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Visumserteilung FZF ohne Sprachzertifikat- Ablauf (Gelesen: 13.604 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 13.06.2017 um 22:46:09
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 20:44:25:
Wenn jemand zu einer von mir getätigten Aussage bezüglich einer selbst erlebten Tatsache in meinem Leben sagt, das sei nicht glaubhaft, behauptet derjenige sehr wohl , dass ich nicht die Wahrheit sage.
Er unterstellt mir somit eine Lüge.

Unfug, solange wir nicht in einer binären Welt leben, wo es nur ja/nein gibt.

A empfindet einen Zustand als "Härte", B nicht.

Jetzt setzen wir zum Spaß mal voraus, dass A und B dieselbe Auffassung von "Härte" haben - auch das ist ja nicht zwingend gegeben.

A trägt jetzt seine Argumente vor, kann B aber nicht überzeugen, seine Meinung zu ändern.
Völlig korrekte Aussage von B "Ich glaube das nicht." oder gern auch bürokratischer "Sie haben Ihre Meinung nicht glaubhaft gemacht."

Wo ist die Unterstellung einer Lüge?
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Antwort #31 - 13.06.2017 um 22:46:32
 
deerhunter schrieb am 13.06.2017 um 10:12:19:
Tja, war zu erwarten! Also weiter am A1 arbeiten




Sind derartige unnötige Aussagen Deinerseits eigentlich rein zynisch oder Empathiefremd zu verstehen oder möchtest Du sarkastisch darauf hinweisen, dass die Härtefallregelung Deines Erachtens nach aufgrund des Ermessensspielraums des zuständigen SB ein Witz ist ?

Vielleicht für den Schrottplatz- aber dann auch der zitierte ! Zwinkernd
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Antwort #32 - 13.06.2017 um 22:56:07
 
Petersburger schrieb am 13.06.2017 um 22:46:09:
Wo ist die Unterstellung einer Lüge?


Wenn , wie vorausgesetzt.... A und B absolut dieselbe Auffassung von Härte haben..... und nicht zum selben Ergebnis kommen...muss ja entweder der eine dem anderen nicht glauben- oder es herrscht nicht dieselbe Auffasung...was ja nicht geht, weil vorausgesetzt...  Ärgerlich

Petersburger schrieb am 13.06.2017 um 22:46:09:
"Sie haben Ihre Meinung nicht glaubhaft gemacht." 



Es geht nicht um meine Meinung- sondern um eine Tatsache !

Eine Tatsache wird angezweifelt. Nicht meine Meinung zu irgend einem Thema !

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Antwort #33 - 13.06.2017 um 22:57:10
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 20:44:25:
Wenn jemand zu einer von mir getätigten Aussage bezüglich einer selbst erlebten Tatsache in meinem Leben sagt, das sei nicht glaubhaft, behauptet derjenige sehr wohl , dass ich nicht die Wahrheit sage.
Er unterstellt mir somit eine Lüge. 


Moin,
Du bist aber auch hartnäckig...
Gemeint ist nicht das Ausgesagte sondern die Schlussfolgerung.
Das und das erlebt, so ist die Situation, hier sind die Belege. Deswegen liegt die Härte vor.
Ok, mag ja alles sein, die Härte glauben wir aber nicht.
Die Erklärungen und Belege reichen eben nicht um es mit der Härte so zu sehen wie Du es möchtest.
Ist eben so wie bei der Rückkehrbereitschaft.
Ja, die Omma wird gepflegt, toller Job als Kosmetikerin in Ostasien. Mag ja alles sein aber die Rückkehrbereitschaft wurde dadurch (in den Augen der AV) nicht glaubhaft gemacht.

Und dann gibt es immer noch Dinge, die die AV einfach glauben muss - oder es eben nicht tut.
Für ein Schengenvisum meiner (damals noch nicht) Frau (allerdings >12 Jahre her) hatten wir eine Bescheinigung von einer kleinen Niederlassung eines schwedischen Konzerns.
Alles super, Firmenlizenz, Frau konnte Tel. und Fax auswendig, alles realistisch. War nur leider Fake. Die 3 Figuren in der Niederlassung alles Freunde, die AV hätte da auch anrufen können (wenn sie es nicht sogar getan haben, weiß ich nicht mehr).
Das war glaubhaft gemacht. Hätte die AV aber nicht glauben müssen, daß meine Frau wegen dem Job wieder nach CN zurück kehrt.

