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Schengen Visum für Freundin (Rückkehrbereitschaft) (Gelesen: 12.391 mal)
Arthur Spooner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.04.2017 um 20:29:41
 
Ein freundliches Hallo in die Runde,

Wo soll ich anfangen. Nachdem ich seit über 5 Jahren mit
meiner Freundin (Philippinen) zusammen bin und ich jedes Jahr zweimal auf den Philippinen zum
Urlaub bin, würde ich sie jetzt gerne mal nach Deutschland einladen was sie
natürlich auch gerne möchte.

Jetzt hab ich mich schon etwas mit dem Thema befasst und wie
man so liest, scheint die Ablehnungs Quote bzw. die Messlatte für einen Besuch
doch recht hoch.

Kurz zu mir
35 Jahre, Angestellter nicht verheiratet oder geschieden keine Kinder

Sie wird dieses Jahr 27 ebenfalls nicht verheiratet oder geschieden keine Kinder.

Sie ist gelernte Krankenschwester kam im Oktober letzten Jahres aus Saudi-Arabien zurück
wo sie für 2 Jahre als Hausmädchen/ Caregiver gearbeitet hat seit dem keine Arbeit. Im
Dezember / Januar hat sie den A1 Kurs beim Goethe-Institut in Manila gemacht.

Wie sind da die Chancen bzw. wie soll so jemand eine Rückkehrbereitschaft belegen?

Wie lange sollte eurer Meinung das Visum beantragt werden
oder besser gesagt spielt die Länge eine Rolle nach dem Motto das erste Mal
eher eine kürzere Besuchszeit wählen und nicht gleich 90 Tage?
Sie würde gerne 60 Tage beantragen.

Sollte derjenige der Einlädt zusätzliche unterlagen wie
polizeiliches Führungszeugnis Bestätigung vom Arbeitgeber dass man dort
Beschäftigt ist oder ähnliches mit einreichen?

Vielleicht hat ja jemand von euch den einen oder anderen Tipp oder Hilfestellung parat.

Viele Grüße Arthur Spooner
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Antwort #1 - 04.04.2017 um 23:05:54
 
Hallo,

scheint im Moment Reisezeit zu sein auf den Philippinen Smiley

Als Erstlektüre, um sich mit dem entscheidenden Thema "Glaubhaftmachung des Rückkehrwillens" auseinanderzusetzen, kann dieser Thread dienen.

Lies Dich da mal ein und such mal im Forum mit dem Suchbegriff "Rückkehrbereitschaft".

Die Dauer des geplanten Besuchsaufenthalts kann in diesem Kontext eine Rolle spielen. Muss aber nicht.
Beispiel: Führt man als "soziale oder wirtschaftliche Verwurzelung" auf, dass einen die Familie / der Arbeitgeber im Heimatland ja dringend brauchen und man daher zurückkehren würde, wäre ein Besuchzeitraum und damit eine Abwesenheit von 60 Tagen natürlich, wenn nicht gut begründet, im Widerspruch dazu.

Auf der anderen Seite, wenn man nun so gar keine Rückkehrgründe geltend machen kann, führen auch nur 7 beantragte Aufenthaltstage nicht zum Erfolg. Denn 1 Tag reicht, um den Entschluss zur Nichtrückkehr umzusetzen.

Aus eigener Erfahrung Familienbande dazu:

Fall 1: 90 Tage wurden im Erstanlauf genehmigt.
Fall 2: 12 Tage wurden abgelehnt.

Soll heißen: Zur falschen Zeit, beim falschen SB (falls der den Antrag außer zum Unterschreiben überhaupt bewusst registriert) können alle Überlegungen, Argumente und Erwägungen Makulatur sein. Zu einem bestimmten Prozentsatz ist ein Visumantrag Schengen auch einfach ein Glücksspiel.

Arthur Spooner schrieb am 04.04.2017 um 20:29:41:
Sollte derjenige der Einlädt zusätzliche unterlagen wie
polizeiliches Führungszeugnis Bestätigung vom Arbeitgeber dass man dort
Beschäftigt ist oder ähnliches mit einreichen?


Nein. Du wirst zwecks Abgabe der VE Deine Einkommensverhältnisse sowieso belegen müssen.
Mehr ist diesbezüglich nicht erforderlich.

