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Einbürgerung volljähriger Schülerin und Lebensunterhalt (Gelesen: 1.266 mal)
Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung volljähriger Schülerin und Lebensunterhalt
06.06.2017 um 22:02:04
 
Hallo,

Meine Stieftochter ist 19 Jahre alt und vietnamesische  Staatsbürgerin. Sie besucht die 11. Klasse der Gesamtschule mit dem Ziel Abitur. Jetzt möchte sie sich einbürgern lassen.

Beim Lesen des Einbürgerungsantrages ist mir aufgefallen, dass sie Ihren Lebensunterhalt oder Unterhaltsansprüche nachweisen muss.

Da sie Schülerin ist, verdient sie kein Geld. Unterhaltsansprüche hätte sie (theoretisch) gegen meine Frau. Da meine Frau aber auch kein Geld verdient, könnte meine Tochter nicht die Deckung Ihres Lebensunterhaltes nachweisen.

Da ich der Alleinverdiener in unserer Familie bin, könnte ich natürlich einspringen, aber juristische Ansprüche hätte meine Tochter nicht, da sie ja nicht mein leibliches Kind ist.

Was können wir tun? Sollte ich meine Stieftochter adoptieren? Oder muss sie als Schülerin ihren Lebensunterhalt gar nicht nachweisen?

Vielen Dank!

Hartmut
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.06.2017 um 23:24:28
 
Hallo,

sie muss als Schülerin den eigenen Unterhalt nicht sicherstellen können.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 07.06.2017 um 21:27:06
 
Vielen Dank!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.06.2017 um 22:13:50
 
Wenn sie Abiturientin ist, sollte sie das alleine können:

Sie sollte einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde vereinbaren und sich dort informieren, welche Voraussetzungen und welche Unterlagen sie braucht, und dann den Antrag stellen.
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