NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 20:44:25:Wenn jemand zu einer von mir getätigten Aussage bezüglich einer selbst erlebten Tatsache in meinem Leben sagt, das sei nicht glaubhaft, behauptet derjenige sehr wohl , dass ich nicht die Wahrheit sage.
Er unterstellt mir somit eine Lüge.
Moin,
Du bist aber auch hartnäckig...
Gemeint ist nicht das Ausgesagte sondern die Schlussfolgerung.
Das und das erlebt, so ist die Situation, hier sind die Belege. Deswegen liegt die Härte vor.
Ok, mag ja alles sein, die Härte glauben wir aber nicht.
Die Erklärungen und Belege reichen eben nicht um es mit der Härte so zu sehen wie Du es möchtest.
Ist eben so wie bei der Rückkehrbereitschaft.
Ja, die Omma wird gepflegt, toller Job als Kosmetikerin in Ostasien. Mag ja alles sein aber die Rückkehrbereitschaft wurde dadurch (in den Augen der AV) nicht glaubhaft gemacht.
Und dann gibt es immer noch Dinge, die die
AV einfach glauben muss - oder es eben nicht tut.
Für ein Schengenvisum meiner (damals noch nicht) Frau (allerdings >12 Jahre her) hatten wir eine Bescheinigung von einer kleinen Niederlassung eines schwedischen Konzerns.
Alles super, Firmenlizenz, Frau konnte Tel. und Fax auswendig, alles realistisch. War nur leider Fake. Die 3 Figuren in der Niederlassung alles Freunde, die
AV hätte da auch anrufen können (wenn sie es nicht sogar getan haben, weiß ich nicht mehr).
Das war glaubhaft gemacht. Hätte die
AV aber nicht glauben müssen, daß meine Frau wegen dem Job wieder nach CN zurück kehrt.
Nun will ich aber keineswegs zu irgendeinem Fake raten sondern entweder reisst Du Dich am Riemen und bringst alles gefragte bei oder sie macht
A1. Das ist nun wirklich kein Hexenwerk.
Gruß,
Norbert