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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
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Beitrag begonnen von Handcreme am 06.06.2017 um 16:30:53

Titel: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 16:30:53
Hallo alle zusammen:
Folgender Fall: Ein Mann aus Hong Kong geht 2012 zum Bürgeramt in Deutschland und bekommt dort eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt die ihn als EU Bürger bezeichnet. Hindergrund ist ein nicht informierter Mitarbeiter des Bürgeramtes und der Fakt, dass viele Leute aus HK sowohl einen chinesischen wie auch einen "BNO" Ausweis haben.
https://www.gov.uk/types-of-british-nationality/british-national-overseas

Mit dieser Freizügigkeitsbescheinigung, ohne einen anderen Aufenthaltstitel, lebt der Mann aus HK nun fröhlich in Deutschland und heiratet eine Deutsche. Auch bei Beantragung der Heirat beim Standesamt wird die Freizügigkeitsbescheinigung vorgelegt und ohne Beanstandungen akzeptiert.
Nun hat der Mann aus HK auch noch ein Kind mit der Deutschen bekommen, das Kind ist natürlich Deutsch.

Wenn der Mann aus HK nun irgendwann die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, kann es dann sein, dass seine Jahre in Deutschland nicht angerechnet werden weil die Aufenthaltserlaubnis und alles was danach in den Behörden geschah auf den Fehler eines Mitarbeiters des Bürgeramts basieren?

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von 2Chevaux am 06.06.2017 um 17:38:24
Ich sitze bei der Bearbeitung dieses Antrags und lasse mir dazu die Ausländerakte vorlegen. "Hoppla", denke ich und prüfe. Und dann stelle ich fest, daß der Aufenthaltstitel zwar nicht mit der Nationalität korrespondiert, die Aufenthaltszeiten wie auch die Gründe für diesen Aufenthalt offenkundig vorliegen. Ich befrage den Bewerber im persönlichen Gespräch.

Sind die weiteren Voraussetzungen gegeben, bürgere ich hier ein.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Jojo2015 am 06.06.2017 um 17:57:36
Naja, ab Heirat bzw auch Geburt unproblematisch. Aber davor?
Wie und aus welchem Grund ist derjenige denn eingereist?

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 18:04:13
Im Jahr 2012 war es ein Studium. Er gingt nicht zur Ausländerbehörde sondern zum Bürgeramt wo die Bescheinigung ausgestellt wurde. Heirat erfolgte 2014. Seit 2012 permanent in Deutschland. Und  nach der Heirat wurde halt auch kein anderer Aufenthaltstitel beantragt.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Jojo2015 am 06.06.2017 um 18:46:36
Hm, aber wie ist er eingereist?? Illegal, Visum?

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 18:48:36
Wär mir sowas von egal. Fehler auf Seiten der Behörde ohne dass der Ausländer arglistig getäuscht hat geht zu lasten des Staates.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 19:17:19
@Jojo2015 Er war in einem EU Land Student mit Studentenvisum und ist dann im Rahmen von Erasmus nach Deutschland gekommen.
@ Aras und 2Chevaux. Ok, ihr würdet an seiner Stelle also jetzt vielleicht nichts machen und abwarten wie der Bearbeiter bei der möglichen Einbürgerung das so sieht. (Hoffentlich nicht als arglistige Täuschung, wenn doch, was wären denn schlimmstenfalls die Konsequenzen?)

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von deerhunter am 06.06.2017 um 19:17:41

Handcreme schrieb am 06.06.2017 um 18:04:13:
Er gingt nicht zur Ausländerbehörde sondern zum Bürgeramt


Ein Mann aus Hk geht nicht zur Ausländerbehörde und holt sich keine AE? Da sehe ich schon ein Problem des Antragsstellers! Da bisher keine AE beantragt ist, könnte er "illegal" hier sein! Status überprüfen!

