Zitat:Erst bei starken Indizien für das Vorliegen einer mutwilligen Täuschung ...[bla] ...beginnt die Befragung des Antragstellers auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.
Ich denke nicht, dass diese Entscheidung am Ende einem Sachbearbeiter (oder angeblichem Sachbearbeiter) einer
EBH obliegt.
Zitat:Wieviele Spezialisten wissen das ?
Du offenbar ja dann (bisher) nicht, als angeblicher Mitarbeiter einer
EBH...
@Aras,
die Frage wird doch grundsätzlich die sein: "Hätte er es wissen müssen?".
Du sagst "Nein, eine Kenntnis in dieser Tiefe kann nicht verlangt werden".
Ich sage "Ja, man kann und muss sich selbst über relevante aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten informieren". Das gilt m.E. umso mehr für einen angehenden Akademiker.
Und er ist auch nicht "intern weiterverwisen worden", das war angeblich erst "einige Jahre später" anlässlich eines behaupteten Besuchs einer
ABH der Fall.
Er ist selbst zum Einwohnermeldeamt gegangen, hat seinen HK-Pass vorgelegt, eine Bescheinigung (wie auch immer) bekommen und sich nicht bei der
ABH gemeldet.
Wieviele ersteingereiste Drittstaaten-Ausländer kennst Du, die
nicht die
ABH als zuständig für alle sie betreffende Angelegenheiten anssehen, sondern fröhlich zum Einwohnermeldeamt gehen und es damit bewenden lassen?
Dieser Thread hier belegt doch eigentlich auch recht gut, dass dem
TE bzw. dessen HK-Freund die Sachlage durchaus bewusst ist und war. Jetzt muss man eben schauen, dass man aus der Nummer, der man sich möglicherweise aus Bequemlichkeit ergeben hat, einigermaßen schadlos rauskommt.
Dabei sehe ich bzgl. strafrechtlicher Vorwürfe und aufenthaltsrechtlicher Fragen eigentlich keine wesentlichen Probleme, die nicht lösbar wären.
Nur die Einbürgerung wird vermutlich nicht so fix über die Bühne gebracht werden können, wie es für den Idealfall angedacht war. Und das war ja die Frage des
TE.
Nur meine Meinung.
Gruß