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Familienzusammenführung - Wie hoch muss mein Einkommen sein? (Gelesen: 3.027 mal)
Ben02
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.03.2017 um 20:34:46
 
Liebe Mitglieder,

Nachdem meine Ehefrau nun Ihre Unterlagen im deutschen Konsulat eingereicht hat, bereite ich gerade meine Unterlagen zur Vorlage für bei der hiesigen ABH vor. Mir bereitet es jedoch Kopfzerbrechen, ob mein Einkommen ausreicht. Ich habe mir dazu einiges durchgelesen - blicke leider irgendwie nicht richtig durch und hoffe ihr könnt mir helfen!
Bei einigen Quellen ist erwähnt, dass man als Ehegatten 632€ + Unterkunft warm mit seinem "verfügbaren Einkommen" abdecken muss. Andere hingegen sprechen von einer neuen Rechtsprechung des BGH, nachdem das "fiktive Einkommen" gilt, nachdem man zusätzlich noch einen Grundfreibetrag von 100€,  20% von 101 - 800 € und 10% von 801 - 1500 € - wobei mir hier die Berechnung unklar ist.
Leider verstehe ich das ganze nicht ganz - kann mir einer sagen, ob ein Netto-Einkommen in Höhe von 1289€ (ändert sich nicht bei Steuerklasse-Änderung...) ausreichen würde für 2 Personen bei Wohnkosten in Höhe von 250€?

Ich wäre euch vielmals dankbar wenn ihr mir helfen könntet!!

Weiterhin noch ne kleine weitere Frage: Ich habe von meiner GKV ein Schriftstück erhalten, dass die Ehegattin nach Einreise voraussichtlich die Kriterien für die Familienversicherung erfüllt und aufgenommen werden würde... reicht das allein oder sollte ich zusätzlich noch eine 3-Monatige Incoming-Versicherung bsp. bei der ADAC für die Einreise abschließen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus!
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.03.2017 um 20:44:14
 
Hallo,

zur Beantwortung Deiner Fragen ist es wichtig, Deine Staatsangehörigkeit zu kennen. Deutsch? Nicht deutsch?

Bei FZF zum Deutschen spielt die Sicherung des LU, und damit das Gehalt, keine Rolle. Du darfst sogar im H4-Bezug sein.
Ähnlich bei der Krankenversicherung.
Beim Zuzug zum Deutschen irrelevant, da Teil der nicht geforderten Sicherung des LU.

Daher ist eine Incoming-Versicherung völlig unnötig und würde im Übrigen in aller Regel auch nicht leisten im Schadensfall.
Die Bescheinigung der GKV ist hilfreich, vermeidet diese doch möglicherweise auf Unkenntnis beruhende Diskussionen bei der Visumantragstellung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Ben02
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.03.2017 um 20:48:09
 
Hallo T.P.2013!

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich bin mazedonischer Staatsbürger - also nicht-deutsch, sodass die Sicherung des Lebensunterhalts bei mir leider doch eine Rolle spielt.

Lieben Gruß
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 01.03.2017 um 21:01:09
 
Ok,

dann gilt das mit der KV trotzdem, nur dass die Bescheinigung der GKV jetzt eine wichtigere Rolle spielt, indem damit die zu erwartende Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Was Dein Einkommen hinsichtl. Sicherung LU generell angeht, deckt es nach dem entsprechenden Rechner, sofern Ihr kinderlos seid, Euren Bedarf ab. Was sich ja mit Deinen Recherchen deckt.

Inwieweit hier eine neue Rechtsprechung Eingang bei der Berechnung findet, ist mir nicht bekannt. Da werden Dir aber sicher in diesem Bereich kompetentere User noch antworten.

Aber selbst wenn man bei Dir von, sagen wir mal worst case, 1600 EUR Brutto ausgeht und davon einen dem Bedarf zuzuschlagenden "Freibetrag" von 10%, also 160 EUR, ansetzt, würde nach meiner Berechnung Euer Bedarf durch Deinen Lohn gedeckt sein.

Aber wie gesagt - da sind andere User fitter als ich.

Gruß

PS: Im Anhang mal die grobe Berechnung als PDF - einschließlich eines durch den Rechner bereits systemseitig inkludierten Freibetrags.
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Ben02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.03.2017 um 21:13:54
 
Vielen Dank nochmals für deine erneute Antwort!

Mein Problem ist nur das sich meine "Gesamt-Netto-Summe" zusammensetzt aus einigen Leistungen, da ich als Student auch sog. "nicht-schädliche" öffentliche Leistungen beziehe etc...  deswegen sind die genannten 1289€ eigentlich Brutto/Netto fix.

Ich habe in der Fachanweisung meiner ABH (Hamburg) auch nochmal eine Berechnungstabelle diesbezüglich gefunden und sie in der Anlage beigefügt. Auch hier verstehe ich leider das mit den Abzügen nicht...
Ich bin weitere Hilfe sehr dankbar!
LG
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T.P.2013
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Antwort #5 - 01.03.2017 um 21:52:09
 
Ok,

ich hab mich mal, auch wegen des "Freibetrags", mal hier grob schlaugelesen.  Im worst case ist dieser zu berücksichtigende Freibetrag insgesamt nur ca. 120 EUR max, a Du nicht erwerbstätig bist.

Außerdem gilt, BAFÖG z.B. gilt als Einkommen, Wohngeld z.B. zählt nicht als Einkommen, ist aber unschädlich.

Wenn Du eine ganz sichere Antwort, auch von den ALG-Helfern hier im Forum, haben möchtest, solltest Du Dein "Netto" mal aufschlüsseln.
Soll heißen, wie genau setzt sich Dein Netto zusammen.

Ich sehe, bei deiner pekuniären Pufferzone (Nettoeinkommen zu Bedarf) allerdings noch kein echtes Problem bei Dir. Selbst wenn wir von Freibeträgen von 100 + 120 EUR ausgehen und 89 EUR Wohngeld abziehen, liegst Du noch oberhalb des Bedarfs.

Aber wie gesagt - aufschlüsseln und auf die "ALG-Kundigen" hier im Forum warten.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 01.03.2017 um 22:04:02 von T.P.2013 »  

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Mick
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Antwort #6 - 02.03.2017 um 07:06:18
 
Grundfreibeträge werden bei Nachzugsfällen nicht (mehr) abgezogen.

Nachzulesen z.B. dort:

klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.03.2017 um 19:38:18
 
Hallo und herzlichen Dank für die Antworten! Gerade die Tatsache, Grundfreibeträge nicht mehr abgezogen werden, beruhigt mich gerade enorm!

Meine Netto setzt sich zusammen aus 450€-Nebenjob, 649€ Bafög, 190€ anteilig an mich ausgezahltes Kindergeld (bin erst 24 und im Erststudium) - ich nehme an, dass das also locker hinhaut oder?

Beste Grüße
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T.P.2013
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Antwort #8 - 03.03.2017 um 20:44:55
 
Meiner laienhaften Ansicht nach: Haut locker hin.

Gruß
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