Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen? (Gelesen: 21.479 mal)
Themen Beschreibung: Jamaika
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #15 - 28.08.2014 um 00:31:38
 
Moana schrieb am 27.08.2014 um 00:30:06:
Ich schäme mich für die Deutsche Botschaft in Kingston und deren Fehlentscheidungen.

Deine subjektive Einschätzung halte ich für völlig unangemessen, sie zeigt nur, dass Du von den hier erörterten Rechtsverhältnissen keine Ahnung hast.

Ein Blick in das VISA-Handbuch http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf
zeigt, wie der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kann:
Zitat: aus VISA-Handbuch Seite 57 ff
Zitat:
B. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Gebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen, beurteilen lässt:
Für die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor Ablauf des Visums zu verlassen, ist hauptsächlich die Stabilität seiner sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände im Wohnsitzstaat maßgebend: Stabilität des Arbeitsplatzes, der finanziellen Situation, der familiären Bindungen. Anhand dieser Umstände lässt sich beurteilen, inwieweit das Risiko eines illegalen Verbleibs im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten besteht.“


Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
VISA-Handbuch S57 ff http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf

1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat) Visa-Handbuch S. 57 ff
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland
6. Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
6.1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
6.2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
6.3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
6.4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung

Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensumstände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine ungenügende Verwurzelung im Herkunftsland.
4. kein Haus, kein hohes Einkommen, keine Existenzgrundlage im Herkunftsland,
5. falsche Zweckangaben zB Tourist, aber (insgeheim) Arbeit, Studium, Heirat geplant und Dokumente vorbereitet,
6. Zweck nicht glaubhaft nachgewiesen,
7. Finanzielle Mittel nicht nachgewiesen, zuvor bereits missbräuchlich Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen
8. Differenz der Angaben im Visumantrag + Interview + Einladung
9. kein detaillierter Reiseplan, lange Besuchszeit 3 Mon.
10. ggf. fehlendes Rückflugticket (nicht zwingend lt. VISA-Handbuch)
11. ungenügende Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland

Die Stabilität der Lebensumstände hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
–  Familiäre oder persönliche Bindungen im Wohnsitzstaat,
–  familiäre oder persönliche Bindungen in einem Mitgliedstaat,
–  Familienstand, Familie: Ehegatte, Kinder im Herkunftsland
–  Beschäftigung: Sicherheit des Arbeitsplatzes und Höhe des Verdiensts im Herkunftsland,
–  Regelmäßigkeit des Einkommens (aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, Rente oder Pension, Anlageerträge usw.) des Antragstellers oder seines Ehegatten,  seiner Kinder oder der von ihm abhängigen Personen,
sozialer Status im Herkunftsland (z. B. gewählter Amtsträger, Vertreter einer NRO, Mitglied eines Be-rufsstands von hohem sozialen Ansehen: Rechtsanwalt, Arzt, Hochschulprofessor),

Indizien, die den Verdacht auf eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens aufkommen lassen (können):
1. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
2. Werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges D-Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.

Was auf ihn zutreffen könnte, müsst ihr selbst herausfinden.
Dafür ist eine Kopie des Visum-Antrages mit den darin gemachten Angaben und den eingerichten Belegen nützlich.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Begründung für Ablehnung der Remonstration
Antwort #16 - 27.08.2014 um 19:07:40
 
Mein Schwager wurde im zweiten Versuch das Schengenvisum verweigert. Nach dem ersten Versuch hat er remonstriert, u.a. um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Im Ablehnungsschreiben der Remonstration wurden keine detaillierten Gründe für die Ablehnung angegeben.
Es wurde lediglich auf den folgenden Satz hingewiesen:
Zitat:
Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.


Auf der Webseite des Auswärtigen Amts habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Zitat:
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen.
Kann auch danach nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller die Visumerteilungsvoraussetzungen erfüllt, so werden dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrages ausschlaggebenden Gründe nochmals ausführlich in einem Remonstrationsbescheid schriftlich mitgeteilt.

Was bedeutet in diesem Fall ausführlich und gibt es eine rechtliche Grundlage dafür wie detailliert die Auslandsvertretung begründen muss? Bei uns herrscht pure Ratlosigkeit über die Gründe der Ablehnung und wir wären für einen Tipp von der Botschaft diesbezüglich dankbar, auch um abschätzen zu können unter welchen Umständen ein neuerlicher Antrag überhaupt Sinn macht. In einem persönlichen Gespräch mit der Botschaft wurden ebenfalls keine Gründe genannt, sondern auf das Remonstrationsverfahren verwiesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Begründung für Ablehnung der Remonstration
Antwort #17 - 27.08.2014 um 19:19:59
 
Moana schrieb am 27.08.2014 um 19:07:40:
Es wurde lediglich auf den folgenden Satz hingewiesen: 
Zitat:
Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.

