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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Nero Felidae am 26.02.2017 um 18:18:43

Titel: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 26.02.2017 um 18:18:43
Halli hallo,

bin nus hier und da habe ich gleich ein paar Fragen zu dem Paragraphen-Bahnhof auf google 😳

Zuerst die Vorgeschichte:

Meine Frau kam 2014 zu mir nach D im Züge der FzF Paragraph 28,  (Drittstaat) und bekam gleich 3 Jahre befristet.  So weit so gut. Nun wird es dies Jahr so sein, dass wir (rechtzeitig) verlängern müssen. So weit auch gut. Meine Frage: sollen wir befristet verlängern und dann für wie lange oder sollen wir gleich die Niederlassungserlaubnis beantragen? In BaWü schon nach 3 Jahren (zumindest theoretisch) möglich. Warum ich da unsicher bin, erkläre ich gleich:

Die Situation ist folgende: meine Frau arbeitet halbtags, hat aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich befinde mich momentan beruflich im Umbruch, d.h. ich suche mir eine neue Stelle, was sicher bis zum Antrag passieren wird. Da ich vorher studiert habe, habe ich aber keine 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt. Meine Frau sowieso nicht, da sie erst seit 2014 in D ist. Wie sieht es bei unbefristet mit den 60 Monaten aus (bei Paragraph 28) und wenn es keine Rolle spielt (hab so etwas gefunden, bin aber als nicht-Jurist nicht ganz sicher) reicht als Lebenssicherung das Gehalt meiner Frau aus? Sie zahlt ja dann alles zur 1/2, also halbe Miete, etc. Oder muss ich für eine Niederlassungserlaubnis unbedingt auch meinen Arbeitsvertrag und Lohnbescheinigungen vorlegen? Was wenn ich dann aber noch in der Probezeit bin (so wird es sein) und aufgrund der kurzen Arbeitslosigkeit zwischen zwei Stellen, keine 3 Gehaltsabrechnungen vorweisen kann? Alg 2 wird dann nicht bezogen, wenn ich dazwischen kurz arbeitslos sein sollte, denn wir haben genug auf dem Konto, auch Erbe, etc., also will ich das nicht in Anspruch nehmen ( hauptsächlich weil ich gesundheitlich eine berufliche NeuOrientierung anstrebe und wenn man bei der Agentur ist, wollen die einen eh nur schnell los werden und würden mich somit zwingen, mich "egal wo" zu bewerben) das ist also unsererseits kein Problem, wir leben nicht vom Staat.

Ich habe nirgends gefunden, was passiert wenn Niederlassungserlaubnis abgelehnt wird. Bekommt  man dann automatisch die befristete AE oder muss man einen neuen Antrag stellen? Will es deshalb genauer wissen. Meine Frau und ich streben nämlich schon die deutsche Staatsangehörigkeit an das aber allerdings erst frühestens in 2 Jahren, da wir in ihrem Land noch Immobilien klären müssen und das aus diversen Gründen nicht soo schnell erfolgen kann.

Andere Frage wäre: wenn wir die befristete beantragen, da ist das mit dem gesichertem LU bei deutschen keine Pflicht in dem Sinne, das hab ich schon gefunden - da liege ich richtig, ja? Wenn diese z.B wie auch schon die erste  auf 3 Jahre erteilt wird, kann man da (wenn Voraussetzungen später dann doch erfüllt sind) die Niederlassungserlaubnis vorzeitig beantragen (zB nach 1,5 Jahren) oder muss man die 3 Jahre abwarten und dann erst. Das wäre ja unpraktisch, wie gesagt, dazu nix im Inet.

Was soll man unter gegebenen Umständen lieber tun? Preislich ist es ja ähnlich..

Sorry, ist länger geworden.

Dank schon mal!!

Nero

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Holzer am 26.02.2017 um 18:52:28
Hat deine Frau den Integrationskurs abgeschlossen und bestanden?
Wenn ihr eine AE beantragt und sie den Ikurs hat, bekommt sie wieder 3 Jahre. Wenn ihr den LU sicherstellen könnt, nach H4 Rechner solltet ihr auch eine NE prüfen lassen! Es erwächst kein Nachteil bei der AE, wenn ihr keine NE bekommt .

