Liebe Mitglieder,
Nachdem meine Ehefrau nun Ihre Unterlagen im deutschen Konsulat eingereicht hat, bereite ich gerade meine Unterlagen zur Vorlage für bei der hiesigen
ABH vor. Mir bereitet es jedoch Kopfzerbrechen, ob mein Einkommen ausreicht. Ich habe mir dazu einiges durchgelesen - blicke leider irgendwie nicht richtig durch und hoffe ihr könnt mir helfen!
Bei einigen Quellen ist erwähnt, dass man als Ehegatten 632€ + Unterkunft warm mit seinem "verfügbaren Einkommen" abdecken muss. Andere hingegen sprechen von einer neuen Rechtsprechung des BGH, nachdem das "fiktive Einkommen" gilt, nachdem man zusätzlich noch einen Grundfreibetrag von 100€, 20% von 101 - 800 € und 10% von 801 - 1500 € - wobei mir hier die Berechnung unklar ist.
Leider verstehe ich das ganze nicht ganz - kann mir einer sagen, ob ein Netto-Einkommen in Höhe von 1289€ (ändert sich nicht bei Steuerklasse-Änderung...) ausreichen würde für 2 Personen bei Wohnkosten in Höhe von 250€?
Ich wäre euch vielmals dankbar wenn ihr mir helfen könntet!!
Weiterhin noch ne kleine weitere Frage: Ich habe von meiner GKV ein Schriftstück erhalten, dass die Ehegattin nach Einreise voraussichtlich die Kriterien für die Familienversicherung erfüllt und aufgenommen werden würde... reicht das allein oder sollte ich zusätzlich noch eine 3-Monatige Incoming-Versicherung bsp. bei der ADAC für die Einreise abschließen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!