Damit meint man, dass er seine Rückkehrbereitschaft nicht überzeugend darstellen konnte.

Für welchen Zeitraum hatte er sein Visum beantragt ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #18 - 28.08.2014 um 10:37:18
 
HeFi schrieb am 28.08.2014 um 00:31:38:
as A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
VISA-Handbuch S57 ff http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf

1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat) Visa-Handbuch S. 57 ff
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland
6. Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
6.1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
6.2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
6.3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
6.4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung


(nur meine Meinung hierzu) Ich muss der TS hier zustimmen, das sieht nach purer Willkür aus...
Also wenn ich mir alleine die Liste so angucke, dann sehe ich wirklich nicht was der junge Mann hier nicht gemacht haben soll bzw. was er noch beibringen soll...?
2 jähriges Kind, stabilen Job (für das Land), Bestätigung Arbeitgeber, Friedensrichter und Polizeichef (ja kann man sicher alles auch kaufen, die Diskussion hatten wir in einem anderen Thread)...
also ganz ehrlich, ich würde hier nicht nur einen "Frustbrief" an den Botschafter schreiben sondern hier den Rechtsweg versuchen...
[wieder meinung, wenn das off-topic ist, sorry) Ich lehne mich jetzt sicher aus dem Fenster (reinhard & Co, ihr habt ja schon alles erlebt sicherlich...) aber ich sehe hier reine Willkür der deutschen Bürokratie, und zwar  das sich der AV-Beamte denkt: Der ist nicht verheiratet, sein Bruder hat schon eine deutsche Frau, der will nur abtauchen, mit dem Visum in DK heiraten und dann in DE bleiben oder sonstwas...  Ärgerlich Ärgerlich  Also ehrlich.... hier würde ich zumindest aus Prinzip den rechtlichen Weg versuchen, gerade wenn andere Fälle einfach so durchgewunken werden (wg. Geld= Besitz, nicht Bestechung o.ä.). Viele zwielichtige Geschäftsleute, die ich NIE nach D reinlassen würde, bekommen Multi-Entry-Business Visa mit Handschlag und Begrüssung -weiss ich aus persönlicher Erfahrung von RUS- (ach so wichtig für deutsche Wirtschaft) und "einfache Leute" werden willkürlich behandelt...
Und ja, ich bin mir bewusst dass die MA in den AV und ABH eine schwierige Verantwortung haben, jeden Einzelfall rechtlich zu würdigen und objektiv zu Beurteilen.
*Meinung off


Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #19 - 28.08.2014 um 11:15:22
 
Danke Seomann305 für die Worte. Für uns waren die letzten 3 Monate nervenaufreibend und eine große Enttäuschung. Da kein Rechtsanspruch besteht und die Entscheidung im Ermessen der Auslandsvertretung liegt, ist eine Klage mehr als ungewiss. Wir wissen das. Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen.

@HeFi: Ich glaube, dass man ein Recht hat in bestimmten Momenten emotional und frustriert zu sein. Ich behaupte, dass ich mich mit der Thematik durchaus auseinandergesetzt habe. Das Verständnis einer Rückkehrprognose aus Ermessensgründen widerstrebt meinem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates. Warum gibt es eigentlich Kriterien für eine Verpflichtungserklärung und keine Kriterien für einen "Besuchervisum entsprechenden Job", der für den Nachweis einer wirtschaftlichen Bindung geeignet ist? Jede Entscheidung im Rechtsstaat basiert auf Entscheidungskriterien. Welches sind die Kriterien? Warum werden sie nicht offen gelegt (Remonstrationsbescheid)? Wie soll die Entscheidung jemals akzeptiert oder diskutiert werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #20 - 28.08.2014 um 11:40:09
 
Moana schrieb am 28.08.2014 um 11:15:22:
Das Verständnis einer Rückkehrprognose aus Ermessensgründen

Es gibt keine "Rückkehrprognose aus Ermessensgründen".

Bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hat die Auslandsvertretung kein Ermessen, sondern einen (allerdings justitiablen) Beurteilungsspielraum (EuGH v. 19.12.2013, C-84/12 - Koushkaki ./. Deutschland).

Fertige "Kochrezepte" kann es nicht geben, da jeder Einzelfall anders ist und nur die Würdigung der Situation im Gesamtkontext dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Der Gesetzgeber will keine summarische Prüfung, sondern eine umfassende Beurteilung der Gesamtsituation. Diese können wir hier im Forum nicht leisten. Nur einige Hinweise:

- Es ist gleichgültig, ob der Job "für das Land" verhältnismäßig stabil ist, was immer das heißen mag. Maßgeblich ist einzig, ob durch die Berufstätigkeit die Befürchtung ausgeräumt wird, der Antragsteller könnte einen Kurzaufenthalt - genau wie seinerzeit der Ehemann der TS - in einen Daueraufenthalt umfunktionieren wollen.

- Familiäre Verwurzelung: Wenn Bereitschaft bestand, den zweijährigen Sohn ganze 3 Monate allein bei der KiMu zu lassen, scheint es damit nicht sehr weit her zu sein. Wie ich es verstehe sind Antragsteller und KiMu auch nicht verheiratet.

- Es ist auch egal, in welchen anderen Fällen Visa erteilt wurden oder nicht. Entweder, die Fälle waren doch anders gelagert (z.B. auch wegen Visumerleichterungsabkommen) oder die Visa wurden zu Unrecht erteilt - aber auf unrechtmäßige Verwaltungspraxis kann man sich nie für eigene Zwecke berufen (keine Gleichheit im Unrecht).

- Bescheinigungen irgendwelcher lokaler Würdenträger - nun ja, die Aussagekraft ist meist limitiert.

Erst, wenn die Rückkehrbereitschaft positiv beurteilt wird, wird überhaupt Ermessen eröffnet. Fällt die Beurteilung negativ aus, kann nur in besonderen, humanitär gelagerten Fälen unter Umständen ein auf Deutschland beschränktes Visum erteilt werden. Solche humanitären Aspekte sind hier aber auch nicht gegeben. Besuche des in Deutschland lebenden Bruders in Jamaika bleiben nämlich möglich.

Aus meiner Sicht hätte man hier von Anfang an kleinere Brötchen backen sollen und einen Besuch von ca. 10 Tagen anstreben sollen.   Die nachträgliche Reduzierung von 90 Tagen auf 27 (was immer noch sehr viel ist) trägt ja auch nicht zur Glaubhaftigkeit bei.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #21 - 28.08.2014 um 12:50:31
 
Zitat:
genau wie seinerzeit der Ehemann der TS - in einen Daueraufenthalt umfunktionieren wollen.


Das Wort "umfunktionieren wollen" verstehe ich nicht. Wie können solche Unterstellungen in eine Gesamtsituation einfließen? Mein Mann hat niemals etwas Unrechtmäßiges veranstaltet. Er ist damals mit Besuchervisum eingereist und planmäßig nach Jamaika zurückgekehrt. Mein Mann ist über eine andere, vollkommen legitime Visumsform langfristig nach Deutschland gekommen. Was ist daran umfunktionieren?

Zitat:
fertige "Kochrezepte" kann es nicht geben, da jeder Einzelfall anders ist und nur die Würdigung der Situation im Gesamtkontext dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Der Gesetzgeber will keine summarische Prüfung, sondern eine umfassende Beurteilung der Gesamtsituation. Diese können wir hier im Forum nicht leisten.


Sollte die Auslandsvertretung dann nicht wenigstens in der Pflicht stehen die individuelle Einzelfallprüfung offen zu legen und zumindest in einem Gespräch die Gründe für die Ablehnung darzustellen? Wie soll man sonst die Entscheidung nachvollziehen und abschätzen können unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag sinnvoll ist?

Zitat:
Bescheinigungen irgendwelcher lokaler Würdenträger - nun ja, die Aussagekraft ist meist limitiert.

Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.

Zitat:
Aus meiner Sicht hätte man hier von Anfang an kleinere Brötchen backen sollen und einen Besuch von ca. 10 Tagen anstreben sollen.   Die nachträgliche Reduzierung von 90 Tagen auf 27 (was immer noch sehr viel ist) trägt ja auch nicht zur Glaubhaftigkeit bei.