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 26.02.2017 um 21:51:22
Und: Ja, wenn sie eine NE beantragt und die Bedingungen nicht / noch nicht erfüllt, bekommt sie die AE.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Seoman305 am 27.02.2017 um 12:37:23

Nero Felidae schrieb am 26.02.2017 um 18:18:43:
hauptsächlich weil ich gesundheitlich eine berufliche NeuOrientierung anstrebe und wenn man bei der Agentur ist, wollen die einen eh nur schnell los werden und würden mich somit zwingen, mich "egal wo" zu bewerben)


wenn wir über ALG I sprechen .. also wenn das gesundheitlich bedingt ist muss das nicht zwangsläufig "egal wo" sein....
GGF. mal Termin bei der Agentur machen und beraten lassen..
nur als hinweis in "eigener" Sache ,.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 11:39:15

Holzer schrieb am 26.02.2017 um 18:52:28:
Hat deine Frau den Integrationskurs abgeschlossen und bestanden?


Ich vergass zu erwähnen, Sie hat das gleich damals (mit 100 Punkten *stolz*) bestanden, also beides: Deutschkurs und Orientierungskurs.

Wenn wir also z.B. AE-Verlängerung für 3 Jahre bekommt und wir dann z.B. schon ein Jahr später NE wollen (damit sie die dt. Staatsbürgerschaft beantragen kann - da ist die, soweit ich weis, NE die Voraussetzung) ist dies möglich (wäre logisch, wenn ja) obwohl die AE noch 2 Jahre läuft?

Warum ist das so wichtig: Zum einen interessiert sie sich sehr für die Politik (kann jetzt nicht wählen), ist also schon echt gut integriert, zum anderen wollen wir eine USA- Rundreise machen, so schnell wie möglich und nicht noch 3 Jahre warten (wir reisen ohnehin gerne) und mit ihrem jetzigen Pass, wäre es viel schwieriger überhaupt Visum zu bekommen (Trump!) und es wäre ein Riesenaufwand: Vorsprechen, etc. und ehrlich gesagt, keine Lust drauf...

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 11:43:08

Seoman305 schrieb am 27.02.2017 um 12:37:23:
wenn wir über ALG I sprechen .. also wenn das gesundheitlich bedingt ist muss das nicht zwangsläufig "egal wo" sein....
GGF. mal Termin bei der Agentur machen und beraten lassen..
nur als hinweis in "eigener" Sache ,.


Danke für den Hinweis  ;)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 11:45:43

reinhard schrieb am 26.02.2017 um 21:51:22:
Und: Ja, wenn sie eine NE beantragt und die Bedingungen nicht / noch nicht erfüllt, bekommt sie die AE.


Dankeschön - das hat mich brennend interessiert. Wäre auch logisch so, aber man weiss ja nie..

Wie aber sieht es mit diesen 60 Monaten aus? Und wie mit dem gesicherten LU - was bedeutet das genauer?

Vielen Dank!  :)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 03.03.2017 um 12:08:25
Rentenbeiträge werden bei § 28 Abs. 2 AufenthG nicht gefordert. Jedoch muss der LU gesichert sein. Das ergibt sich aus den allgemeinen Erteilungvoraussetzungen des § 5 AufenthG. Was LU ist steht in § 2 AufenthG.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 12:41:42

Aras schrieb am 03.03.2017 um 12:08:25:
Rentenbeiträge werden bei § 28 Abs. 2 AufenthG nicht gefordert. Jedoch muss der LU gesichert sein. Das ergibt sich aus den allgemeinen Erteilungvoraussetzungen des § 5 AufenthG. Was LU ist steht in § 2 AufenthG.


Danke! Was mich bei LU @ NE interessiert, ist ob man in der Probezeit sein darf (denn das wird auf jeden Fall passieren) und ob der Vertrag unbefristet sein muss. Aber ich schaue es mir gleich online an, unter Paragraph 2 - vielleicht verstehe ich diese Juristensprache  ;D

So, nachgeschaut. Absatz 3 erwähnt aber nicht den Paragraphen 28 (unser Paragraph!) bzgl. LU. Denn LU ist beim Deutschen für eine AE nicht wichtig. Also welchen Absatz meintest du genau?

