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Ausweisung der Mutter (Gelesen: 10.256 mal)
KO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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14.01.2017 um 16:00:22
 
Hallo,

ich hoffe, dass man mir hier mit Ratschlägen helfen kann.
Folgendes Problem habe ich:

Bin vor 15 J. nach Deutschland als ein Asylsuchende gekommen. Zusammen mit meinem Vater. Wir wurden beide anerkannt nach Genfer Konv. vom Juli, 1951. Ich bin seit 2011 Deutsche, dieses Jahr erfolgreich promoviert. Habe zwei Kinder.

Meine Mutter und meine Schwester kamen ein halbes Jahr nach meinem Vater und mir nach D und stellten ebenfalls einen Asylantrag. Nach der Ablehnung wurden sie geduldet bis 2007 eine Aufforderung zur Ausreise kam. Durch den starken gesellschaftlichen Druck, hat die ABH nachgelassen und die beiden konnten "normal" weiter mit der Duldung leben. Meine Schwester studiert gerade und hat einen Aufenthaltstitel (integr. Jugendliche, nach welchem § weiss ich nicht mehr). Meine Mutter erhielt jetzt einen Androhungsbrief von der ABH, dass wenn sie bis Ende Februar keine 3 Gehaltsabrechnungen oder Bürgschaft vorweisst, muss sie Deutschland verlassen.

Meine Frage ist jetzt, gäbe es nicht eine rechtliche Möglichkeit für sie hier zu bleiben (aus humanitären Gründen)? Sie ist schon fast 60 und es ist schwierig für sie eine Arbeit zu finden, aber abzuschieben, weil man in dem Alter nicht eine Arbeit findet, wäre m.E. nicht ganz logisch. Das wäre nach dem Motto - haste Geld, darfst aus humanitären Gründen bleiben, wenn nicht bitte raus.

Das ist auch nicht so, dass meine Mutter assozial ist. meine Mutter veranstaltet Feste, Kulturabende und Lernkurse für Migranten und vor allem deren Kinder, führt ein Verein für die Integration der Migranten und versucht auch eine Arbeitsstelle zu finden, leider immer nur mit kurzen Erfolgen.

Ich bewerbe mich jetzt nach der Promotion auch in der Industrie und wenn ich eine feste Stelle mit gutem Einkommen hätte, würde ich für sie bürgen, aber bis Ende Februar wird das schwierig.
Hat jemand eine Idee, was man tun könnte?
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okatomy
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Antwort #1 - 14.01.2017 um 16:20:14
 
Sind dein Vater und Mutter verheiratet ? Wovon lebt deine Mutter aktuell ? Wer zahlt ihre Wohnung und LU? Welche Staatsangehörigkeit?
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KO
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Antwort #2 - 14.01.2017 um 16:25:48
 
nein, sie sind geschieden. Meine Mutter lebt leider vom Staat.
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okatomy
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Antwort #3 - 14.01.2017 um 16:36:53
 
Ok habe noch ergänzt welche Staatsangehörigkeit hat sie ?

Per se ist die Duldung eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Man bleibt stets ausreisepflichtig nur der Staat vollzieht diese Pflicht nicht mit Zwang. Ihr Aufenthalt war also auch den vergangenen  10 Jahre stets in hoher Gefahr.

Man hatte schonmal solchen Langzeit Geduldeten ein Bleiberecht eingeräumt und in der Politik Anfang 2016 diskutiert on man das erneut tut. Ein Ergebnis gab es aber nicht.
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KO
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Antwort #4 - 14.01.2017 um 16:44:10
 
sie hat einen russischen Pass. Wäre ein Antrag auf Härtefall auch möglich?
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Aras
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Antwort #5 - 14.01.2017 um 16:55:22
 
Böse ausgedrückt: Was für ein Härtefall soll eine arbeitslose 60 Jährige unqualifizierte(?) Frau darstellen?

KO schrieb am 14.01.2017 um 16:00:22:
Meine Mutter erhielt jetzt einen Androhungsbrief von der ABH, dass wenn sie bis Ende Februar keine 3 Gehaltsabrechnungen oder Bürgschaft vorweisst, muss sie Deutschland verlassen.


Nachvollziehbar.

KO schrieb am 14.01.2017 um 16:00:22:
Meine Frage ist jetzt, gäbe es nicht eine rechtliche Möglichkeit für sie hier zu bleiben (aus humanitären Gründen)?


Sind bereits alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, dann wäre ggf. ein Antrag an die Härtefallkommission zielführend.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #6 - 14.01.2017 um 16:58:36
 
Paragraf 25b AufenthG hat vermutlich den Aufenthalt deiner Schwester gesichert.

Er würde auch für deine Mutter gelten würde Sie Ihren LU überwiegend selbst bestreiten.

Natürlich sind Härtefälle Aufgrund Alter, Krankheit oder Behinderung vorgesehen.

Warum klappt das mit dem Job bei deiner Mutter denn nicht? Vielleicht kann man es dann einschätzen ob ein Härtefall Antrag sinnvoll ist.

