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Ehegatte soll wieder nach Zypern zurück um Familien zusammen führungs Visa zu beantragen (Gelesen: 8.285 mal)
Aras
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Antwort #30 - 18.05.2017 um 07:41:54
 
Inwiefern weicht dieses Urteil vom Fall Eind ab?

Es kommt auf das tatsächliche Zusammenleben an. Die TE war soweit ich das erblicken kann beim Urlaub in Zypern und beantragte mjt ihrem Mann die yellow slip und kehrte anschließend nach Deutschland zurück.

Die TE soll doch mal konkret die zeitliche Dauer des familiären Zusammenlebens nennen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #31 - 18.05.2017 um 07:45:05
 
Hast dich fast durchgehend dort von März bis Dezember in Zypern aufgehalten​?

Oder war nur auf dem Papier der Wohnsitz dort gewesen?

Wenn ihr tatsächlich  9 Monate in Zypern zusammen gelebt habt, dann wurde tatsächlich nachhaltig Freizügigkeit ausgeübt. Dann wâre die Ablehnung der. Aufenthaltskarte rechtswidrig

Dann habt ihr bestimmt auch so Nachweise wie Krankenversicherungsnachweis e-104 aus Zypern oder sonstige Bescheinigungen für diese Zeit.
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Antwort #32 - 18.05.2017 um 07:54:21
 
Zitat:
ch hatte meinen Wohnsitz von März - Dezember in Zypern.Bei ihm. Noch Fragen dazu?


Das sieht für mich nicht danach aus  Griesgrämig Cool Du warst in Deutschland aufgrund deiner Krankheit und wurdest vom Jobcenter gesponsert, laut eigener Aussage. Damit kannst du weder im Ausland gearbeitet haben noch Freizügigkeit ausgelebt haben! Auch ein "echter" Wohnsitz in Zypern ist damit nicht möglich. Wenn doch könnte hier Sozialbetrug vorliegen und ich wäre sehr vorsichtig!

Zitat:
Ich habe ja den gleichen Brief bekommen wie mein Mann. Nur 1 woche früher. Also, dass mein Antrag auf die yellow slip card abgelehnt ist und dass ich innerhalb von 30 TagendasLand zu verlassen habe.
Bin jetzt in Deutschland seit 1 Monat wieder.


Zitat:
[Bin in deutschland, auf grund von krankheit.
Aufgrund der
Krankheit kann ich nicht arbeiten und bekomme den Mindestsatzvom Jobcenter, welches mich anschreibt, wann denn mit dem nachzug des Ehegatten zu rechnen ist. 


Zitat:
Ich habe habe von Anfang an gesagt, dass wir nicht in zypern leben wollen sondern zusammen in Deutschland wohnen werden. 


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Antwort #33 - 18.05.2017 um 08:37:41
 
Zitat:
Ich hatte meinen Wohnsitz von März - Dezember in Zypern.  Bei ihm. Noch Fragen dazu?


Hast Du Dich beim Bürgeramt und Jobcenter abgemeldet?
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Antwort #34 - 18.05.2017 um 08:57:04
 
Ich bitte darum diesen Beitrag zu löschen und meinen Account gleich mit dazu. Bin doch hier nicht auf der Anklagebank.  Im Sinne von Betrug.....NEIN!!!! Lasse mir keine Vorwürfe machen.  Wir schaffen das auch ohne Vorhaltungen
Danke
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Antwort #35 - 18.05.2017 um 09:24:46
 
Zitat:
Ich bitte darum diesen Beitrag zu löschen und meinen Account gleich mit dazu. Bin doch hier nicht auf der Anklagebank.  Im Sinne von Betrug.....NEIN!!!! Lasse mir keine Vorwürfe machen.  Wir schaffen das auch ohne Vorhaltungen
Danke


Warst Du die ganze Zeit in Deutschland angemeldet? Behauptest Du, dass Du gleichzeitig Deine Freizügigkeit ausgeübt hast?
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Aras
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Antwort #36 - 18.05.2017 um 10:36:41
 
Nunja... Letzter Tipp:
Wenn dein Mann ohne dich zurück nach Zypern geht, dann hat er eigentlich kein Aufenthaltsrecht. Eigentlich müsste er nach Pakistan um dort das Visum zu beantragen.
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murmelmieze1
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Antwort #37 - 18.05.2017 um 10:38:15
 
Ich behaupte gar nichts.
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Antwort #38 - 18.05.2017 um 10:41:25
 
Dann bring doch bitte Klarheit. Hast du dich im März bis Dezember 2016 aus Deutschland abgemeldet, keine Jobcenter-leistungen bezogen und durchgehend in Zypern gelebt, ja oder nein?

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Antwort #39 - 18.05.2017 um 10:49:17
 
Aras schrieb am 18.05.2017 um 10:41:25:
Dann bring doch bitte Klarheit. Hast du dich im März bis Dezember 2016 aus Deutschland abgemeldet, keine Jobcenter-leistungen bezogen und durchgehend in Zypern gelebt, ja oder nein?


Wie denn? Sie ist laut eigenen Angaben krank und kann nicht arbeiten, bezieht Geld vom JC! Wie kann Sie dann ein Leben in Zypern inklusive KV in Zypern finanziert und damit Freizügikeit gelebt haben? Außerdem hat sie doch alles detailiert in ihren anderen Threads geschrieben...sie lebte vom JC in Deutschland...Männe in Zypern!

Aras schrieb am 18.05.2017 um 10:36:41:
Eigentlich müsste er nach Pakistan um dort das Visum zu beantragen. 


Sehe ich auch so....wenn die Chance in Zypern besteht, sollte die TE schnell zugreifen. Ansonsten wird es weit aufwändiger und teurer
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reinhard
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Antwort #40 - 18.05.2017 um 18:32:39
 
Außerdem hat "murmelmieze1" bereits in ihrem ersten Thema alle Antworten richtig erhalten. Sie hat dann nur entschieden, alles genau anders zu machen und zu versuchen, damit durchzukommen.

Das Thema ist hier ja nur zum zweiten Mal gestartet worden, weil sie jetzt merkt, dass alles nicht funktioniert, sie aber die Tipps aus ihrem eigenen ersten Thema nicht befolgen möchte.

Aber es ist eben so:
  • Entweder leben beide längere Zeit gemeinsam auf Zypern und ziehen dann ohne weiteres zusammen her,
  • oder sie lebt hier, und er beantragt auf Zypern das richtige Visum, bevor er kommt.


Jetzt muss er eben rechtzeitig nach seinem (erlaubten) Besuch ausreisen und den Antrag stellen. Und wenn er die Frist verpasst, muss er nach Pakistan und dort den Antrag stellen. Und wenn beide alles nicht einsehen wollen, kann irgendwann die Abschiebung nach Pakistan kommen, dann eine mehrjährige Sperre, und danach funktioniert alles so, wie im ersten Thema ausführlich erklärt.

Und der ganze Rest sind überflüssige Diskussionen und Neben-Schauplätze.
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erne
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Antwort #41 - 18.05.2017 um 19:11:11
 
reinhard schrieb am 18.05.2017 um 18:32:39:
Außerdem hat "murmelmieze1" bereits in ihrem ersten Thema alle Antworten richtig erhalten.


leider nur fast


es gab nun mal auch im alten Thread ein paar Spezialisten, die in allem Die Freizügigkeit sehen ... und entsprechend geraten haben.
Nun darf murmelmieze das ausbaden.

Hier eine kleine Auswahl der problemverurachenden Antworten aus den alten Threads der murmelmieze:


Zitat:
Wenn das registration certificate (yellow slip) bereits ausgestellt ist, dann ist die Erfüllung der Freizügigkeitsvoraussetzungen damit anerkannt.


Zitat:
Er braucht weder einen Pink Slip noch sonstwas, um ein einfaches Einreisevisum in den Schengenraum als Ehemann einer Unionsbürgerin bei der Botschaft irgendeines Schengenstaates in Zypern beantragen zu können. Es reicht, dass er sich physisch in Zypern aufhält und seinen Pass und eure Heiratsurkunde hat. Am besten wäre es, du fliegst runter und stellst mit ihm gemeinsam den Antrag bei einer Botschaft. Dieses Vorgehen ist voll und ganz durch das Gesetz gedeckt, und niemand macht sich hier auch nur im Entferntesten strafbar. Ob ihr dann nach eurem Urlaub z.B. in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis für ihn in D beantragt, hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr könnt euch ja auch entscheiden, in den Niederlanden wohnen zu bleiben, wo er dann die Aufenthaltskarte beantragen könnte. Das einfache Einreisevisum in den Schengenraum muss ihm erteilt werden, wenn er gemeinsam mit dir nach Amsterdam fliegen oder dich dort treffen will.
In eurem Fall gibt es kaum eine andere Möglichkeit.
Ist er erst einmal wieder in Pakistan, dann dauert es ewig.


Zitat:
Wenn du dich mit ihm in Zypern aufhältst, während er den Visumsantrag stellt, dann hat er ein von dir abgeleitetes Aufenthaltsrecht als Ehemann einer EU-Bürgerin.


Zitat:
Sobald Murmelmieze und ihr Mann niederländischen Boden betreten, macht sie Gebrauch von ihrem Freizügigkeitrecht, und er ist von ihr abgeleitet ebenfalls freizügigkeitsberechtigt.



Alle diese Antworten (und noch mehr) von zwei speziellen Forenmitgliedern sind von allen anderen widersprochen bzw. richtiggestellt worden. Die Threads sind sehr kontrovers diskutiert worden.
Dummerweise wollte murmelmieze wohl diesen beiden Forenmitlgiedern, die das Heil in einem immer und überall geltenden Freizügigkeitsrecht sehen, glauben.
Nun hat sie den Salat.

Die Vorwürfe mache ich weniger der murmelmieze als den falschen Ratschlägen von einigen ganz wenigen (zwei)  hier.



ganz traurig wird es, wenn von den Froisten, die murmelmieze praktisch zu der Tour mit der Freizügigkeit "angestiftet" oder überredet, zumindest diese schöngeredet haben, folgendes von sich gaben
Zitat:
Mittlerweile habe ich den Eindruck, hier im Forum sitzen eine Reihe von Menschen, denen es gefällt, anderen Menschen vorsätzlich nachteilig im Leben herumzupfuschen.


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #42 - 18.05.2017 um 21:18:22
 
erne schrieb am 18.05.2017 um 19:11:11:
Dummerweise wollte murmelmieze wohl diesen beiden Forenmitlgiedern, die das Heil in einem immer und überall geltenden Freizügigkeitsrecht sehen, glauben.
Nun hat sie den Salat.

Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Die Beantragung einer AE war der falsche Zug.
Siehe Post #16.
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Antwort #43 - 18.05.2017 um 21:30:44
 
Ja genau... daran lags  Laut lachend
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #44 - 18.05.2017 um 22:02:58
 
Ist jetzt die Freizügigkeit rechtsgültig aufgehoben worden?
Wenn nicht dann hast du irgendwas nicht richtig verstanden.
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