Es geht mir um NE. Krankenversichert ist meine Frau über den Arbeitgeber, also ausreichend Schutz. Und Anspruch auf Sozialhilfe hätten wir nicht, nur Anspruch (momentan noch) auf ALG1, was wir aber nicht in Anspruch - aus persönlichen Gründen - nehmen.

Also spielt mein Einkommen/mein Kapital keine Rolle, oder? Sie kann sich quasi allein versorgen (natürlich ist das nicht so, wir teilen alles  ;)) aber rein theoretisch.

Danke.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 03.03.2017 um 13:31:59
Von den Allgemeinen Erteilungvoraussetzungen wird nur abgewichen, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht. Für die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG( was gerade deine Frau hat) steht es ausdrücklich in § 28 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG, dass auf die allgemeine Erteilungvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhaltes verzichtet wird.


Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.


Aber in § 28 Abs. 2 fehlt der ausdrückliche Verzicht auf den gesicherten Lebensunterhalt. Also gilt als Erteilungsvoraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss.

Der LU muss perspektivisch gesichert sein. Es gibt auch eine Entscheidung des BVerwG, dass besagt, sass nur der LU des Ausländers gesichert sein muss. Also wenn deine Frau genug Einkommen hat, dann ist seine Einkommenssituation unerheblich.

Btw. Es ist äußerst unklug kein ALG I zu beziehen. Es ist eine Versicherungsleistung und keine Steuerleistung.


Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:07:07

Btw. Es ist äußerst unklug kein ALG I zu beziehen. Es ist eine Versicherungsleistung und keine Steuerleistung.


Ansichtssache. Wir haben letztes Jahr was geerbt, daher sind wir auf 2-3  Monate Alg 1 nicht angewiesen. Und nein, soo schnell kann das gar nicht aufgebraucht werden. Klar, kann man es trotzdem beantragen. Na ja, eigentlich bin ich es gewohnt, dass Menschen in Deutschland eher froh sind, wenn jemand mal nicht vom Staat leben will  ;) Klar hab ich einbezahlt, da ich aber erst 2013 mein Studium beendet habe, habe ich ja jetzt nicht soo lange einbezahlt. Andererseits will ich als Quereinsteiger ganz neu starten - meine Bewerbungen laufen. In der Branche will ich bissl Erfahrungen sammeln (so 1-2 Jahre) und will mich dann in dem Bereich selbstständig machen bzw. Firma gründen. Mache momentan schon einige Weiterbildungen + Existenzseminare. Auch aus dem Grund kann ich der Arbeitsagentur nicht nachkommen, denn die würden dies wahrscheinlich nicht unterstützen und würden mich wieder in die alte Branche sozusagen zwangsbewerben lassen aber ich MUSSTE dort raus (Vertrieb!, Kaltakquise, Kapitalismus pur, der Mensch zählt NICHTS, nur der Umsatz (auch durch indirekten Betrug - und das hat mich krank gemacht, ist nicht meins und deswegen meine Kündigung - das Erbe kam da natürlich rechtzeitig).

Aber eigentlich tut es hier nichts zur Sache - warum ich kein ALG1 will - oder hat das oben geschriebene jetzt wirklich was mit dem Thema NE meiner Frau zu tun?  ;)



Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von KaGe am 03.03.2017 um 14:21:08

Nero Felidae schrieb am 03.03.2017 um 14:07:07:
Ansichtssache.

Diese deine Ansicht bleibt auch mit ausreichend Geld sehr unklug.
Es ist nicht so, daß du dich in deiner Branche zwangsbewerben müsstest.
Auch ein geringer Betrag bei ALG 1 sollte genommen werden.
Wegen später--- nicht wegen jetzt.

Mit dem Halbtagsjob kann deine Frau ihren LU sichern?


Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 03.03.2017 um 14:27:38
Reden wir tatsächlich von ALG I oder von ALG II?

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:36:41

Aras schrieb am 03.03.2017 um 14:27:38:
Reden wir tatsächlich von ALG I oder von ALG II?


Für sich alleine kann sie mit dem Geld ihren LU sichern (es zählt dann ja auch nur die halbe Miete, denn die andere Hälfte übernehme ich) aber wir sind momentan auch auf der Suche nach Eigentum - nur neuer Job, Eigentum, Weiterbildungen, etc. das ist mir zu viel auf einmal, daher zuerst der Job.

Bei mir kann/wird es passieren, dass ich zwischen 2 Stellen kurzzeitig arbeitslos bin (hab die alte schon gekündigt, weil: kann nicht mehr) und da hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht Harz4). Ich weiss nicht, hab diesbezüglich nichts Gutes über AA gehört, nur, dass die einen so schnell wie möglich los werden wollen, wenn derjenige Geld bezieht und da kann ich mir halt nicht vorstellen, dass die mich als Quereinsteiger bewerben lassen, sondern eben eher dort, wo ich schon mal gearbeitet habe (was ich aber absolut nicht mehr kann!). Wenn man sich weigert, dann streichen Sie das Geld, etc. Nun ja, es geht um höchstens 1-2 Monate, denke nicht dass das jetzt so schlimm ist. Zumal ich dort auf Provision gearbeitet habe, was letzten Endes zusammen kam, war nicht wenig, aber AA würde mir nur einen gewissen Prozentsatz des Festgehaltes auszahlen und das waren nur 1500 Brutto, so viel ist es nicht. Ich bekomme nicht den Prozentsatz meines Durchschnittsgehaltes, oder? Das wären dann im Schnitt so um 4000, 4500 €.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:39:03

KaGe schrieb am 03.03.2017 um 14:21:08:
Auch ein geringer Betrag bei ALG 1 sollte genommen werden.
Wegen später--- nicht wegen jetzt.


Was heisst wegen später?

Kenne mich da nicht wirklich aus: 2013 nach dem Studium habe ich gleich angefangen zu arbeiten und davor während der Studienzeit auch immer gearbeitet (zählt aber nicht für AA).

Wie kann sich mein Bezug vom Arbeitslosengeld jetzt positiv auf später (wann später) auswirken?

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von engine am 03.03.2017 um 14:41:29
Im ALG1-Bezug bist Du rentenversichert. Wenn Du kein ALG1 beantragst hast Du in Deinem Versicherungsverlauf eine Lücke die in der Regel Deine Altersrente schmälern wird.


Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von KaGe am 03.03.2017 um 14:51:25
Einfach jetzt bei der AfA arbeitslos melden.
Papiere ausfüllen. ALG1 beziehen. Sperrzeit wegen Meldeversäumnis einfach lächelnd akzeptieren.

später-----kannst du durchaus nochmal arbeitslos werden.
später---Arbeitslose mit ALG1-Anspruch können uU auch Hilfe zur Existenzgründung erhalten.
Sie könnten  weiter sich selbst in der Alo-Versicherung versichern--- für spätere Eventualitäten. Oder wenns nix wird mit dem Traum von der selbständigen Existenz oder nem neuen Job.

Aber zurück zur eigentlichen Problematik, sonst landet der  Post im Userforum. ;)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:51:33

engine schrieb am 03.03.2017 um 14:41:29:
Im ALG1-Bezug bist Du rentenversichert. Wenn Du kein ALG1 beantragst hast Du in Deinem Versicherungsverlauf eine Lücke die in der Regel Deine Altersrente schmälern wird.


Also, eine Lücke von 1-2 Monate wird meine Rente um wieviel Prozent genau schmälen? Das sind sicher cent-Beträge  ;) Von der Rente heute wird man eh nicht leben können, daher...

Aber ich kann dich beruhigen, ich kann es privat für die Zeit  einzahlen, ohne dass es mir wehtut und bei mir laufen noch weitere, private Versicherungen, sodass ich die staatliche Rente nicht alles ist, wovon man leben wird.

Ich verstehe ja was du meinst, aber wir haben geerbt und das ist kein kleines Sümmchen! Ich wollte es hier nicht soo deutlich machen oder herausposaunen, aber ihr wollt es ja nicht anders.

