so, jetzt habe ich eine Kopie des Briefes von
ABH an meine Mutter. Anscheinend hat der ehemalige Anwalt bereits einen Härtefall beantragt. Ich zittiere hier den Brief:
Sehr geehrte ...
mit Schreiben vom 21.01.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds MI) aufgrund Ihrer Härtefalleingabe angeordnet, Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gem § 23a
AufenthG zu erteilen, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5
AufenthG erfüllt sind.
Das Nds MI teilte ergänzend mit, dass es abweichend von § 5 Abs 1 Nr1
AufenthG ausreichend sei, wenn der Lebensunterhalt zumindest überwiegend durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gesichert werden könne.
Sofern eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erreicht werden könne, so bestehe die Möglichkeit die Differenz durch eine Verpflichtungserklärung Dritter zu decken.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 teilte nun das Nds MI mit, dass die am 21.01.2015 getroffene Anordnung mit den erhaltenen Maßgaben, insbesondere die überwiegende Sicherung des LUs, nun bis zum 28.02.2017 befristet wurde.
Sollten Sie die Voraussetzungen der Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweislich erfüllen, so erlischt die Anordnung des Nds MI und es verbleibt bei Ihrer Ausreisevepflichtung.
Ich sehe folglich den nachfolgend aufgeführten Unterlagen bis spät. zum 28.02.2017 entgegen:
Arbeitsvertrag..
drei verdienstabrechnungen
krankenversicherungsnachweis.
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So, am Montag fährt jetzt eine bekannte Journalistin zur ABH um die Situation zu besprechen, bzw mittzuteilen, dass auf Grund der psych. Störung meine Mutter nicht arbeiten kann (was meine Mutter aber nicht zugibt). Dann werde ich versuchen die ärztlichen Bescheinigungen zu holen.