unionbürgerin darf doch ausreisen und muss der
ABH doch nicht bescheid geben, oder ??
Danke für die Hilfe.