Nun will ich aber keineswegs zu irgendeinem Fake raten sondern entweder reisst Du Dich am Riemen und bringst alles gefragte bei oder sie macht A1. Das ist nun wirklich kein Hexenwerk.

Gruß,
Norbert
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Antwort #34 - 13.06.2017 um 22:58:33
 
@NicoTse
Erwartest Du, dass hier im Forum nur eine Meinung existiert?

Es besteht Grund zu der Annahme, dass in AV und ABH unterschiedliche Sichtweisen zu Deiner Frage bestehen - anderenfalls hätte es keine Nachforderungen gegeben.

Offenbar teilt deerhunter die Meinung der ABH - ja und?

Deine Rückfrage hier ist dagegen persönlich und unpassend.
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Antwort #35 - 13.06.2017 um 23:03:17
 
nixwissen schrieb am 13.06.2017 um 22:57:10:
Du bist aber auch hartnäckig



Ich bin nicht hartnäckig- ich will das nur verstehen ! Und zwar komplett !
Zwinkernd

nixwissen schrieb am 13.06.2017 um 22:57:10:
Nun will ich aber keineswegs zu irgendeinem Fake raten sondern entweder reisst Du Dich am Riemen und bringst alles gefragte bei oder sie macht A1. Das ist nun wirklich kein Hexenwerk.


Fake ist nicht mein Ding- keine Sorge. Daher ja meine "Aufregung" bezüglich "nicht glaubhaft gemacht" .

Natürlich ist es kein Hexenwerk- aber eine a) fragwürdige Erfordernis und b) bestimmt nicht überall und für jeden so easy zu erlangen. Sonst würde es diese Diskussion und viele andere nicht geben.  Cool
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Antwort #36 - 13.06.2017 um 23:09:38
 
Petersburger schrieb am 13.06.2017 um 22:58:33:
Erwartest Du, dass hier im Forum nur eine Meinung existiert?


Nein


Petersburger schrieb am 13.06.2017 um 22:58:33:
Offenbar teilt deerhunter die Meinung der ABH - ja und? 


Kann er gerne machen.

Nur hört sich :

deerhunter schrieb am 13.06.2017 um 10:12:19:
Tja, war zu erwarten! .....


irgendwie zynisch an....

Ist natürlich nur meine Meinung- aber im Forum dürfen ja mehrere Meinungen existieren  Augenrollen
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Antwort #37 - 13.06.2017 um 23:10:31
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 23:03:17:
Ich bin nicht hartnäckig- ich will das nur verstehen ! Und zwar komplett ! 


Moin,
Da gibt es nur zu verstehen, daß da mehrere Menschen sitzen die das so oder so beurteilen. Das ist eine Ausnahme und soll auch so bleiben.

NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 23:03:17:
fragwürdige Erfordernis


Genau das wird hier grundsätzlich nicht diskutiert.

Gruß,
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Antwort #38 - 13.06.2017 um 23:18:02
 
nixwissen schrieb am 13.06.2017 um 23:10:31:
Genau das wird hier grundsätzlich nicht diskutiert.


war auf keine Diskussion aus.... erwähnen darf man es aber....
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Antwort #39 - 14.06.2017 um 00:03:07
 
NicoTse schrieb am 13.06.2017 um 23:18:02:
war auf keine Diskussion aus.... erwähnen darf man es aber.... 



Moin,

Du laberst mit sowas aber Deinen eigenen Thread zu. Siehst Du nicht, daß Du so nichts erreichst?

Ohne A1 ist eine Ausnahme und soll es bleiben. Immer "kann" bzw. "könnte". Da musst Du Dich drehen und liefern und sie überzeugen.
Offenbar fragst Du aber mehr "warum das nun schon wieder?".
Mach doch einfach. Ihr wollt 'ne Extrawurst und die gibt es nicht einfach so nach festen Regeln.

Ich habe hier auch noch keinen Punkt gelesen, warum es so schwer sein soll A1 zu schaffen. Kein Internet am Wohnort? Goethe-Institut für die Prüfung jeweils eine Weltreise weit weg? Frau halb blind oder 70 Jahre alt?
Sowas wäre ev. (!!!) eine aussergewöhnliche Härte.
Wenn sie nur zu "unbegabt" ist muss sie das eben sehr detailliert nachweisen. Wenn dann sowas rauskommt wie Petersburger es schrieb (Anwesenheit 50%) isses dann eben Essig. Das ist dasnn "zu faul" und zählt nicht.

