Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gemeinsames Einladen von einem Gast (Gelesen: 911 mal)
itaipu
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


the past is ur strength


Beiträge: 105

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gemeinsames Einladen von einem Gast
26.06.2017 um 19:43:11
 
Hallo @ alle.

Mein Mann und ich möchten einen Freund einladen und für diesen eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Das Einkommen von meinem Mann alleine reicht nicht aus. Daher müssen wir beide zusammen ausreichend Einkommen nachweisen.  So weit so ok.
meine Frage betrifft die anfallenden Gebühren.
Müssen wir auch als Eheleute doppelt zahlen (also 2x 25€) ?

Ich habe gelesen, dass bei Eheleuten nur ein Ehepartner vorsprechen muss bei der Ausländerbehörde sofern dieser Einkommensnachweise, Ausweis und das unterschriebene Formular mitbringt.
Mein Mann hatte heute alles dabei und trotzdem wurde ihm gesagt wir müssen zusammen vorsprechen  hä?

meine Arbeitszeiten und die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde sind nicht gerade kompatibel  Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsames Einladen von einem Gast
Antwort #1 - 26.06.2017 um 20:33:15
 
itaipu schrieb am 26.06.2017 um 19:43:11:
Ich habe gelesen, dass bei Eheleuten nur ein Ehepartner vorsprechen muss bei der Ausländerbehörde sofern dieser Einkommensnachweise, Ausweis und das unterschriebene Formular mitbringt.

Die Verpflichtunserklärung (auf Spezialpapier gedruckt) wird bei der ABH vom Sachbearbeiter ausgefüllt und muss dort auch unterschrieben werden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsames Einladen von einem Gast
Antwort #2 - 27.06.2017 um 00:53:28
 
Laut dem Merkblatt müsst ihr tatsächlich 2x zahlen:

"Unter Hinweis auf Grundsatz B) sind bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung
durch mehrere Verpflichtungsgeber die Gebühren entsprechend zu erheben, d. h. bei
zwei Verpflichtungsgebern sind die Gebühren doppelt zu erheben. "
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema