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Ehegatte soll wieder nach Zypern zurück um Familien zusammen führungs Visa zu beantragen (Gelesen: 8.236 mal)
murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.05.2017 um 18:16:40
 
Hallo an alle hier.....
Hier bin ich wieder mal mit einem Problem.  Mein Ehegatte und ich haben letztes Jahr im Dezember die sog gelbe Karte für Zypern bekommen. Am 27. Dezember ist er dann von Larnaca aus nach München geflogen ohne Probleme.  Ich habe ihn dort abgeholt und am nächsten Tag sind wir gleich auf Ämter Meldung gegangen. Jobcenter  hat mich vorher ja ständig angeschrieben wann mit dem Zuzug des ehegatten zu rechnen ist. Einwohner meldeamt angemeldet, beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde mit abgegeben. Standesamt Heirat anerkannt.  Ausländerbehörde Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis beantragt. So und nun geht es los......wir sollen keine Aufenthaltserlaubnis bekommen Griesgrämig er soll zurück nach Zypern um von dort aus ein Familien zusammen führungs Visa beantragen.  Er hat bis Ende Juli eine sog Fiktionsbescheinigung vom Ausländer Amt bekommen, damit er den A1 Deutschkurs noch hier machen kann.....wie überaus freundlich Ärgerlich
Wir sind schon bei einer Anwältin. Aber Anwältin und Ausländer Behörde wussten zum Anfang nicht, was die gelbe Karte ist.
Gibt es denn keine andere Möglichkeit für ihn, dass er hier bleiben kann....? Was soll das denn? Zurück nach Zypern ohne Arbeit ohne Wohnung....wie stellen die sich das vor? Irgendwie verstehe ich nur noch Bahnhof...... Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt
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Mojo Jojo
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Antwort #1 - 17.05.2017 um 18:50:55
 
Wie lange hast du gemeinsam mit deinem Mann von deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht?
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deerhunter
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Antwort #2 - 17.05.2017 um 18:57:28
 
Die Frage ist ja, ob man überhaupt eine Freizügigkeit gelebt hat?????

Zitat:
[Bin in deutschland, auf grund von krankheit.
Aufgrund der Krankheit kann ich nicht arbeiten und bekomme den Mindestsatz  vom Jobcenter, welches mich anschreibt, wann denn mit dem nachzug des Ehegatten zu rechnen ist.


Mojo Jojo schrieb am 17.05.2017 um 18:50:55:
Wie lange hast du gemeinsam mit deinem Mann von deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht? 


Scheinbar nur einen Monat, wenn überhaupt

Zitat:
also meine residence card habe ich seit 25.11.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1482245153/4#4
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Mojo Jojo
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Antwort #3 - 17.05.2017 um 19:15:10
 
Danke! Hab jetzt auch n bisschen gestöbert.

Schon vor Monaten wurdest du hier sehr umfangreich informiert wie vorzugehen ist. Vielleicht magst du ja mal erklären warum du über die Aussage der AbH nun trotzdem so verwundert bist  unentschlossen  welchen Aspekt der vorangegangenen Empfehlungen hast du denn nicht verstanden? Bzw auf Grund welcher Grundlage habt ihr entgegen aller Empfehlungen gehandelt?
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murmelmieze1
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Antwort #4 - 17.05.2017 um 21:33:12
 
Residence Card Cyrus......man sagte uns in Zypern, dass wir damit nach Deutschland reisen dürfen und uns auch in jedem EU-Land aufhalten können.  Es ist doch alles anerkannt in Deutschland. Verstehe ich nicht
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Antwort #5 - 17.05.2017 um 21:47:10
 
Zitat:
Residence Card Cyrus......man sagte uns in Zypern, dass wir damit nach Deutschland reisen dürfen und uns auch in jedem EU-Land aufhalten können


Sicher, als Tourist! Aber nicht dauerhaft! Dazu hätte man deutlich länger die Freizügigkeit ausleben müssen...auch seinen Lebensunterhalt dort bestreiten müssen! Hatte man dir aber alles in deinem alten Thread erklärt!
Nun muss er wieder ausreisen und dann mit A1 ein FZF beantragen oder du gehst wieder für 6 Monate nach Zypern und arbeitest dort
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Antwort #6 - 17.05.2017 um 22:02:24
 
deerhunter schrieb am 17.05.2017 um 18:57:28:
Scheinbar nur einen Monat, wenn überhaupt


25.11. ist für mich ca. 5-6 Monate her.

