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Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 5.848 mal)
Handcreme
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
06.06.2017 um 16:30:53
 
Hallo alle zusammen:
Folgender Fall: Ein Mann aus Hong Kong geht 2012 zum Bürgeramt in Deutschland und bekommt dort eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt die ihn als EU Bürger bezeichnet. Hindergrund ist ein nicht informierter Mitarbeiter des Bürgeramtes und der Fakt, dass viele Leute aus HK sowohl einen chinesischen wie auch einen "BNO" Ausweis haben.
https://www.gov.uk/types-of-british-nationality/british-national-overseas

Mit dieser Freizügigkeitsbescheinigung, ohne einen anderen Aufenthaltstitel, lebt der Mann aus HK nun fröhlich in Deutschland und heiratet eine Deutsche. Auch bei Beantragung der Heirat beim Standesamt wird die Freizügigkeitsbescheinigung vorgelegt und ohne Beanstandungen akzeptiert.
Nun hat der Mann aus HK auch noch ein Kind mit der Deutschen bekommen, das Kind ist natürlich Deutsch.

Wenn der Mann aus HK nun irgendwann die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, kann es dann sein, dass seine Jahre in Deutschland nicht angerechnet werden weil die Aufenthaltserlaubnis und alles was danach in den Behörden geschah auf den Fehler eines Mitarbeiters des Bürgeramts basieren?
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.06.2017 um 17:38:24
 
Ich sitze bei der Bearbeitung dieses Antrags und lasse mir dazu die Ausländerakte vorlegen. "Hoppla", denke ich und prüfe. Und dann stelle ich fest, daß der Aufenthaltstitel zwar nicht mit der Nationalität korrespondiert, die Aufenthaltszeiten wie auch die Gründe für diesen Aufenthalt offenkundig vorliegen. Ich befrage den Bewerber im persönlichen Gespräch.

Sind die weiteren Voraussetzungen gegeben, bürgere ich hier ein.
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Jojo2015I
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Antwort #2 - 06.06.2017 um 17:57:36
 
Naja, ab Heirat bzw auch Geburt unproblematisch. Aber davor?
Wie und aus welchem Grund ist derjenige denn eingereist?
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Handcreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.06.2017 um 18:04:13
 
Im Jahr 2012 war es ein Studium. Er gingt nicht zur Ausländerbehörde sondern zum Bürgeramt wo die Bescheinigung ausgestellt wurde. Heirat erfolgte 2014. Seit 2012 permanent in Deutschland. Und  nach der Heirat wurde halt auch kein anderer Aufenthaltstitel beantragt.
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Jojo2015I
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Antwort #4 - 06.06.2017 um 18:46:36
 
Hm, aber wie ist er eingereist?? Illegal, Visum?
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Aras
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Antwort #5 - 06.06.2017 um 18:48:36
 
Wär mir sowas von egal. Fehler auf Seiten der Behörde ohne dass der Ausländer arglistig getäuscht hat geht zu lasten des Staates.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Handcreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.06.2017 um 19:17:19
 
@Jojo2015 Er war in einem EU Land Student mit Studentenvisum und ist dann im Rahmen von Erasmus nach Deutschland gekommen.
@ Aras und 2Chevaux. Ok, ihr würdet an seiner Stelle also jetzt vielleicht nichts machen und abwarten wie der Bearbeiter bei der möglichen Einbürgerung das so sieht. (Hoffentlich nicht als arglistige Täuschung, wenn doch, was wären denn schlimmstenfalls die Konsequenzen?)
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deerhunter
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Antwort #7 - 06.06.2017 um 19:17:41
 
Handcreme schrieb am 06.06.2017 um 18:04:13:
Er gingt nicht zur Ausländerbehörde sondern zum Bürgeramt


Ein Mann aus Hk geht nicht zur Ausländerbehörde und holt sich keine AE? Da sehe ich schon ein Problem des Antragsstellers! Da bisher keine AE beantragt ist, könnte er "illegal" hier sein! Status überprüfen!

§ 95 Aufenthaltsgesetz

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
§ 9 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte oder eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 7 Abs. 2 Satz 1 in das Bundesgebiet einreist oder sich darin aufhält.
(3) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__10.html



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Handcreme
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Antwort #8 - 06.06.2017 um 19:22:01
 
@deerhunter Er bekam wohl die Info, dass EU-Bürger nicht zur Ausländerbehörde gehen müssen sondern das es reicht zum Bürgeramt zu gehen.  Dort bekam er die Freizügigkeitserklärung  und danach gab es ja keinen Anlass mehr zur Ausländerbehörde zu gehen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #9 - 06.06.2017 um 19:49:28
 