§ 95 Aufenthaltsgesetz

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
§ 9 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte oder eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 7 Abs. 2 Satz 1 in das Bundesgebiet einreist oder sich darin aufhält.
(3) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__10.html




Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 19:22:01
@deerhunter Er bekam wohl die Info, dass EU-Bürger nicht zur Ausländerbehörde gehen müssen sondern das es reicht zum Bürgeramt zu gehen.  Dort bekam er die Freizügigkeitserklärung  und danach gab es ja keinen Anlass mehr zur Ausländerbehörde zu gehen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von T.P.2013 am 06.06.2017 um 19:49:28
Und er wusste nicht, dass er kein EU-Bürger ist? Das könnte ihm m.E. als Schutzbehauptung auf die Füße fallen.
Er hatte schlicht und ergreifend keinen erforderlichen AT während seines Aufenthalts.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 19:59:12
@T.P.2013
Naja, eine Schutzbehauptung welche bisher alle Deutschen Behörden bestätigt haben :)
Ich verstehe schon dein Argument. Dagegen kann man argumentieren, dass er auch einen Pass besitzt wo zumindest Großbritanien drauf steht, HK einen politischen Sonderstatus besitzt und dazu noch eine eigene Olympiamannschaft :)
Er fühlt sich auch Großbritanien eher zugehörig als China.
Klar, das ändert nichts an der gesetzlichen Situation und ist erstmal irrelevant aber vielleicht spielt es eine Rolle wenn der Sachbearbeiter sich fragt ob hier eine arglistige Täuschung vorliegt.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von T.P.2013 am 06.06.2017 um 20:13:30
Ja, und Wales hat eine eigene Fußballmannschaft...
"Bestätigt" hat, außer der ausstellenden Behörde irrtümlich (und damit hier rechtswidrig), keine Behörde etwas. Diese wurden schlicht ebenfalls getäuscht.
Daher spielt es auch ggf. später dann nicht nur eine Rolle, wie der Sachbearbeiter der EB den Sachverhalt für seinen Geschäftsbereich beurteilt, sondern u.U. auch, wie es der zuständige StA sieht.
Ohne unken zu wollen - ich würde in diesem Fall eine in eine Beratungsstunde bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht und einem für Strafrecht investieren, um Position und Handlungsoptionen kompetent abzuklopfen. Hängt ja offenichtlich einiges dran jetzt.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von deerhunter am 06.06.2017 um 20:20:16

Handcreme schrieb am 06.06.2017 um 19:22:01:
@deerhunter Er bekam wohl die Info, dass EU-Bürger nicht zur Ausländerbehörde gehen müssen sondern das es reicht zum Bürgeramt zu gehen.Dort bekam er die Freizügigkeitserklärungund danach gab es ja keinen Anlass mehr zur Ausländerbehörde zu gehen. 



Er ist kein EU Bürger und wird wohl so schlau sein, dieses zu wissen! Damit hat er m. M. nach wissentlich mitgewirkt und momentan keine AE....da würde ich aufpassen! Das könnte nicht nur Probleme bei einer Einbürgerung geben, sondern auch beim aktuellen Aufenthalt und sogar mit dem Staatsanwalt!
Und außer dem Bürgeramt hat hier keine Behörde etwas "möglicherweise" falsch gemacht...vielleicht wurde ja auch das Bürgeramt getäuscht...denn wie kommt man sonst zu Aufenthaltskarte? So einfach geht das ja auch nicht!

Ich sehe hier größere Probleme auf den Kunden zukommen und würde etwas Geld in einen Anwalt investieren...es hängt ja einiges dran

UPs...mein Vorredner war schneller

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Jojo2015 am 06.06.2017 um 20:55:22
Sehe ich wie die Vorredner (bzw Schreiber).

Mir ist bisher noch keine Person aus HK begegnet, die nicht gewusst hätte, dass er zwar die britische (oversea)Staatsangehörigkeit besitzt, jedoch ohne EU-Bürger zu sein...
Alle waren sich dessen sehr wohl bewusst!

Das Risiko trägt der Betroffene.
Ich meine auch, dass man mit aktivem Handeln und Kommunikation mit der ABH weniger Risiken eingeht, als stillschweigend der möglichen Folgen entgegenzusehen. Das ganze aber nicht ohne kompetente, rechtliche Absicherung durch Rechtsanwalt.

Irgendwann wird es jemandem auffallen. Bisher nicht, da keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden. Aber, spätestens bei Passablauf, Passverlust oder ähnlichem, besteht das enorme "Risiko", dass der Fehler bei der eigentlich zuständigen ABH aufkippt. Mir wäre das Risiko zu hoch... :-?