Und jetzt diskutieren wir über Arbeitslosengeld und nicht über die NE meiner Frau. Ist das so üblich hier?  ::)


Also bitte: zurück zum eigentlichen Thema.
Ich will mich einfach NICHT für die kurze Zeit arbeitslos melden, akzeptiert es, denn wenn nicht mal der Staat mich dazu zwingen kann...! Ich bin Ü30, also erwachsen  ;)

Danke!  :)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von KaGe am 03.03.2017 um 14:53:39
Hallo? Du hast doch nachgefragt, warum das wichtig ist mit ALG1
;D

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:57:27

KaGe schrieb am 03.03.2017 um 14:51:25:
später---Arbeitslose mit ALG1-Anspruch können uU auch Hilfe zur Existenzgründung erhalten.


Ja, mag sein, nur die Existenzgründung passiert nicht im Moment der Arbeitslosigkeit, sondern erst suche ich mir einen Job in der Branche und sammle Erfahrung noch 1-2 Jahre, dann erst. Zu dem Zeitpunkt bin ich dann nicht arbeitslos. Es geht nur um den evtl. Übergang, falls ich nicht gleich DEN Job finde (da ich schon gekündigt habe, die Bewerbungen laufen schon). Also schätze ich höchstens 1-2 Monate. Klar, kann man nie wissen, aber mit meinen Referenzen, meinem Studienabschluss, Auslandserfahrung, etc. gehe ich halt nicht davon aus, dass es zu lange dauern wird und Stellen im Rhein-Main Gebiet gibt es wie Sand im Meer.

Nun ja, zurück zum Thema.
LU gesichert (Volles Konto zählt wohl nicht, warum? Oder zählt es ab einer bestimmten Summe doch, für eine gewisse Zeit?): Dann wäre das mit dem LU eh egal.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 14:59:14

KaGe schrieb am 03.03.2017 um 14:53:39:
Hallo? Du hast doch nachgefragt, warum das wichtig ist mit ALG1
;D


Ja, allgemein wichtig vielleicht schon, aber wie gesagt, nicht für uns (also nicht des Geldes wegen) - wenn man von der Norm ausgeht, vielleicht schon, gehöre aber nun mal nicht dazu. Wollte das gar nicht zum Thema machen, weil sowas schnell überheblich wirkt, ist aber so von mir gar nicht gemeint  ;)

Ich meine, ich denke, dass jemand der auf das Geld angewiesen ist, sich eh automatisch arbeitslos meldet - oder nicht? Also...

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von engine am 03.03.2017 um 15:03:04
Klar kann man so denken, aber genau diese Monate sind es vielleicht, die am Ende fehlen um die Allgemeine Wartezeit vollzukriegen um überhaupt eine Altersrente zu erhalten oder die als Pflichtbeitragszeit als eine der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente fehlt....

Und sie fehlen auch bei den 60 Monate Pflichtbeiträgen für die NE. Wie hoch die Pflichtbeiträge waren ist erstmal zweitrangig...


Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 15:11:10

engine schrieb am 03.03.2017 um 15:03:04:
Klar kann man so denken, aber genau diese Monate sind es vielleicht, die am Ende fehlen um die Allgemeine Wartezeit vollzukriegen um überhaupt eine Altersrente zu erhalten oder die als Pflichtbeitragszeit als eine der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente fehlt....

Und sie fehlen auch bei den 60 Monate Pflichtbeiträgen für die NE. Wie hoch die Pflichtbeiträge waren ist erstmal zweitrangig...


Bei uns zählen die 60  Monate für NE nicht, da Paragraph 28 (Familiennachzug).

Eine Rente bekommt man in D doch schon wenn man mind. 5 Jahre gearbeitet hat.

Wie gesagt, es geht mir nicht um die Rente oder ALG-Bezug hier und ich will es gar nicht zum Thema machen. Ich habe es nur nebenbei erwähnt, weil es mit LU bei NE zu tun hat und ich wissen wollte, wie sich das hier verhält.

Alles andere ist meine Privatsache.

Wenn ich dann eben keine Rente bekomme und unter einer Brücke schlafen muss, dann ist das sicher nicht das Problem einiger Forumsmitglieder hier, also lasst mich doch  ;D Ich schlafe gerne draussen  ;)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 03.03.2017 um 15:18:06
Der Einzelfall zählt. Also wenn das Einkommen nicht ausreicht dann noch prallgefüllte Konten angeben etc..

