Halli hallo,
bin nus hier und da habe ich gleich ein paar Fragen zu dem Paragraphen-Bahnhof auf google 😳
Zuerst die Vorgeschichte:
Meine Frau kam 2014 zu mir nach D im Züge der FzF Paragraph 28, (Drittstaat) und bekam gleich 3 Jahre befristet. So weit so gut. Nun wird es dies Jahr so sein, dass wir (rechtzeitig) verlängern müssen. So weit auch gut. Meine Frage: sollen wir befristet verlängern und dann für wie lange oder sollen wir gleich die Niederlassungserlaubnis beantragen? In BaWü schon nach 3 Jahren (zumindest theoretisch) möglich. Warum ich da unsicher bin, erkläre ich gleich:
Die Situation ist folgende: meine Frau arbeitet halbtags, hat aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich befinde mich momentan beruflich im Umbruch, d.h. ich suche mir eine neue Stelle, was sicher bis zum Antrag passieren wird. Da ich vorher studiert habe, habe ich aber keine 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt. Meine Frau sowieso nicht, da sie erst seit 2014 in D ist. Wie sieht es bei unbefristet mit den 60 Monaten aus (bei Paragraph 28) und wenn es keine Rolle spielt (hab so etwas gefunden, bin aber als nicht-Jurist nicht ganz sicher) reicht als Lebenssicherung das Gehalt meiner Frau aus? Sie zahlt ja dann alles zur 1/2, also halbe Miete, etc. Oder muss ich für eine Niederlassungserlaubnis unbedingt auch meinen Arbeitsvertrag und Lohnbescheinigungen vorlegen? Was wenn ich dann aber noch in der Probezeit bin (so wird es sein) und aufgrund der kurzen Arbeitslosigkeit zwischen zwei Stellen, keine 3 Gehaltsabrechnungen vorweisen kann? Alg 2 wird dann nicht bezogen, wenn ich dazwischen kurz arbeitslos sein sollte, denn wir haben genug auf dem Konto, auch Erbe, etc., also will ich das nicht in Anspruch nehmen ( hauptsächlich weil ich gesundheitlich eine berufliche NeuOrientierung anstrebe und wenn man bei der Agentur ist, wollen die einen eh nur schnell los werden und würden mich somit zwingen, mich "egal wo" zu bewerben) das ist also unsererseits kein Problem, wir leben nicht vom Staat.
Ich habe nirgends gefunden, was passiert wenn Niederlassungserlaubnis abgelehnt wird. Bekommt man dann automatisch die befristete
AE oder muss man einen neuen Antrag stellen? Will es deshalb genauer wissen. Meine Frau und ich streben nämlich schon die deutsche Staatsangehörigkeit an das aber allerdings erst frühestens in 2 Jahren, da wir in ihrem Land noch Immobilien klären müssen und das aus diversen Gründen nicht soo schnell erfolgen kann.
Andere Frage wäre: wenn wir die befristete beantragen, da ist das mit dem gesichertem
LU bei deutschen keine Pflicht in dem Sinne, das hab ich schon gefunden - da liege ich richtig, ja? Wenn diese z.B wie auch schon die erste auf 3 Jahre erteilt wird, kann man da (wenn Voraussetzungen später dann doch erfüllt sind) die Niederlassungserlaubnis vorzeitig beantragen (zB nach 1,5 Jahren) oder muss man die 3 Jahre abwarten und dann erst. Das wäre ja unpraktisch, wie gesagt, dazu nix im Inet.
Was soll man unter gegebenen Umständen lieber tun? Preislich ist es ja ähnlich..
Sorry, ist länger geworden.
Dank schon mal!!
Nero