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Deutscher Staatsbürger mit EU Ehepartner in Deutschland (Gelesen: 495 mal)
Yumilie
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher Staatsbürger mit EU Ehepartner in Deutschland
03.03.2017 um 16:41:38
 
Hallo!
Ich habe jetzt schon den ganzen Tag online gesucht, aber leider nichts zu dem Thema gefunden.

Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, bin vor 2 Jahren nach England gezogen und habe dort auch meinen Mann kennengelernt, der die doppelte Staatsbürgerschaft hat Englisch/Süd Afrikanisch. Wir arbeiten auch beide hier Vollzeit. Nun fühle ich mich hier aber einfach nicht wohl und würde gerne zurück und meinen Mann natürlich mit nehmen. Ich suche aktuell schon einen Job in Deutschland, ein wenig gespartes haben wir auch noch.

Ich würde gerne wissen, falls ich nichts finde, bis wir in Deutschland angekommen sind, steht mir ja Hartz 4 zu. Ich würde natürlich mit meinem Mann eine Wohnung zusammen beziehen. Gelten wir dann als Bedarfsgemeintschaft? Oder würde praktisch nur ich Unterstützung kriegen, weil laut neuem Gesetz steht EU Bürgern ja nichts zu in den ersten 5 Jahren. Oder ist das anders, da wir verheiratet sind?
Ich habe nie Hartz 4 bezogen in Deutschland und kenne mich damit überhaupt nicht aus. Habe mein Wissen nur von Google bisher. Ich hoffe natürlich, dass ich vorher noch einen Job finde, möchte allerdings abgesichert sein, Beziehungsweise Bescheid wissen, falls der Fall der Fälle eintritt.
Danke schon mal für eure Antworten!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.03.2017 um 16:46:41
 
Ja du darfst hier Hartz 4 beziehen und dein Mann auch in der Bedarfsgemeinschaft.

Der Grund ist einfach, eine LU Sicherung wird weder von Deutschen noch von Ehepartnern von Deutschen verlangt.
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