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von engine am 03.03.2017 um 15:19:57
Dann ist ja fast alles in Butter.

Die Frage nach dem I-Kurs hast Du noch nicht beantwortet.

Erfahrungsgemäß prüfen die Sachbearbeiter bei einer nicht zu langfristigen Beantragung sowieso die Möglichkeit einer NE ab. Bei uns hat sogar die ABH die Initiative ergriffen mit Anschreiben, Antrag etc.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 15:21:50

engine schrieb am 03.03.2017 um 15:19:57:
D

Die Frage nach dem I-Kurs hast Du noch nicht beantwortet.


Hab ich nicht? Ja, ja, hat alles gleich damals mit 100 P bestanden  :) wir haben dann auch vom Staat Geld zurückbekommen, weil innerhalb der Frist bestanden.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 15:25:46

Aras schrieb am 03.03.2017 um 15:18:06:
Der Einzelfall zählt. Also wenn das Einkommen nicht ausreicht dann noch prallgefüllte Konten angeben etc..


Gut, also warten wir ab ob ABH uns bzw. sie anschreibt und vielleicht von selbst NE "anspricht", ansonsten denke ich, dass wir NE beantragen und alles vorlegen, was wir haben. Im "schlimmsten" Fall können die ablehnen und dann automatisch AE-Verlängerung geben.

Es ging mir auch darum, dass man da nicht 2x den Antrag stellen muss, auch wegen den Fristen. D.h. wenn die NE ablehnen sollten, wir dann nochmals AE beantragen müssen, dann wäre man irdwie ohne Status. Habs zwar nicht geglaubt, wollte aber sicher gehen.

Bis dahin arbeite ich eh, aber wie gesagt, Probezeit (darüber habe ich aber nichts gefunden, würde dann wohl heissen, dass das keine Rolle spielt).

Danke euch!  8-)

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 03.03.2017 um 15:28:45
@Nero,

ich kann gut nachvollziehen, dass Du das hier mittlerweile im Forum übliche Abschweifen von der Fragestellung monierst. Du trägst aber selbst dazu bei, indem Du Deine Fragen nicht deutlich formulierst, sondern Thesen aufstellst oder Umstände selbst anführst und dazu Input erwartest.

Wenn ich es richtig verstehe, bleiben Dir 3 Fragen:

1) Zählt Vermögen als Sicherung LU bei Erteilung NE?

Antwort: Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dazu ist uneinheitlich. Im Zweifelsfall wird man auf die Ansicht "Nein" treffen. Eine Nichtanerkennung von Vermögen ist zumindest wohl dann aber nicht gerichtsfest begründbar, wenn es sich um "erhebliches" Vermögen handelt. Wobei hier "erheblich" keine Legaldefinition hat. Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass ein Vermögen über 1 Mio EUR wegen des monatlich zu erzielenden Zinsertrags dann aber keine Fragen offenlassen sollte.
Das kannst Du aber im ersten Ansatz nur und ausschließlich mit Deiner ABH klären.

2) Rentennachweis bei Erteilung NE?

Antwort: Dazu hat Aras hier schon geschrieben.

3) Kann eine NE beantragt werden, während man noch im Besitz einer AE für bspw. 3 Jahre ist.

Antwort: Ja.

Gruß

Edit: Falls man eine NE anstrebt, sollte man dies anlässlich der Neu- / Folgeausstellung des AT der Ehefrau auch eindeutig formulieren. 

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 16:43:56

T.P.2013 schrieb am 03.03.2017 um 15:28:45:
Edit: Falls man eine NE anstrebt, sollte man dies anlässlich der Neu- / Folgeausstellung des AT der Ehefrau auch eindeutig formulieren. 



Danke dir vielmals. Nur den letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden, denn wir beantragen NE und falls abgelehnt, dann bekommt sie automatisch Verlängerung AE.

Titel: Re: Befristet verlängern oder gleich Niederlassungserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 03.03.2017 um 20:31:35
Ja, das ist korrekt.
Mir war nur der Hinweis wichtig, dass man nicht nur den "Antrag AE" abgeben soll ohne in irgendeiner Form explizit darauf hinzuweisen, dass man, wenn möglich, die NE wünscht.

Gruß

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