Was Aras meint: Eine arbeitslose 59 jährige Frau ist leider auch unter deutschen Staatsbürgern Normalität.
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« Zuletzt geändert: 14.01.2017 um 17:11:22 von okatomy »  
 
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Antwort #7 - 14.01.2017 um 17:19:40
 
Aras schrieb am 14.01.2017 um 16:55:22:
Böse ausgedrückt: Was für ein Härtefall soll eine arbeitslose 60 Jährige unqualifizierte(?) Frau darstellen?


Habe ich bereits erwähnt. Sie würde aus humanitären Gründen bleiben dürfen, wenn sie arbeiten würde. Im Prinzip hängt das also nur davon ab, ob ein Ausländer Geld verdient oder nicht, id est kein humanitärer Grund an sich. Härtefall ist es in meinen Augen, weil sie hier schon so lange lebt, deutsche Enkelkinder und Freunde hat. Generell würde man sie dann von uns allen trennen, weil sie eben einfach kein Job hat.
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Aras
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Antwort #8 - 14.01.2017 um 17:31:24
 
Ja und?

Gibt nunmal viele Ausländer die mit Duldungen ihren Aufenthalt irgendwie fristen und den Rechtsweg einschlagen und wenn dann nach Jaaaahren alle Möglichkeiten genutzt wurden und keine Möglichkeiten zum hinauszögern gibt, dann kommt das Argument: "Ja aber sie hat sich hier eingelebt und integriert". Ja, aber der Aufenthalt ist trotzdem von Anfang an rechtswidrig gewesen.

Die okatomy hat euch ja den Paragraphen 25b genannt. Und da gibt es eine Härtefall-Klausel.

Zitat:
(3) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht erfüllen kann.


Aber das wird imho erst ab einem Lebensalter von 65 Jahren greifen.

Hat deine Mutter eine Berufsausbildung? Und wenn Nein: Wieso hat sie die letzten 15 Jahre nicht dazu genutzt?

Das sind so Sachen...

Aber du kannst ja auch der Härtefall-Komission die ganze Integrationsbemühungen deiner Mutter schildern und ggf. in Aussicht stellen, dass in Balde deine Promotion stattfindet und du dann den Lebensunterhalt deiner Mutter sichern wirst.

Btw. 25b ist zwar im Abschnitt für humanitäre Aufenthalte aber selbst ist es kein humanitärer Grund. Wieso auch?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 14.01.2017 um 17:34:10
 
okatomy schrieb am 14.01.2017 um 16:58:36:
Paragraf 25b AufenthG hat vermutlich den Aufenthalt deiner Schwester gesichert.

Er würde auch für deine Mutter gelten würde Sie Ihren LU überwiegend selbst bestreiten.

Natürlich sind Härtefälle Aufgrund Alter, Krankheit oder Behinderung vorgesehen.

Warum klappt das mit dem Job bei deiner Mutter denn nicht? Vielleicht kann man es dann einschätzen ob ein Härtefall Antrag sinnvoll ist.

Was Aras meint: Eine arbeitslose 59 jährige Frau ist leider auch unter deutschen Staatsbürgern Normalität.



vielen Dank erstmall für alle Kommentare ))

ich frage bei der Schwester nach, nach welchem Paragraph sie den AT hat. Ich glaube aber etwas von den "ausländischen Jugendlichen.." gelesen zu haben vor einigen Jahren.

Meine Mutter kann altersbedingt nicht 100% arbeiten. Zwar ist sie eine gelernte Ballettänzerin, bekommt aber bereits Rente aus RU (in € sehr wenig natürlich) und kann entsprechend dem ALter nicht mehr tanzen oder das Tanzen unterrichten (was auch nicht ausreichen würde um eigenen LU zu decken in D). Die Jobs, die sie bekommen hat, hatten meist was mit dem Abwaschen, Aufräumen in den Imbiss-Buden/Rest. zu tun. Sie kann auch nicht perfekt Deutsch. Warum sie immer gekündigt wurde kann ich nicht 100% sagen.

Zu dem leidet sie in unregelmäßigen Abständen an den psych. Störungen. In den 80en musste sie deswegen in der Psychiatrie in UdSSR behandelt werden. Hier  hat uns der Anwalt vor ca. 8 Jahren gesagt, dass diese Krankheit kein Bleiberecht erzielt, weil das auch in RU behandelt werden kann. Ich denke aber, dass ihre Depressionen/Anfälle einen möglichen Grund für die Kündigungen darstellt. Die Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet sowas mitzuteilen.
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Antwort #10 - 14.01.2017 um 17:34:37
 
Nein das ist nicht korrekt. Sie würde aufgrund §25b AufenthG bleiben können wenn Sie einen Job hat und nicht aufgrund humanitärer Gründe.

Eventuell hat man dir es falsch erklärt.

Reale Humanitäre Gründe erfordern keine LU-Sicherung.