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 21:04:22
@ T.P.2013, deerhunter und Jojo2015
Ok, ich danke euch für eure ehrlichen Meinungen. Ist ja immer gut auch auf mögliche negative Folgen vorbereitet zu sein.

Persönlich kann ich die "Täuschung" der Behörde jetzt nicht ganz nachvollziehen  immerhin hat er ein gültiges Ausweisdokument dem Sachbearbeiter im Bürgeramt vorgelegt und wahrscheinlich hat er auch gar nicht von sich aus gesagt, dass er ein EU Bürger ist.

Mit den anderen Behörden meinte ich z.B. das Standesamt die ja auch die Nationalität geprüft haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass er kein Chinese ist. (Ist dann eventuell auch die Heirat nichtig?)

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Handcreme am 06.06.2017 um 21:15:53
Mein Bekannter aus HK war in der Tat ein paar Jahre später bei der Ausländerbehörde. Er ist dort freiwillig hingegangen weil es am Flughafen in Deutschland bei der Einreise einen Stempel in den Pass gab und er Klarheit wollte. Er war glaube ich bei einem Sachbearbeiter für China oder Asien, der hat aber nur den BNO Pass gesehen und gleich gesagt, dass mein Bekannter in die Abteilung für die EU gehen soll. In der Abteilung für die EU hat dann ein Sachbearbeiter auf dem Gang mit flüchtigem Blick auf den BNO Ausweis/Freizügigkeitserklärung festgestellt, dass hier alles in Ordnung ist und kein Handlungsbedarf besteht.
Eine schriftliche Bestätigung dafür wurde von meinem Bekannten damals nicht verlangt. Zumindest der Name des Sachbearbeiters und der Termin (durch Online Vergabe) müsste aber rauszubekommen sein.
Was natürlich sein kann ist, dass mein Bekannter nur den BNO Pass und nicht auch den chinesischen Pass vorgezeigt hat.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Jojo2015 am 06.06.2017 um 21:21:18
Das wird dann wohl kein Fachmann gewesen sein...
Hilft letztlich bei der Beurteilung der Probleme nur bedingt, wenn nicht schriftlich bestätigt. Im übrigen: war er dann bei der EU-Abteilung?? Dort hätte es eigentlich auffallen sollen.

Ist eh spekulativ. Ich persönlich würde meinen aufenthaltsstatus rechtssicher (mit schriftlicher Bestätigung und AE) geklärt haben wollen.
Andernfalls kann es jederzeit so oder so ausgehen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mojo Jojo am 06.06.2017 um 23:32:42
Egal ob Fussballmannschaft, Zugehörigkeitsgefühl, Olympiaden, ja! Selbst ne eigene Bobmannschaft ändert nix daran, dass es JETZT bei ihm angekommen ist, dass er kein EU-Bürger ist. (Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen und dann als Sachbearbeiter und ggf. Richter auch noch glauben. Ich halte da einen kollektiven Lachanfall für etwas wahrscheinlicher)

Er wird mehr als genug Schwierigkeiten damit haben glaubhaft darzulegen, dass er nicht von Anfang an getäuscht hat & nicht gewusst haben wollte, kein EU-Bürger zu sein.

Fakt ist: Spätestens ab jetzt täuscht er.

Sollte er unter Vorspiegelung dieser falscher Begebenheiten z.B. eingebürgert werden (was ich für extrem unwahrscheinlich halte), kann ihm diese selbstverständlich wieder entzogen werden. Wahrscheinlicher jedoch als die Staatsbürgerschaft ist, dass er einen Strafantrag an der Backe hat.

Bereits jetzt schon hat der Mann mehr als genug zu verlieren.

Deswegen: juristisch vertreten lassen und heilen was zu heilen ist.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Petersburger am 07.06.2017 um 05:59:15

Mojo Jojo schrieb am 06.06.2017 um 23:32:42:
(Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen und dann als Sachbearbeiter und ggf. Richter auch noch glauben. Ich halte da einen kollektiven Lachanfall für etwas wahrscheinlicher)

Ich nicht.