Aber wurde denn die Freizügigkeit nachhaltig gelebt???
Also wie lange hast du tatsächlich in Zypern gelebt?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.05.2017 um 22:23:43
 
Er hat für seinen Lebensunterhalt in Zypern gesorgt. So und wenn hier so auf den vergangenen Beiträgen rum geeiert wird....sollte nicht vergessen werden, dass ich einen GdB von 50% habe und nicht arbeiten kann. Wäre mir auch lieber, ich könnte arbeiten.  Habe ich des öfteren auch erwähnt, dass ich auf Grund der Krankheit nicht arbeiten kann
Mein Mann hat die gelbe Karte bekommen, nachdem er nachgewiesen hat, dass er eine feste Arbeit mit Vertrag hat und Steuern zahlt.
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murmelmieze1
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Antwort #8 - 17.05.2017 um 22:24:23
 
Was bedeutet Freizügigkeitsrecht für mich?
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Antwort #9 - 17.05.2017 um 22:28:35
 
Aras schrieb am 17.05.2017 um 22:02:24:
25.11. ist für mich ca. 5-6 Monate her. 



ehrlich??? sind für mich 4 Wochen!!!

Zitat:
also meine residence card habe ich seit 25.11. ...Mein Ehegatte und ich haben letztes Jahr im Dezember die sog gelbe Karte für Zypern bekommen. Am 27. Dezember ist er dann von Larnaca aus nach München geflogen ohne Probleme. 

25.11- 27.12. = 1 Monat, oder???

Zitat:
So und wenn hier so auf den vergangenen Beiträgen rum geeiert wird....sollte nicht vergessen werden, dass ich einen GdB von 50% habe und nicht arbeiten kann.


Damit auch keine Freizügigkeit....dein Mann muss ganz normal ein FZF machen...also auf der deutschen Botschaft in seinem Heimatland oder auf Zypern mit Deutsch A1 einen entsprechenden Antrag stellen!


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Antwort #10 - 17.05.2017 um 22:42:12
 
Oh man! Danke für die Klarstellung deerhunter.

Das ist doch ein hausgemachtes Problem. Die ABH wendet nur das Recht an. Also ich würde da mal lieber ruhig sein und das FZF verfahren in Zypern durchführen. Obwohl... er hat wohl materialrechtlich kein Aufenthaltsrecht mehr.

Wie kann man nur so dreist sein?
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Antwort #11 - 17.05.2017 um 22:42:13
 
Schon seltsam....werden alle die mit der gelben karte hier nach Deutschland gekommen wieder zurück geschickt nach Zypern? Ich habe im bekannten Kreis einige Menschen, die z.b. nach Frankfurt sind.....keine Probleme.
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Antwort #12 - 17.05.2017 um 22:44:25
 
Nein, alle müssen erst das Visum beantragen und dann kommen, um hier zu leben.

Ausgenommen sind nur diejenigen, die vorher über eine lange Zeit als deutsch-ausländisches Paar in Zypern gelebt haben und dann gemeinsam umziehen.

Aber das weißt Du doch alles, weil Du alles vor Monaten schon gefragt hast und Dir alles mehrfach erklärt worden ist. Du fragst so, als ob Du alle Antworten übersehen hast.
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murmelmieze1
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Antwort #13 - 17.05.2017 um 22:44:26
 
Aras schrieb am 17.05.2017 um 22:42:12:
Oh man! Danke für die Klarstellung deerhunter.

Das ist doch ein hausgemachtes Problem. Die ABH wendet nur das Recht an. Also ich würde da mal lieber ruhig sein und das FZF verfahren in Zypern durchführen. Obwohl... er hat wohl materialrechtlich kein Aufenthaltsrecht mehr.

Wie kann man nur so dreist sein?


Bin ich dreist....?
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Antwort #14 - 17.05.2017 um 22:45:57
 
Zitat:
Schon seltsam....werden alle die mit der gelben karte hier nach Deutschland gekommen wieder zurück geschickt nach Zypern? Ich habe im bekannten Kreis einige Menschen, die z.b. nach Frankfurt sind.....keine Probleme.


Und was haben deine Bekannten mit deinem Fall zu tun?

Wie lange hast du mit deinem Mann dort gelebt? Antworte doch einfach mal auf diese Frage....

Weniger als 3 Monate ist kein nachhaltiger Gebrauch des Freizügigkeitsrechts. Das haben wir dir schon mehrfach erklärt.

Und für solche hausgemachten Probleme ist man selber schuld.
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