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Visumserteilung FZF ohne Sprachzertifikat- Ablauf (Gelesen: 13.563 mal)
NicoTse
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Antwort #45 - 14.06.2017 um 21:22:09
 
mgb schrieb am 14.06.2017 um 21:08:22:
Wieso Härte? Das Bundesverwaltungsgericht formuliert in BVerwG 10 C 12.12

"Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise."

http://www.bverwg.de/040912U10C12.12.0



Danke !

In diesem Zusammenhang- wo genau kann ich denn die Härtefallklausel, die seit Oktober 2015 gilt/gelten soll nachlesen ?

Und wo ist das zu finden : 

"Zudem hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2015 entschieden, dass von einem Test im Ausland abgesehen werden muss, wenn Betroffene aufgrund individueller Umstände nicht in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen"

Quellle :  http://www.migazin.de/2016/10/07/was-ehemann-deutscher-amerikaner-eu/
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Antwort #46 - 14.06.2017 um 21:30:37
 
Holzer schrieb am 14.06.2017 um 21:20:29:
Es sind schon immer relativ "teuer" gewesen, wenn man sich in eine / einen Ausländer verliebt! Das hört auch in der Anfangszeit nach dem Visum nicht auf


Welche Gesinnung verbirgt sch denn hinter dieser Aussage ?  Ärgerlich
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Antwort #47 - 14.06.2017 um 21:39:00
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:30:37:
Welche Gesinnung verbirgt sch denn hinter dieser Aussage ? 

Das ist doch keine Frage der "Gesinnung", sondern Realität. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Schon alleine die Sprachkurse (die in früheren Zeiten noch als Privatvergnügen galten und nicht staatlich bezuschusst wurde) schlugen schon mit mehreren 1000 DM zu Buche.
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Antwort #48 - 14.06.2017 um 21:48:37
 
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 21:39:00:
Das ist doch keine Frage der "Gesinnung", sondern Realität. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Schon alleine die Sprachkurse (die in früheren Zeiten noch als Privatvergnügen galten und nicht staatlich bezuschusst wurde) schlugen schon mit mehreren 1000 DM zu Buche.



Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.

Ansonsten- wer mehr Kohle hat- na klar zahlt der dann.
Wäre ich in der Situation - dann wären mir auch besagte Kosten für die Prüfung, den Unterricht absolut egal.  Zwinkernd

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Antwort #49 - 14.06.2017 um 21:48:42
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:22:09:
Und wo ist das zu finden : 

"Zudem hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2015 entschieden, dass von einem Test im Ausland abgesehen werden muss, wenn Betroffene aufgrund individueller Umstände nicht in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen"

Der Bericht meint wahrscheinlich EuGH C‑153/14. Da geht es um den Nachzug zu einem Ausländer. Das trifft auf dich als deutscher Staatsbürger nicht zu.
Bei dir geht es um die verfassungskonforme Auslegung von § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG.
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Saxonicus
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Antwort #50 - 14.06.2017 um 21:53:12
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen. 

Vor 35 Jahren, als ich geheiratet habe, war das Erlernen der deutschen Sprache reine Privatangelegenheit. Verpflichtende Sprach- und Integrationskurse gab es damals noch nicht. Wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre diese Kosten zu stemmen und (m)eine Frau zu ernähren, hätte ich nicht geheiratet.
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Antwort #51 - 14.06.2017 um 22:15:02
 
Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 21:53:12:
Verpflichtende Sprach- und Integrationskurse gab es damals noch nicht. 


Ist ja nun nicht mehr der Fall.

[quote author=47756C7B7A7D776167140 link=1491940110/50#50 date=1497469992
Wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre diese Kosten zu stemmen und (m)eine Frau zu ernähren, hätte ich nicht geheiratet. [/quote]


  Finde ich gut, hoffe aber, das ist kein versteckter Vorwurf  Zwinkernd
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nixwissen
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Antwort #52 - 14.06.2017 um 23:20:09
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.

Ansonsten- wer mehr Kohle hat- na klar zahlt der dann.
Wäre ich in der Situation - dann wären mir auch besagte Kosten für die Prüfung, den Unterricht absolut egal.