Es gab schon mehr als ausreichend Fälle, in denen von EU-Staaten ausgestellte Dokumente für Nicht-EU-Bürger von Behördenmitarbeitern als EU-Pässe angesehen wurden und entsprechende Dokumente für die Betroffenen bzw. deren Familienmitgliedern ausgestellt haben.

Bei "Nichtletten" ist das noch viel unverständlicher, weil das Dokument eben klar kein EU-Pass ist, aber es ist oft und oft passiert.
Den Betroffenen bewusste Täuschung vorzuwerfen geht als pauschale Aussage ganz klar daneben.

Wer noch nichts von den Spielarten der britischen Pässe gehört hat oder es mangels Praxis wieder vergaß, der wird als Behördenmitarbeiter leicht falsche Auskünfte geben oder auch falsche Entscheidungen treffen.


Jetzt alles in Ordnung zu bringen wird zweifellos das Beste sein - aber Schuld des Ausländers in der Vergangenheit sehe ich nicht.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mick am 07.06.2017 um 06:58:25

Handcreme schrieb am 06.06.2017 um 16:30:53:
Wenn der Mann aus HK nun irgendwann die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, kann es dann sein, dass seine Jahre in Deutschland nicht angerechnet werden 

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

Ja, das kann und wird so sein. Er hat weder einen recht-
mäßigen Aufenthalt, noch den erforderlichen Aufenthalts-
titel vorzuweisen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von 2Chevaux am 07.06.2017 um 07:36:13
Sorry, ich bleibe bei meiner Einschätzung. Nochmals: Bei mir liegt dieser Einbürgerungsantrag, zu dem ich die Ausländerakte anfordere (und übrigens auch lese !). Etwaige Fragen kläre ich dazu natürlich erstmal intern, also mit der Ausländerbehörde. Ist ein Erteilungsirrtum erstmal plausibel, gelten die Aufenthaltszeiten.

Erst bei starken Indizien für das Vorliegen einer mutwilligen Täuschung (Ein Beispiel aus meiner Praxis: Drei Jahre "schöne Ehe" mit einer Deutschen bis zur NE, danach weitere Ehe mit einer Frau aus dem Herkunftsland und Familiennachzug für sie und zwei Kinder - die vor der ersten Eheschließung als gemeinsame Kinder mit der zweiten geboren wurden -) beginnt die Befragung des Antragstellers auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mojo Jojo am 07.06.2017 um 08:30:40
Entschuldige bitte @Petersburger, es steht doch wohl außer Frage, dass der TS seit Erhellung dazu verpflichtet ist, den Fehler nicht weiter zu seinem Gunsten anzuwenden, geschweige denn zu versuchen, damit auch noch eingebürgert zu werden.

Auch wenn er bisher nicht mutwillig gehandelt hat, muss ein Mann aus HK erstmal erklären, warum er nicht wusste, welche Staatsbürgerschaft er hat und wieso ein Mann aus HK sich ohne weitere Staatsbürgerschaften (von jeweiligen Erteilungen kriegt man ja als Mensch dezent was mit) für einen EU-Bürger hält bzw gehalten hat.

Das wird schwer glaubhaft zu vermitteln, egal ob vorsätzlicher betrug von Anfang an oder nicht.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Petersburger am 07.06.2017 um 09:06:56
Erstens schrieb auch ich, dass das zu korrigieren ist.

Zweitens gehe ich absolut nicht mit denen konform, die hier auf einem Ausländer herumhacken mit einem Tatbestand, der auch von Behördenmitarbeitern immer wieder mal falsch gemacht wird. Und möglicherweise auch durch falsche Auskünfte mit hervorgerufen wurde.

Erst wenn ich belastbar (!) weiß, dass der Ausländer um die Rechtsverhältnisse wusste (! - wie will ich das belegen?), kann ich über Schuld reden.
Solange ich das nicht weiß, ist der Zustand in Ordnung zu bringen und gut ist es.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mick am 07.06.2017 um 09:28:56

schrieb am 07.06.2017 um 07:36:13:
Ist ein Erteilungsirrtum erstmal plausibel, gelten die Aufenthaltszeiten. 

