Leider noch einmal zu diesem Punkt. - Die Angelegenheit hat nun leider eine unangenehme Folge.
Die Bekannte bekam nun eine "Ladung zur Vernehmung" vom Hauptzollamt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet wegen des Verdachts, sich gemäß § 95 Abs. 1. Nr. 2
AufenthG ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in D. aufzuhalten.
Gemäß § 163a Abs. 1 Strafprozessordnung ist sie als Beschuldigte zur Vernehmung geladen.
Eine Nachfrage beim Zollamt ergab, es handelt sich darum, dass sie gearbeitet hat. Man erklärte, das würde als "ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" gewertet.
Es tut mir leid, ich muss leider gleich weg. Wie sollte sie sich verhalten, was sagen bzw. erklären? Welche Folgen kann das haben?
Wie gesagt, sorry, ich muss gleich weg. Wenn ich noch Fragen habe, ich schreibe sie später.
Danke.