Gruß

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Antwort #2 - 05.04.2017 um 07:14:38
 
Arthur Spooner schrieb am 04.04.2017 um 20:29:41:
Sie ist gelernte Krankenschwester kam im Oktober letzten Jahres aus Saudi-Arabien zurückwo sie für 2 Jahre als Hausmädchen/ Caregiver gearbeitet hat seit dem keine Arbeit.


... nutzt jetzt leider nichts mehr. Aber ihr habt hier eine Chance verpasst: Hätte sie von Saudi A. ein Visum beantragt, das zu ihrer damaligen Arbeit gepasst hätte  - und wenn es nur 1 Woche gewesen wäre - mit Bestätigung vom damaligen Arbeitgeber etc., wäre das Visum sicherlich erteilt worden. Mit erteiltem Erstvisum ist die Erteilung von Folgevisen zwar nicht 100% sicher aber doch leichter.

Ansonsten kann man die Erteilung von Erst-Schengenvisen (Kategorie:Freund lädt Freundin ein) nur in Wahrscheinlichkeiten einteilen:

1 ) ohne Nachweis von objektiven Belegen für die Rückkehrbereitschaft (Arbeit, Studium) < 50 %

2 ) mit Nachweis > 50 %


Zitat:
ImDezember / Januar hat sie den A1 Kurs beim Goethe-Institut in Manila gemacht.


.. das könnte man so auslegen, dass eventuell eine Heirat in DNK geplant ist; darauf reagiert Manila allergisch.


Ob es für Euch reicht, könnt ihr nur rausfinden, wenn ihr das Visum beantragt. Denn der Vorredner sagte es bereits, zum gewissen Teil ist die Erteilung auch Glückssache.


PS:

Da sie gelernte Krankenschwester ist, käme für sie doch eventuell das Visum für "Pflegefachkraft" in Betracht. Lies mal die Merkblätter der Botschaft durch:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/Visaverf...
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« Zuletzt geändert: 05.04.2017 um 07:26:38 von hge2001 »  
 
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Antwort #3 - 05.04.2017 um 18:53:48
 
T.P.2013 schrieb am 04.04.2017 um 23:05:54:
Hallo,

scheint im Moment Reisezeit zu sein auf den Philippinen Smiley

Als Erstlektüre, um sich mit dem entscheidenden Thema "Glaubhaftmachung des Rückkehrwillens" auseinanderzusetzen, kann dieser Thread dienen.

Lies Dich da mal ein und such mal im Forum mit dem Suchbegriff "Rückkehrbereitschaft".

Die Dauer des geplanten Besuchsaufenthalts kann in diesem Kontext eine Rolle spielen. Muss aber nicht.
Beispiel: Führt man als "soziale oder wirtschaftliche Verwurzelung" auf, dass einen die Familie / der Arbeitgeber im Heimatland ja dringend brauchen und man daher zurückkehren würde, wäre ein Besuchzeitraum und damit eine Abwesenheit von 60 Tagen natürlich, wenn nicht gut begründet, im Widerspruch dazu.

Auf der anderen Seite, wenn man nun so gar keine Rückkehrgründe geltend machen kann, führen auch nur 7 beantragte Aufenthaltstage nicht zum Erfolg. Denn 1 Tag reicht, um den Entschluss zur Nichtrückkehr umzusetzen.

Aus eigener Erfahrung Familienbande dazu:

Fall 1: 90 Tage wurden im Erstanlauf genehmigt.
Fall 2: 12 Tage wurden abgelehnt.

Soll heißen: Zur falschen Zeit, beim falschen SB (falls der den Antrag außer zum Unterschreiben überhaupt bewusst registriert) können alle Überlegungen, Argumente und Erwägungen Makulatur sein. Zu einem bestimmten Prozentsatz ist ein Visumantrag Schengen auch einfach ein Glücksspiel.


Nein. Du wirst zwecks Abgabe der VE Deine Einkommensverhältnisse sowieso belegen müssen.
Mehr ist diesbezüglich nicht erforderlich.

Gruß



Danke für deine Antwort T.P.2013 ich werde mir den Thread durchlesen.

Es ist immer schwierig wen man nichts hat das wenige auch gut zu Verkaufen das ist genau das Problem.
Ich sehe das eigentlich genauso das die beantragten Tage im Endeffekt nicht das ausschlaggebende seien dürfte ob der Antrag genehmigt wird oder nicht den wie du schreibst ein kurzer Zeitraum reicht aus das es zu einer Nichtrückkehr kommen kann. Wen man das stellenweise so liest was die Vergabe betrifft würde ich das auch so sehen das es ein reines glückspiel ist .

Wen ich Mai/Juni den Antrag in Manila mit meiner Freundin abgebe dürft das ja reichen für den Beantragten Besuch im August 3 Monate früher darf ich da mit rein zum Interview? hab auch schon gelesen das manche mit rein dürfen und manche nicht ? das es auch ein Sympathie Faktor seien kann ob das Visum genehmigt wird oder nicht.
Das Interview führt ja nicht der Sachbearbeiter wen ich das richtig verstanden haben hat da der Interviewer im Endeffekt nicht mehr Einfluss ob es genehmigt wird oder nicht. Wen der Interviewer schon sagt oder besser gesagt denkt das wird nichts mit dem Visum
Wird der SB den Antrag überhaupt noch genau prüfen?

Müssen Alle unterlagen die abgegeben werden beim Interview auch angenommen werden oder können auch unterlagen abgelehnt werden die der SB erst gar nicht zu Gesicht bekommt?

Grüße Arthur
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Antwort #4 - 05.04.2017 um 18:57:42
 
hge2001 schrieb am 05.04.2017 um 07:14:38:
... nutzt jetzt leider nichts mehr. Aber ihr habt hier eine Chance verpasst: Hätte sie von Saudi A. ein Visum beantragt, das zu ihrer damaligen Arbeit gepasst hätte  - und wenn es nur 1 Woche gewesen wäre - mit Bestätigung vom damaligen Arbeitgeber etc., wäre das Visum sicherlich erteilt worden. Mit erteiltem Erstvisum ist die Erteilung von Folgevisen zwar nicht 100% sicher aber doch leichter.

Ansonsten kann man die Erteilung von Erst-Schengenvisen (Kategorie:Freund lädt Freundin ein) nur in Wahrscheinlichkeiten einteilen:

1 ) ohne Nachweis von objektiven Belegen für die Rückkehrbereitschaft (Arbeit, Studium) < 50 %

2 ) mit Nachweis > 50 %



.. das könnte man so auslegen, dass eventuell eine Heirat in DNK geplant ist; darauf reagiert Manila allergisch.


Ob es für Euch reicht, könnt ihr nur rausfinden, wenn ihr das Visum beantragt. Denn der Vorredner sagte es bereits, zum gewissen Teil ist die Erteilung auch Glückssache.


PS:

Da sie gelernte Krankenschwester ist, käme für sie doch eventuell das Visum für "Pflegefachkraft" in Betracht. Lies mal die Merkblätter der Botschaft durch:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/Visaverf...


Thx hge2001 für die Rückmeldung,

Hinterher ist man immer klüger da hätte der Arbeitgeber auch mitspielen müssen und der Ausweis müsste vorhanden sein der wird in Saudi Arabien vom Arbeitgeber aber meistens bis zur ausreiße einbehalten..

Kann das von der Botschaft nicht auch positiv gesehen werden das schon ein Visum von einem anderen Land im Reisepass drin ist und das Land auch planmäßig verlassen wurde?

Eine Heirat in Dänemark ist ganz sicher nicht geplant der A1 Kurs wurde hauptsächlich gemacht damit die Zeit sinnvoll genutzt wird da sie im Moment ja nicht Arbeitet. Meine Eltern verstehen auch 0 English wen sie ein wenig Deutsch kann wäre das auch nicht schlecht zur Verständigung wen sie hier zu Besuch ist. Wir wollte dass auch in das Schreiben an die Botschaft mit erwähnen das sie den A1 Kurs schon gemacht hat und dachten das kommt bestimmt nicht schlecht und jetzt doch lieber nicht erwähnen weil es das Gegenteil bewirken kann?

Danke für den Link ich werde ihn Weiterleiten  Daumen hoch
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Antwort #5 - 05.04.2017 um 19:57:48
 
Arthur Spooner schrieb am 05.04.2017 um 18:53:48:
Wen ich Mai/Juni den Antrag in Manila mit meiner Freundin abgebe dürft das ja reichen für den Beantragten Besuch im August 3 Monate früher


Im Normalfall sollte dies reichen.

Zitat:
darf ich da mit rein zum Interview?


Im Normallfall, insbesondere bei Schengenvisa, nein.

Zitat:
das es auch ein Sympathie Faktor seien kann ob das Visum genehmigt wird oder nicht.
Das Interview führt ja nicht der Sachbearbeiter wen ich das richtig verstanden haben


Das ist korrekt. Im Normalfall führt die Ortskraft (jetzt wohl: "Lokal Beschäftigter") das Interview.

Zitat:
hat da der Interviewer im Endeffekt nicht mehr Einfluss ob es genehmigt wird oder nicht. Wen der Interviewer schon sagt oder besser gesagt denkt das wird nichts mit dem Visum
Wird der SB den Antrag überhaupt noch genau prüfen?


Heikles Thema. Meiner Erfahrung nach, gewonnen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen AVen, gibt die Ortskraft ihr Votum ab. In welcher konkreten Form auch immer. Der Entsandte in der Visaabeilung ("SB", "Entscheider"...) setzt dann im Regelfall nur seine Unterschrift. Wie gesagt - meine Erfahrung...
Spätestens die Remonstration wird dann wohl aber, und damit auch der ursprüngliche Antrag + Unterlagen, vom SB bewusst / eingehend zur Kenntnis genommen.

Zitat:
Müssen Alle unterlagen die abgegeben werden beim Interview auch angenommen werden oder können auch unterlagen abgelehnt werden die der SB erst gar nicht zu Gesicht bekommt?


Sie müssen angenommen werden...

Gruß
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Antwort #6 - 06.04.2017 um 10:48:00
 
T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Heikles Thema. Meiner Erfahrung nach, gewonnen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen AVen, gibt die Ortskraft ihr Votum ab. In welcher konkreten Form auch immer.


Ja, das ist mir auch von einem Visumsleiter so bestätigt worden. Und wenn man ehrlich ist: Wenn ich selbst Visumsleiter wäre, dann würde ich auch auf solch ein Votum des "lokalen Ortsbeschäftigten" Wert legen, denn der hat ja mit dem Antragsteller gesprochen und den besten "Eindruck" von diesem.


Arthur Spooner schrieb am 05.04.2017 um 18:57:42:
Kann das von der Botschaft nicht auch positiv gesehen werden das schon ein Visum von einem anderen Land im Reisepass drin ist und das Land auch planmäßig verlassen wurde?


Es kommt auf das Land an. USA positiv, Thailand nicht so gut. 

Zitat:
Eine Heirat in Dänemark ist ganz sicher nicht geplant der A1 Kurs wurde hauptsächlich gemacht damit die Zeit sinnvoll genutzt wird da sie im Moment ja nicht Arbeitet.


Leider hat die Botschaft dies schon zig mal gehört und musste dann erfahren, dass 3 Wochen nach Einreise in DNK geheiratet wurde.

Zitat:
Meine Eltern verstehen auch 0 English wen sie ein wenig Deutsch kann wäre das auch nicht schlecht zur Verständigung wen sie hier zu Besuch ist. Wir wollte dass auch in das Schreiben an die Botschaft mit erwähnen das sie den A1 Kurs schon gemacht hat und dachten das kommt bestimmt nicht schlecht und jetzt doch lieber nicht erwähnen weil es das Gegenteil bewirken kann?

Das musst du selbst entscheiden.. im Zusammenhang mit deinen Eltern macht es natürlich Sinn.. aber ob die Botschaft das glaubt, steht auf einem anderen Blatt.


T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Heikles Thema. Meiner Erfahrung nach, gewonnen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen AVen, gibt die Ortskraft ihr Votum ab. In welcher konkreten Form auch immer. Der Entsandte in der Visaabeilung ("SB", "Entscheider"...) setzt dann im Regelfall nur seine Unterschrift. Wie gesagt - meine Erfahrung...



T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Sie müssen angenommen werden...


Da habe ich andere (Foren)Erfahrung gemacht. Sehr oft geben die "lokalen Ortsbeschäftigten" Dokumente zurück, die nicht auf deren Checklisten gelistet sind. Man muss dann als Antragsteller darauf bestehen...
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Antwort #7 - 06.04.2017 um 12:21:03
 
hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Leider hat die Botschaft dies schon zig mal gehört und musste dann erfahren, dass 3 Wochen nach Einreise in DNK geheiratet wurde.

Wo soll da das Problem sein?
Artikel  12 europäische Menschenrechtskonvention gewährt das Recht auf Eheschliessung.
Die Forengrössen hier führen immer an, das ein Antrag auf AE auf Grundlage eines Visum Typ-C nicht zulässig ist.
Mit einer Heirat in Dänemark bringt man auch §39 Nr. 3 AufenhV nicht zur Anwendung.
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Antwort #8 - 06.04.2017 um 13:09:02
 
mgb schrieb am 06.04.2017 um 12:21:03:
Wo soll da das Problem sein?Artikel12 europäische Menschenrechtskonvention gewährt das Recht auf Eheschliessung.



Die Heirat ist ja auch nicht das Problem.
Offenbar wurden aber dann bei Beantragung des SchengenVisums falsche Angaben gemacht. Denn ich bezweifle, dass dabei als Zweck "Heirat in DNK" angegeben wurde. Nun folgt mit Sicherheit das Argument ... spontaner Heiratsentschluss -Smiley
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Antwort #9 - 06.04.2017 um 13:43:48
 
Das Recht auf Eheschliessung unterliegt nicht Schengenregeln.
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Antwort #10 - 06.04.2017 um 18:12:23
 
hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Sehr oft geben die "lokalen Ortsbeschäftigten" Dokumente zurück, die nicht auf deren Checklisten gelistet sind. Man muss dann als Antragsteller darauf bestehen...


Ja, natürlich, dass muss man in solchen Fällen, falls sich Ortskräfte außerhalb ihrer Befugnisse bewegen. Und immer schön vorher Kopien anfertigen.
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Antwort #11 - 06.04.2017 um 19:13:53
 
Danke an alle für die Hilfreichen Tipps da kommt mehr Licht ins Dunkle  i4a is great

T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Im Normallfall, insbesondere bei Schengenvisa, nein.


Hab in anderen Foren gelesen das einige in BKK und MNL mit zum Interview durften und der Interviewer dann die Fragen an die Antragsteller gestellt hat und auch die ein oder andere an die Begleitung. Also auch ermessenssache desjenigen der das Interview führt?

T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Heikles Thema. Meiner Erfahrung nach, gewonnen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen AVen, gibt die Ortskraft ihr Votum ab. In welcher konkreten Form auch immer. Der Entsandte in der Visaabeilung ("SB", "Entscheider"...) setzt dann im Regelfall nur seine Unterschrift. Wie gesagt - meine Erfahrung...
Spätestens die Remonstration wird dann wohl aber, und damit auch der ursprüngliche Antrag + Unterlagen, vom SB bewusst / eingehend zur Kenntnis genommen.


Warum macht der SB das Interview dann nicht selbst? Dazu ist das Interview doch da um sich auch einen Eindruck zu machen ansonsten könnte man das ganze interview doch lassen und einfach die Papiere einreichen und er entscheidet dann nach Aktenlage unvoreingenommen.

T.P.2013 schrieb am 05.04.2017 um 19:57:48:
Sie müssen angenommen werden...

Gruß 


Also wen der Interviewer Papiere zurückgeben möchtet einfach freundlich darauf hinweisen das alle dem Sachbearbeiter weitergeleitet werden sollen ?
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Antwort #12 - 06.04.2017 um 19:20:23
 
hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Ja, das ist mir auch von einem Visumsleiter so bestätigt worden. Und wenn man ehrlich ist: Wenn ich selbst Visumsleiter wäre, dann würde ich auch auf solch ein Votum des "lokalen Ortsbeschäftigten" Wert legen, denn der hat ja mit dem Antragsteller gesprochen und den besten "Eindruck" von diesem.