Es ist aber nichts "erteilt" worden. Die Freizügigkeitsbe-
scheinigung hat(te) lediglich deklaratorischen Charakter.

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von 2Chevaux am 07.06.2017 um 09:36:02
Wieviele Spezialisten wissen das ?


Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Aras am 07.06.2017 um 10:09:32
Die Aufenthaltszeiten müssen formal rechtmäßig gewesen sein. Und wenn ich jetzt mal eine allgemeine Gerechtigkeitsprüfung mache, dann kann ich ja von einem Ausländer nicht verlangen sich mit Ausländerrecht mit einer solchen Tiefe auszukennen. Der kommt kurz nach der Einreise zur Behörde und möchte einen Aufenthaltstitel und wird intern weiter verwiesen und kriegt ein Dokument das seinen Aufenthalt als rechtmäßig deklariert. Muss er sich da weiter Gedanken machen? Imho Nein.

Jetzt fällt es ihm gegen Ende der Gültigkeit der Freizügigkeitsbescheinigung auf, also sollte er es korrigieren. Wenn er es jetzt korrigiert und gleich die Einbürgerung beantragt, dann fände ich es schon anrüchig. Auf der anderen Seite könnte er schon aufgrund der Ehe seit 2014 eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Warum sollte er bewusst darauf verzichten, wenn er nicht auf diese Freizügigkeitsbescheinigung vertraute?




Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von T.P.2013 am 07.06.2017 um 15:10:28

schrieb am 07.06.2017 um 07:36:13:
Erst bei starken Indizien für das Vorliegen einer mutwilligen Täuschung ...[bla] ...beginnt die Befragung des Antragstellers auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten. 


Ich denke nicht, dass diese Entscheidung am Ende einem Sachbearbeiter (oder angeblichem Sachbearbeiter) einer EBH obliegt.


schrieb am 07.06.2017 um 09:36:02:
Wieviele Spezialisten wissen das ? 


Du offenbar ja dann (bisher) nicht, als angeblicher Mitarbeiter einer EBH...

@Aras,

die Frage wird doch grundsätzlich die sein: "Hätte er es wissen müssen?".
Du sagst "Nein, eine Kenntnis in dieser Tiefe kann nicht verlangt werden".
Ich sage "Ja, man kann und muss sich selbst über relevante aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten informieren". Das gilt m.E. umso mehr für einen angehenden Akademiker.
Und er ist auch nicht "intern weiterverwisen worden", das war angeblich erst "einige Jahre später" anlässlich eines behaupteten Besuchs einer ABH der Fall.
Er ist selbst zum Einwohnermeldeamt gegangen, hat seinen HK-Pass vorgelegt, eine Bescheinigung (wie auch immer) bekommen und sich nicht bei der ABH gemeldet.
Wieviele ersteingereiste Drittstaaten-Ausländer kennst Du, die nicht die ABH als zuständig für alle sie betreffende Angelegenheiten anssehen, sondern fröhlich zum Einwohnermeldeamt gehen und es damit bewenden lassen?
 
Dieser Thread hier belegt doch eigentlich auch recht gut, dass dem TE bzw. dessen HK-Freund die Sachlage durchaus bewusst ist und war. Jetzt muss man eben schauen, dass man aus der Nummer, der man sich möglicherweise aus Bequemlichkeit ergeben hat, einigermaßen schadlos rauskommt.

Dabei sehe ich bzgl. strafrechtlicher Vorwürfe und aufenthaltsrechtlicher Fragen eigentlich keine wesentlichen Probleme, die nicht lösbar wären.

Nur die Einbürgerung wird vermutlich nicht so fix über die Bühne gebracht werden können, wie es für den Idealfall angedacht war. Und das war ja die Frage des TE.
Nur meine Meinung.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung trotz" falscher" Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mick am 07.06.2017 um 15:23:44

T.P.2013 schrieb am 07.06.2017 um 15:10:28:
Du offenbar ja dann (bisher) nicht, als angeblicher Mitarbeiter einer EBH...

Erstens ist mir kein Outing bekannt. Und zweitens
kannst Du Dir die persönlichen Angriffe gerne sparen.

Ansonsten mal wieder nur noch Ping-Pong...

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