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Antwort #40 - 14.06.2017 um 13:24:58
 
Auch ein bisschen Senf von mir zu dem Thema

NicoTse schrieb am 11.04.2017 um 21:48:30:
3.) Die zweite Prüfung wird auch nicht bestanden- aber mit deutlich besserem Ergebnis. Zwischen Beginn des Besuchs der Sprachschule und dem letzten Test sind genau 11 Monate vergangen (ja, es wird von 12 Monaten ( einem Jahr)nachgewiesener Bemühungen geredet- aber so ist nun mal die Situation)

Aussage im ersten Satz ist schon mal positiv.
Allerdings beschreibst du ja auch, dass die Situation nun mal so ist wie sie ist und das ist 11 Monate Bemühung. Für die Ausnahmeregelung ist aber eine erfolglose Bemühung von min. 12 Monaten vorgesehen, so ist es nun mal (sic!).
Die AV hat sich wohl mit den 11 Monaten zufrieden gegeben, die ABH aber offenbar nicht.
Ein dritter Test, wieder mit besserem Punktestand, würde m.E. die Situation verbessern. Was daran unzumutbar sein soll, kann ich nicht erkennen.
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Antwort #41 - 14.06.2017 um 17:15:36
 
Wir haben immer die Anwesenheitslisten geprüft und wollten i.d.R. mind. 3 - 4 Prüfungen sehen, bevor man Härte erkannt hat!
Sollte die Anwesenheit deutlich unter 90% liegen und auch die Prüfungen ließen kaum Besserung erkennen (außer Nachweis durch Attest für Lernschwäche, Intelligenz usw.) wurde eher abgelehnt!

11 Monate (wie erfolgte der Nachweis dafür? Privatstunden? Kurse?) und nur 2 Prüfungen würden mir nicht reichen!
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Antwort #42 - 14.06.2017 um 20:41:33
 
erne schrieb am 14.06.2017 um 13:24:58:
Für die Ausnahmeregelung ist aber eine erfolglose Bemühung von min. 12 Monaten vorgesehen



Geht es eigentlich um 12 Monate insgesamt oder um durchgehend 12 Monate am Stück ?


erne schrieb am 14.06.2017 um 13:24:58:
Ein dritter Test, wieder mit besserem Punktestand, würde m.E. die Situation verbessern. Was daran unzumutbar sein soll, kann ich nicht erkennen.


Klar steht nun irgendwann ein dritter und/oder vierter/und oder fünfter Test an.... Aber das wird noch etwas dauern. Nächstgelegene Sprachschule mindestens 90 Kilometer entfernt.... Prüfungsort ca. 2000 km vom Wohnort entfernt, die damit verbundenen Unterrichts-, Flug- und Unterkunftskosten muss ich (wieder)  erstmal zusammenbringen.

(Hatte schonmal solch Beispielrechnung hier aufgestellt :

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492542629/0 )
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Antwort #43 - 14.06.2017 um 21:08:22
 
Holzer schrieb am 14.06.2017 um 17:15:36:
Wir haben immer die Anwesenheitslisten geprüft und wollten i.d.R. mind. 3 - 4 Prüfungen sehen, bevor man Härte erkannt hat!



Wieso Härte? Das Bundesverwaltungsgericht formuliert in BVerwG 10 C 12.12

"Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise."

http://www.bverwg.de/040912U10C12.12.0
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Antwort #44 - 14.06.2017 um 21:20:29
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 20:41:33:
Geht es eigentlich um 12 Monate insgesamt oder um durchgehend 12 Monate am Stück ?

Es geht um nachgewiesene 12 Monate lernen. Bei A1 machen allerdings große Pausen dazwischen wenig Sinn! Also  es können nachgewiesene 2 Lehrgänge an einer Schule inklusive Prüfung plus dazwischen nachgewiesener Einzelunterricht beim Privatlehrer usw. sein

NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 20:41:33:
Klar steht nun irgendwann ein dritter und/oder vierter/und oder fünfter Test an.... Aber das wird noch etwas dauern. Nächstgelegene Sprachschule mindestens 90 Kilometer entfernt.... Prüfungsort ca. 2000 km vom Wohnort entfernt, die damit verbundenen Unterrichts-, Flug- und Unterkunftskosten muss ich (wieder)  erstmal zusammenbringen.

Das ist nun mal so...hört sich blöd an, ist aber so! Es sind schon immer relativ "teuer" gewesen, wenn man sich in eine / einen Ausländer verliebt! Das hört auch in der Anfangszeit nach dem Visum nicht auf
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