Hallo,
ich hoffe, dass man mir hier mit Ratschlägen helfen kann.
Folgendes Problem habe ich:
Bin vor 15 J. nach Deutschland als ein Asylsuchende gekommen. Zusammen mit meinem Vater. Wir wurden beide anerkannt nach Genfer Konv. vom Juli, 1951. Ich bin seit 2011 Deutsche, dieses Jahr erfolgreich promoviert. Habe zwei Kinder.
Meine Mutter und meine Schwester kamen ein halbes Jahr nach meinem Vater und mir nach D und stellten ebenfalls einen Asylantrag. Nach der Ablehnung wurden sie geduldet bis 2007 eine Aufforderung zur Ausreise kam. Durch den starken gesellschaftlichen Druck, hat die
ABH nachgelassen und die beiden konnten "normal" weiter mit der Duldung leben. Meine Schwester studiert gerade und hat einen Aufenthaltstitel (integr. Jugendliche, nach welchem § weiss ich nicht mehr). Meine Mutter erhielt jetzt einen Androhungsbrief von der
ABH, dass wenn sie bis Ende Februar keine 3 Gehaltsabrechnungen oder Bürgschaft vorweisst, muss sie Deutschland verlassen.
Meine Frage ist jetzt, gäbe es nicht eine rechtliche Möglichkeit für sie hier zu bleiben (aus humanitären Gründen)? Sie ist schon fast 60 und es ist schwierig für sie eine Arbeit zu finden, aber abzuschieben, weil man in dem Alter nicht eine Arbeit findet, wäre m.E. nicht ganz logisch. Das wäre nach dem Motto - haste Geld, darfst aus humanitären Gründen bleiben, wenn nicht bitte raus.
Das ist auch nicht so, dass meine Mutter assozial ist. meine Mutter veranstaltet Feste, Kulturabende und Lernkurse für Migranten und vor allem deren Kinder, führt ein Verein für die Integration der Migranten und versucht auch eine Arbeitsstelle zu finden, leider immer nur mit kurzen Erfolgen.
Ich bewerbe mich jetzt nach der Promotion auch in der Industrie und wenn ich eine feste Stelle mit gutem Einkommen hätte, würde ich für sie bürgen, aber bis Ende Februar wird das schwierig.
Hat jemand eine Idee, was man tun könnte?