Härtefall wäre eher wenn Sie aufgrund Alter, Krankheit oder Behinderung nicht arbeitsfähig wäre. Aber als gesunder Mensch über 10 Jahre hier zu sein ohne, wenn auch nur gering bezahlten Job ist so erstmal kein Härtefall. Auch nicht dass Ihre erwachsenen Kinder hier sind. Ebenfalls Normalität.

Und sie lebt, das muss man leider so sagen, so lange schon unberechtigt hier, siehe oben, Erklärung was eine Duldung ist.
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Antwort #11 - 14.01.2017 um 17:41:24
 
Aras schrieb am 14.01.2017 um 17:31:24:
Ja und?

Gibt nunmal viele Ausländer die mit Duldungen ihren Aufenthalt irgendwie fristen und den Rechtsweg einschlagen und wenn dann nach Jaaaahren alle Möglichkeiten genutzt wurden und keine Möglichkeiten zum hinauszögern gibt, dann kommt das Argument: "Ja aber sie hat sich hier eingelebt und integriert". Ja, aber der Aufenthalt ist trotzdem von Anfang an rechtswidrig gewesen.



diese Ausländer haben meistens keine deutsche Kinder und Enkelkinder, die hier leben dürfen und integriert sind,...


Aras schrieb am 14.01.2017 um 17:31:24:
Aber du kannst ja auch der Härtefall-Komission die ganze Integrationsbemühungen deiner Mutter schildern und ggf. in Aussicht stellen, dass in Balde deine Promotion stattfindet und du dann den Lebensunterhalt deiner Mutter sichern wirst.



ich habe bereits im Sommer promoviert und bis Ende des Monats arbeite ich noch als Postdoc. Der Gehalt reicht aber nicht aus um für meine Mutter zu sorgen, ich habe schliesslich selber Familie. Ich bemühe mich im Moment eine bessere Stelle in der Industrie zu finden, damit ich auch für meine Mutter sorgen kann aber so schnell geht das halt nicht.
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Antwort #12 - 14.01.2017 um 17:42:23
 
KO schrieb am 14.01.2017 um 17:34:10:
Meine Mutter kann altersbedingt nicht 100% arbeiten. Zwar ist sie eine gelernte Ballettänzerin, bekommt aber bereits Rente aus RU (in € sehr wenig natürlich) und kann entsprechend dem ALter nicht mehr tanzen oder das Tanzen unterrichten (was auch nicht ausreichen würde um eigenen LU zu decken in D). Die Jobs, die sie bekommen hat, hatten meist was mit dem Abwaschen, Aufräumen in den Imbiss-Buden/Rest. zu tun. Sie kann auch nicht perfekt Deutsch. Warum sie immer gekündigt wurde kann ich nicht 100% sagen.

Zu dem leidet sie in unregelmäßigen Abständen an den psych. Störungen. In den 80en musste sie deswegen in der Psychiatrie in UdSSR behandelt werden. Hier  hat uns der Anwalt vor ca. 8 Jahren gesagt, dass diese Krankheit kein Bleiberecht erzielt, weil das auch in RU behandelt werden kann. Ich denke aber, dass ihre Depressionen/Anfälle einen möglichen Grund für die Kündigungen darstellt. Die Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet sowas mitzuteilen.


Dann sollt man schnellstmöglich Nachweise in Form von Ärztlichen Untersuchungen und Bescheinigungen, Therapien usw. anstreben, ggf. Behinderungsgrad feststellen und dann damit einen Härtefall beantragen.

Hat der Sozialleistungsträger in all den Jahren noch nicht Ihre Arbeitsfähigkeit ärztlich beurteilen wollen?
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Antwort #13 - 14.01.2017 um 17:45:51
 
KO schrieb am 14.01.2017 um 17:41:24:
diese Ausländer haben meistens keine deutsche Kinder und Enkelkinder, die hier leben dürfen und integriert sind,...




Leider ist das vor Gesetz irrelevant. Nur aufgrund einer Ehe zu einem deutschen Staatsbürger, oder als Mutter minderjähriger deutscher Kinder bestünde ein Anspruch. Dass Familien heutzutage in der Welt verstreut leben (gewollt und ungewollt)  ist Normalität.
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Antwort #14 - 14.01.2017 um 17:50:59
 
KO schrieb am 14.01.2017 um 17:41:24:
diese Ausländer haben meistens keine deutsche Kinder und Enkelkinder, die hier leben dürfen und integriert sind,...

Das hat doch nix zu bedeuten. Smiley Auch Eltern von Deutschen können sich illegal in Deutschlnd aufhalten. 

KO schrieb am 14.01.2017 um 17:41:24:
ich habe bereits im Sommer promoviert und bis Ende dieses Monats arbeite ich als Postdoc. Der Gehalt reicht aber nicht aus um für meine Mutter zu sorgen, ich habe schliesslich selber Familie. Ich bemühe mich im Moment eine bessere Stelle in der Industrie zu finden, damit ich auch für meine Mutter sorgen kann. 


Warum hast du nicht früher daran gedacht?

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg
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