Moin,

Ich glaube Du hast den Hinweis überlesen, daß das nach dem I-Kurs noch länger so weiter geht und dann ist es Privatvergnügen.
Wenn Deine Frau jetzt schon A1 nicht schafft, wird es Jahre dauern bis sie auch nur den simpelsten Putzjob findet.
Sich den Ehepartner aus der dritten Welt oder einem Schwellenland zu holen ist Luxus, das kostet nunmal. Auch ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Wenn sich der Wechsel von LStKl 1 zu 3 nicht mit min. 2-300€ bemerkbar macht ist das einfach schwer.
Wenn sie hier ist, geht das erst richtig los.

Aber nochmal zur Sache:
Die AV scheint (noch) auf Deiner Seite zu sein. Frag nicht groß nach, mach was geht um ihre Wünsche zu erfüllen. Eine andere Chance gibt es nicht um diese Extrawurst zu bekommen.
Du hast ja gelesen, wie ein anderer MA einer AV das handhabt.

Gruß,
Norbert
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Antwort #53 - 14.06.2017 um 23:21:32
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:30:37:
Welche Gesinnung verbirgt sch denn hinter dieser Aussage ?Ärgerlich



Was hat denn das mit Gesinnung zu tun...es ist die Wahrheit!  Sprachkurse, Winter Klamotten, Schuhe, Anfangs besondere Lebensmittel, Sprachkurse und Fahrkosten, Ausbildung, Sightseeing, Europareisen (meist will man ja auch etwas sehen von der Welt), Heimflüge zur Familie, usw. Da kommt einiges zusammen!

NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen. 


Also dann die Allgemeinheit,die das bezahlt...welche Gesinnung ist denn das?  Ärgerlich
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nixwissen
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Antwort #54 - 14.06.2017 um 23:51:20
 
Moin,

Es wird jetzt echt OT aber es geht darum, daß Du Euch einfach keinen Gefallen tust, mit Bezug von Sozialleistungen eine offensichtlich ungebildete Frau nach D zu holen.
Wenn kein Geld da ist sind die Chancen, daß sie in D gut "ankommt" maximal schlecht.

Aber hier ist nicht Lebensberatung.

Gruß,
Norbert
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Antwort #55 - 15.06.2017 um 07:50:19
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen. 

Wenn der Ausländer HIER ist.
Wenn der Ausländer einen gewissen A-Titel hat.
Das trifft auf euch auch nicht zu. Bitte schmeiß jetzt nicht noch Äppel und Birn`zusammen.

Ich habe auch keine *Gesinnung* und sehe nur die Realität bzw. das, was du hier beschreibst.
Und es war nicht zynisch, kurz und knapp zu antworten, daß es doch zu erwarten war, daß ohne A1-Zertifikat sich nichts bewegt. Daß deine Frau das A1 machen muß.
Das ist jetzt so!
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reinhard
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Antwort #56 - 15.06.2017 um 10:58:40
 
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.


Nein.

Erstmal ist tatsächlich die Voraussetzung für das Visum das A1-Zertifikat. Da kommt Ihr nicht drum rum, und das müsst Ihr selbst bezahlen.

Sie bekommt die Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mit dem richtigen Visum (Voraussetzung: A1-Zertifikat) einreist.

Dann bekommt sie die Berechtigung und eventuell zusätzlich die Verpflichtung, den Integrationskurs zu besuchen. Der Kurs wird staatlich subventioniert, aber nicht über das Jobcenter, sondern über das BAMF. Sie muss einen Eigenbeitrag bezahlen. Falls sie Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann sie den Bescheid vorzeigen, dann wird sie vom Eigenbeitrag befreit. Den übernimmt aber nicht das Jobcenter, sondern das BAMF verzichtet auf ihren Eigenbeitrag.

Die andere Möglichkeit, dass es billiger wird: Wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit die Prüfung besteht, bekommt sie den Eigenbeitrag (falls sie ihn zahlen musste) ganz oder teilweise zurück, sozusagen als "Prämie für ihren Fleiß".
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Antwort #57 - 15.06.2017 um 11:45:05
 
reinhard schrieb am 15.06.2017 um 10:58:40:
Die andere Möglichkeit, dass es billiger wird: Wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit die Prüfung besteht, bekommt sie den Eigenbeitrag (falls sie ihn zahlen musste) ganz oder teilweise zurück, sozusagen als "Prämie für ihren Fleiß". 