Und er wusste nicht, dass er kein EU-Bürger ist? Das könnte ihm m.E. als Schutzbehauptung auf die Füße fallen.
Er hatte schlicht und ergreifend keinen erforderlichen AT während seines Aufenthalts.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Handcreme
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Antwort #10 - 06.06.2017 um 19:59:12
 
@T.P.2013
Naja, eine Schutzbehauptung welche bisher alle Deutschen Behörden bestätigt haben Smiley
Ich verstehe schon dein Argument. Dagegen kann man argumentieren, dass er auch einen Pass besitzt wo zumindest Großbritanien drauf steht, HK einen politischen Sonderstatus besitzt und dazu noch eine eigene Olympiamannschaft Smiley
Er fühlt sich auch Großbritanien eher zugehörig als China.
Klar, das ändert nichts an der gesetzlichen Situation und ist erstmal irrelevant aber vielleicht spielt es eine Rolle wenn der Sachbearbeiter sich fragt ob hier eine arglistige Täuschung vorliegt.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #11 - 06.06.2017 um 20:13:30
 
Ja, und Wales hat eine eigene Fußballmannschaft...
"Bestätigt" hat, außer der ausstellenden Behörde irrtümlich (und damit hier rechtswidrig), keine Behörde etwas. Diese wurden schlicht ebenfalls getäuscht.
Daher spielt es auch ggf. später dann nicht nur eine Rolle, wie der Sachbearbeiter der EB den Sachverhalt für seinen Geschäftsbereich beurteilt, sondern u.U. auch, wie es der zuständige StA sieht.
Ohne unken zu wollen - ich würde in diesem Fall eine in eine Beratungsstunde bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht und einem für Strafrecht investieren, um Position und Handlungsoptionen kompetent abzuklopfen. Hängt ja offenichtlich einiges dran jetzt.

Gruß
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deerhunter
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Antwort #12 - 06.06.2017 um 20:20:16
 
Handcreme schrieb am 06.06.2017 um 19:22:01:
@deerhunter Er bekam wohl die Info, dass EU-Bürger nicht zur Ausländerbehörde gehen müssen sondern das es reicht zum Bürgeramt zu gehen.Dort bekam er die Freizügigkeitserklärungund danach gab es ja keinen Anlass mehr zur Ausländerbehörde zu gehen. 



Er ist kein EU Bürger und wird wohl so schlau sein, dieses zu wissen! Damit hat er m. M. nach wissentlich mitgewirkt und momentan keine AE....da würde ich aufpassen! Das könnte nicht nur Probleme bei einer Einbürgerung geben, sondern auch beim aktuellen Aufenthalt und sogar mit dem Staatsanwalt!
Und außer dem Bürgeramt hat hier keine Behörde etwas "möglicherweise" falsch gemacht...vielleicht wurde ja auch das Bürgeramt getäuscht...denn wie kommt man sonst zu Aufenthaltskarte? So einfach geht das ja auch nicht!

Ich sehe hier größere Probleme auf den Kunden zukommen und würde etwas Geld in einen Anwalt investieren...es hängt ja einiges dran

UPs...mein Vorredner war schneller
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Antwort #13 - 06.06.2017 um 20:55:22
 
Sehe ich wie die Vorredner (bzw Schreiber).

Mir ist bisher noch keine Person aus HK begegnet, die nicht gewusst hätte, dass er zwar die britische (oversea)Staatsangehörigkeit besitzt, jedoch ohne EU-Bürger zu sein...
Alle waren sich dessen sehr wohl bewusst!

Das Risiko trägt der Betroffene.
Ich meine auch, dass man mit aktivem Handeln und Kommunikation mit der ABH weniger Risiken eingeht, als stillschweigend der möglichen Folgen entgegenzusehen. Das ganze aber nicht ohne kompetente, rechtliche Absicherung durch Rechtsanwalt.

Irgendwann wird es jemandem auffallen. Bisher nicht, da keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden. Aber, spätestens bei Passablauf, Passverlust oder ähnlichem, besteht das enorme "Risiko", dass der Fehler bei der eigentlich zuständigen ABH aufkippt. Mir wäre das Risiko zu hoch... hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 06.06.2017 um 21:04:22
 
@ T.P.2013, deerhunter und Jojo2015
Ok, ich danke euch für eure ehrlichen Meinungen. Ist ja immer gut auch auf mögliche negative Folgen vorbereitet zu sein.

Persönlich kann ich die "Täuschung" der Behörde jetzt nicht ganz nachvollziehen  immerhin hat er ein gültiges Ausweisdokument dem Sachbearbeiter im Bürgeramt vorgelegt und wahrscheinlich hat er auch gar nicht von sich aus gesagt, dass er ein EU Bürger ist.

Mit den anderen Behörden meinte ich z.B. das Standesamt die ja auch die Nationalität geprüft haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass er kein Chinese ist. (Ist dann eventuell auch die Heirat nichtig?)
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