Thomas77
Themenstarter
Junior Member
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 26
Rheinland Pfalz Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
|
Demnach wäre es tatsächlich möglich auf eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde durch ein deutsches Konsulat/Botschaft zu bestehen? Das würde ja dann in die Richtung dessen gehen, was der Mutter meiner Verlobten gesagt wurde.
In einem von dir genannten Urteilen, wird angeführt, dass der Paragraph 12 den Nachweis des Personenstands durch öffentliche Urkunden zwar vorschreibt, dies aber nicht zwingend nur über Personenstandsurkunden erfolgen muss. Das impliziert ja im Grunde, dass das Familienbuch in Verbindung mit Personalausweis z.B. auch reichen kann. Wobei die Personenstandsurkunde ja ohnehin vorliegt, nur eben ohne Stempel.
Aber dies alles anzuführen würde in einem persönlichen Gespräch auch zu weit gehen, zumal ich der Frau (noch) nicht auf die Füße treten möchte. Diese rechtlich korrekten Formulierungen würde ich dann unserem Anwalt überlassen, sollte es tatsächlich soweit kommen. Ich bin mir relativ sicher, dass spätestens dann eingesehen wird, dass dieser Stempel in unserem Fall nicht nötig ist.
Und nochmal: Natürlich könnten wir in Dänemark heiraten und natürlich könnten wir auch darauf warten, bis wir es zeitlich einrichten können nach Marokko zu fliegen oder einen Dienst für 500-1000 Euro zu beauftragen. Am Geld soll das auch nicht liegen, dafür ist uns die Sache zu wichtig. Wird es nötig, werden wir vermutlich Weg 3 einschlagen. Aber aktuell sehen wir keinen objektiven Grund, warum wir nicht sofort in Deutschland heiraten sollten. Und hiervon die Behörde zu überzeugen ist nun das Ziel, auch wenn einer der anderen Wege vielleicht einfacher wäre. Aber es geht nicht immer drum den leichten Weg zu nehmen, sondern zumindest zu versuchen den zu wählen, von dem man überzeugt ist.
|