600 Stunden und dann B1 bestehen, wenn ich noch auf dem Stand bin.
Was hier (ein Jahr und A1 immer noch nicht geschafft) wohl eher unrealistisch ist.

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Antwort #58 - 16.06.2017 um 13:43:42
 
KaGe schrieb am 15.06.2017 um 07:50:19:
Zitat:
NicoTse schrieb am 14.06.2017 um 21:48:37:
Nach meinem Kenntnisstand - übernimmt das JC die Kosten- oder einen großen Teil der Kosten für den Integrationskurs, wenn Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.


Wenn der Ausländer HIER ist.
Wenn der Ausländer einen gewissen A-Titel hat.



ich glaube, das ist dem TS nicht bewusst.
Und evtl. auch nach dieser Richtigstellung oben noch nicht.

Selbst wenn der Ausnahmefall mit fruchtlosen Bemühungen länger als ein Jahr greifen sollte, wird sie nicht ein FZF Visum bekommen, sondern ein Visum zum Sprachelernen.
Sie wird einreisen können, wird aber keine AE als Ehefrau nach §28.1 bekommen bevor der A1 da ist.
Sie wird dann *hier* lernen müssen, zu deutschen Kosten, ohne Subventionierung.

Erst wenn sie den A1 vorzeigen kann, wird sie eine AE als Ehefrau bekommen können, erst dann kommt die Verpflichtung zum I-Kurs und erst dann greifen die Subvenitonen und ggf. Befreiungen vom Eigenanteil.


reinhard schrieb am 15.06.2017 um 10:58:40:
bekommt sie den Eigenbeitrag (falls sie ihn zahlen musste) ganz oder teilweise zurück, 

50%, auf Antrag.
wenn der I-Kurs innerhalb von 2 Jahren nach Verpflichtung oder Berechtigung bestanden wurde

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...

und IIRC nicht nur den Eigenbeitrag, sondern auch andere Kosten (Bücher, Fahrtkosten ...), die mit dem I-Kurs im Zusamenhang stehen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #59 - 16.06.2017 um 21:31:38
 
nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:51:20:
eine offensichtlich ungebildete Frau


Sehr geil ! Jeder doof , der A1 nicht besteht oder wie ?


erne schrieb am 16.06.2017 um 13:43:42:
ich glaube, das ist dem TS nicht bewusst.
Und evtl. auch nach dieser Richtigstellung oben noch nicht.

Selbst wenn der Ausnahmefall mit fruchtlosen Bemühungen länger als ein Jahr greifen sollte, wird sie nicht ein FZF Visum bekommen, sondern ein Visum zum Sprachelernen.
Sie wird einreisen können, wird aber keine AE als Ehefrau nach §28.1 bekommen bevor der A1 da ist.
Sie wird dann *hier* lernen müssen, zu deutschen Kosten, ohne Subventionierung.

Erst wenn sie den A1 vorzeigen kann, wird sie eine AE als Ehefrau bekommen können, erst dann kommt die Verpflichtung zum I-Kurs und erst dann greifen die Subvenitonen und ggf. Befreiungen vom Eigenanteil.


Sorry- aber das ist mir durchaus bewusst, schon seit längerem.


Aber wirklich auch noch mal wichtig zu erwähnen, für alle die mitlesen und sich in einer ähnlichen Situation befinden ! 
Wird nämlich auch in der ganzen Debatte nicht selten unter den Tisch gekehrt, dass die erteilte Aufenthaltsgenehmigung dann zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung zum Spracherwerb ist und keine FZF.   -natürlich mit allen damit (im Vergleich zum FZF) verbundenen finanziellen "Nachteilen"


deerhunter schrieb am 14.06.2017 um 23:21:32:
Also dann die Allgemeinheit,die das bezahlt...welche Gesinnung ist denn das?


Jeder hat hierzulande das Recht einen Antrag zu stellen- und wenn ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht, wird dem Antrag stattgegeben !
Was sollte daran verwerflich sein ? 

Und für die Experten - ich beziehe keine Sozialleistungen in Form von ALG 2  o.ä. und ich beziehe auch keine Versicherungsleistungen in Form von ALG 1.

Ich bin berufstätig mit geregeltem Einkommen , aber wenn sie dann hier wäre, würden wir zunächst nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft sein, die Anspruch auf einen kleinen Zuschuss hätte, den ich dann selbstverständlich auch in Anspruch nehmen würde.


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