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VE Sprachvisum -> Eheschließung (Gelesen: 970 mal)
zappzarap
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag VE Sprachvisum -> Eheschließung
14.06.2017 um 18:47:34
 
Guten Abend,

folgende Situation: Ich habe für meine Partnerin (ich glaube Anfang 2016 als die maximale Gültigkeit noch 3 Jahre war) eine Verpflichtungserklärung abgegeben, damit sie ein Sprachvisum erhalten kann. Dies bekam sie auch und reiste ein. Im letzten Monat der einjährigen Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels heirateten wir und erhielten nun auch den Aufenthaltstitel. Davor war sie kurzzeitig im Herkunftsland, um eineige Angelegenheiten zu organisieren, kam aber zur Eheschließung wieder.
Die ehelichen Unterhaltspflichten sind mir bekannt, jedoch möchte ich trotzdem wissen, ob die Verpflichtungserklärung nun erloschen ist. In welchem Paragraph oder in welcher Vorschrift ist dies verankert?

Viele Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2017 um 18:54:18
 
§ 68 AufenthG

Steht jetzt nicht direkt drin, aber durch einen Zweckwechsel erlischt die VE auch. Das ergibt sich aber daraus, dass die Verpflichtungserklärung auch idR für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird.

Das kannst du aus § 68 Abs. 1 Satz 4 erahnen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.06.2017 um 19:14:19
 
Sie erlischt durch Ausreise und durch Zweckwechsel.

Aber Du hast ja irgendwie nur eine kleine, papierene VE durch eine große lebenslange VE ersetzt.
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