Auch hier noch einmal die Frage in den Raum geworfen warum macht er sich den Eindruck nicht selbst? So ist man dem Interviewer schon in gewissem Maße ausgeliefert obwohl dieser eigentlich keine Befehlsgewalt hat..

hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Es kommt auf das Land an. USA positiv, Thailand nicht so gut.


Also ist Saudi Arabien eher weniger gut?

hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Leider hat die Botschaft dies schon zig mal gehört und musste dann erfahren, dass 3 Wochen nach Einreise in DNK geheiratet wurde. 


Wer vorhat zu Heiraten könnte dann doch auch gleich ein Visum zur Eheschließung beantragen dazu muss man sich doch kein Schengen Visa erschleichen und zu lügen um in DNK zu heiraten.
Oder gleich in HKG.

hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Das musst du selbst entscheiden.. im Zusammenhang mit deinen Eltern macht es natürlich Sinn.. aber ob die Botschaft das glaubt, steht auf einem anderen Blatt.


Also reines Glückspiel kann man oder kann man nicht?

hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 10:48:00:
Da habe ich andere (Foren)Erfahrung gemacht. Sehr oft geben die "lokalen Ortsbeschäftigten" Dokumente zurück, die nicht auf deren Checklisten gelistet sind. Man muss dann als Antragsteller darauf bestehen...


Hab ich auch schon gehört deswegen in dem Punkt unsicher also einfach drauf bestehen das alle Unterlagen die Eingereicht werden auch an den SB Weitergeleitet werden ?
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Antwort #13 - 06.04.2017 um 19:23:17
 
hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 13:09:02:
Die Heirat ist ja auch nicht das Problem.
Offenbar wurden aber dann bei Beantragung des SchengenVisums falsche Angaben gemacht. Denn ich bezweifle, dass dabei als Zweck "Heirat in DNK" angegeben wurde. Nun folgt mit Sicherheit das Argument ... spontaner Heiratsentschluss -Smiley


Könnte doch auch vorkommen das jemand spontan Heiraten möchte oder? Wobei ich dir Recht gebe da gibt es bestimmt auch Antragsteller die da Extra Falsche Angaben machen.

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Antwort #14 - 06.04.2017 um 20:59:13
 
Arthur Spooner schrieb am 06.04.2017 um 19:13:53:
Hab in anderen Foren gelesen das einige in BKK und MNL mit zum Interview durften und der Interviewer dann die Fragen an die Antragsteller gestellt hat und auch die ein oder andere an die Begleitung. Also auch ermessenssache desjenigen der das Interview führt?


Im Prinzip ja.
Es gibt an AVen Zugangsregularien, die in aller Regel vorsehen, dass nur die Antragsteller Eintritt erhalten.
Trotzdem kann es, bei beantragten Nationalen Visa oder aufgrund sonstiger Umstände immer Gründe geben, dass die Anwesenheit weiterer Personen sinnvoll erscheint und erwünscht oder erlaubt wird. Das entscheidet dann die Schalterkraft oder eben ein Entsandter.

Zitat:
Warum macht der SB das Interview dann nicht selbst? Dazu ist das Interview doch da um sich auch einen Eindruck zu machen ansonsten könnte man das ganze interview doch lassen und einfach die Papiere einreichen und er entscheidet dann nach Aktenlage unvoreingenommen.


Weil der Steuerzahler und Wähler, und somit derjenige, der mittels Wahlentscheidung politisch Einfluss nimmt, in seiner Weisheit entschieden hat, dass die Anzahl der angeblich überbezahlten, überversorgten, unausgelasteten und auch sonst völlig unnötigen Staatsdiener in Form der Beamten oder Angestellten im ÖD auf dem Status Quo gehalten oder idealerweise heruntergefahren werden müsse.
Daher gibt es eklatant zu wenig Beamte für die anfallende Arbeit, nicht nur beim AA.
Und damit werden Verfahrensgänge outgesourct oder nach unten deligiert, hier dann eben an "erfahrene, vertrauenswürdige Ortskräfte".
Interessiert einen aber i.d.R. eben nur, wenn man selbst von diesem Umstand negativ betroffen ist...

Zitat:
Also wen der Interviewer Papiere zurückgeben möchtet einfach freundlich darauf hinweisen das alle dem Sachbearbeiter weitergeleitet werden sollen ? 


Wenn erforderlich - ja.

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