Da hast du Recht. Allerdings ist für uns ein Aufenthalt unter 27 Tage gemessen an den finanziellen Aufwendungen und der Energie für eine Langstreckenreise das Minimalziel. Der deutsche Normalbürger fliegt ja auch nicht unbedingt für 10 Tage nach Jamaika. Generell finde ich es bezaubernd wie in anderen Fällen die 90 Tage kein Problem darstellen (im Bekanntenkreis mit jamaikanischen Freunden und auch bei meinem Mann im Jahr 2010) - das ist dann natürlich die Einschätzung der Gesamtsituation, obwohl diese objektiv betrachtet bei so einigen Fällen meilenweit darunter liegt. Daran kann man nichts ändern. Einen dritten Versuch mit noch weniger Aufenthaltszeit werden wir nicht starten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #22 - 28.08.2014 um 13:03:44
 
Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.


Ich kann deine Enttäuschung/Entrüstung verstehen, aber da vergleichst du Äpfel mit Birnen!

Eine deutsche VE hat tatsächlich hohen Wert, denn der/die VE GeberIn haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuellen finanziellen Aufwand des Staates, das ist aber beim erwähnten Empfehlungsschreiben keineswegs der Fall.

Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder dein Schwager und ihr findet euch mit der Ablehnung ab oder ihr beschreitet den Rechtsweg, darüber zu diskutieren ist nett, aber ändert nichts, ich gehe davon aus, dass niemand aus der deutschen AV in Jamaica hier mitliest.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #23 - 28.08.2014 um 13:30:57
 
Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Er ist damals mit Besuchervisum eingereist und planmäßig nach Jamaika zurückgekehrt. Mein Mann ist über eine andere, vollkommen legitime Visumsform langfristig nach Deutschland gekommen. Was ist daran umfunktionieren?


Es las sich hier so:

Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Wir hatten damals lediglich einen Übergang von einem Studentenvisum in ein Familienzusammenführungsvisum bei der ABH durchgesetzt. Wir haben damals in Dänemark geheiratet und er wollte nicht wieder ausreisen.


Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Sollte die Auslandsvertretung dann nicht wenigstens in der Pflicht stehen die individuelle Einzelfallprüfung offen zu legen und zumindest in einem Gespräch die Gründe für die Ablehnung darzustellen? Wie soll man sonst die Entscheidung nachvollziehen und abschätzen können unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag sinnvoll ist?

Doch, die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein. Daran hapert es aber leider oft. Nur kann ebenso oft die nachvollziehbare Begründung dann eben später nachgeschoben werden.

Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.

Die Bewertung des Dokuments folgt nicht lokalen Gegebenheiten, sondern der Aussagekraft für die Rückkehrbereitschaft. Die bloße Tatsache, dass in Jamaika nichts gegen ihn vorliegt, erhöht aber nicht seine Rückkehrbereitschaft. Dass ein jamaikanischer Polizeipräsident die Erteilung des Visums "empfiehlt" ist ja schön und gut, interessiert die Botschaft aber nicht die Bohne. Das hat m.E. null Relevanz. Inwiefern soll das die Rückkehrbereitschaft belegen?

Eine deutsche VE belegt übrigens in aller Regel auch nicht die Rückkehrbereitschaft, sondern lediglich den gesicherten LU. Deshalb können und werden auch ständig Visa trotz deutscher VE nicht erteilt.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #24 - 28.08.2014 um 13:37:28
 
Moana schrieb am 20.08.2014 um 00:14:47:
Unser Schwager hat sich entschieden einen neuen Antrag zu stellen. Er war heute in der Botschaft. Zur Stärkung der "Rückkehrprognose" hat er zusätzliche Dokumente eingereicht: Detaillierter Reiseplan, Bestätigung des lokalen Friedensrichter über Integration im Ort, Empfehlung des regionalen Polizeipräsidenten über Bewilligung des Visums.

Die deutsche AV entscheidet nach (deutschem) Recht und Gesetz, denn auch eine Ermessensentscheidung muß ggf. gerichtlicher Überprüfung standhalten können.
Von diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen wird die AV sich auch NICHT durch solche Empfehlungsschreiben lokaler Größen (Friedensrichter, Polizeipräsident) abbringen lassen.
Schon der Versuch der Einflußnahme mit diesem Mitteln ist mMn nicht nur naiv sondern ggf. auch kontraproduktiv.

Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt.

Diese Meinung ist in diesem Zusammenhang Unsinn und Du weißt das!

Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #25 - 28.08.2014 um 13:40:58
 
Ist der Übergang von einem Studentenvisum zur AE irgendwie verwerflich? Vor dem Studentenvisum gab es ein Besuchervisum, das ganz normal erfüllt wurde.

Zitat:
Doch, die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein. Daran hapert es aber leider oft. Nur kann ebenso oft die nachvollziehbare Begründung dann eben später nachgeschoben werden.

Ich wollte in meiner letzten Frage gerne wissen wie detailliert begründet werden muss. Gibt es Vorgaben für einen Remonstrationsbescheid? Kann jemand mal ein Beispiel bringen für einen Remonstrationsbescheid?

Zitat:
Eine deutsche VE belegt übrigens in aller Regel auch nicht die Rückkehrbereitschaft, sondern lediglich den gesicherten LU. Deshalb können und werden auch ständig Visa trotz deutscher VE nicht erteilt.

Ich finde es nur witzig, dass es für die Genehmigung der VE ganz klare Indikatoren gibt und für einen Einkommensnachweis des Antragstellers nicht. Würde man die Einschätzung der wirtschaftlichen Bindung mit der Form eines Einkommensnachweises auf das Vorgehen bei der Erteilung einer VE übertragen, könnte man ja auch Indikatoren wie z.B. lokaler Mindestlohn + X ansetzen, um dann ein nachvollziehbares Kriterium kommunizieren zu können, warum der Einkommensnachweis des Antragstellers als Nachweis für eine wirtschaftliche Bindung nicht ausreicht. Wie gesagt - uns wurde nie gesagt, dass es am Einkommensnachweis gelegen hat. Das sollte nur ein Beispiel für fehlende Kriterien sein, die einen im luftleeren Raum zurücklassen.


Noch mal ganz klar meine Fragen, damit wir uns nicht in der Diskussion verlieren. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Wie muss ein Remonstrationsbescheid einer AV aussehen? Welche Informationen muss der Bescheid enthalten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #26 - 28.08.2014 um 13:59:33
 
Moana schrieb am 28.08.2014 um 13:40:58:
Ist der Übergang von einem Studentenvisum zur AE irgendwie verwerflich? 

Nein, das ist sowieso unabdingbar, weil das Visum nur zur Einreise berechtigt, nach 90 Tagen abläuft und deshalb noch während seiner Gültigkeit durch den Antrag auf eine AE nach § 16 bzw. deren Erteilung ersetzt werden muss.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #27 - 28.08.2014 um 14:05:43
 
Saxonicus schrieb am 28.08.2014 um 13:59:33:
Nein, das ist sowieso unabdingbar, weil das Visum nur zur Einreise berechtigt, nach 90 Tagen abläuft und deshalb noch während seiner Gültigkeit durch den Antrag auf eine AE nach § 16 bzw. deren Erteilung ersetzt werden muss.


Falls es hilft: Mein Mann hatte ein Besuchervisum und ist dann ordnungsgemäß nach Jamaika zurückgekehrt. Später hatte er ein Studentenvisum, das nach wenigen Tagen nach Einreise in eine AE nach § 16 umgewandelt wurde und nach Ablauf schließlich in eine AE nach § 28, weil wir vor Ablauf der AE nach § 16 geheiratet haben... es kam damals kurzzeitig das Problem einer möglichen Ausreise vor Umwandlung auf. Das konnten wir letztendlich mit der ABH klären und die Umschreibung wurde ohne Ausreise gestattet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #28 - 28.08.2014 um 16:11:13
 
tapir schrieb am 28.08.2014 um 11:40:09:
Bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hat die Auslandsvertretung kein Ermessen, sondern einen (allerdings justitiablen) Beurteilungsspielraum (EuGH v. 19.12.2013, C-84/12 - Koushkaki ./. Deutschland)



das hier enthält schon dien Antwort zu Frage #25, einfach mal den Vorgang lesen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #29 - 29.08.2014 um 01:21:07
 
Die guten Beitraege von #Tapir besonders Antwort #25 sagen alles wichtige.

Zur Form des Remonstrationsbescheides..  sollte schriftlich mit Begruendung und Rechtsbehelfsbelehrung zur Klagemoeglichkeit erfolgen. Aus Sicht der Botschaft sollte diese Klagefest sein..

Empfehlungen Dritter wie Friedensrichter oder Polizeipraesident garantieren nicht seine Rueckkehr... da werde ich eher misstrauisch...

Hilft am ende nur eines vors Gericht .. Klagen..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema