Entgegen Deiner Auffassung steht dort nicht, dass man durch die lückenlose Aneinanderkettung von
beliebig vielen 3-Monats-Aufenthalten sich tatsächlich bis zu 366 Tagen im Jahr in Deutschland aufhalten kann ohne als Einwanderer zu gelten. Und das womöglich über mehrere Jahre hinweg.
Sobald eine der Vertragsparteien
klar festlegt, dass
alle Ausländer mit z.B. mehr als 190 Tagen im Jahr Aufenthaltstagen im Jahr als Einwanderer bzw. Eingewanderte gelten, stirbt eine Aneinanderkettung von drei solchen 3-Monats-Aufenthalten auch für Kanadier in Deutschland (so denn Deutschland eine solche Festlegung träfe) den Heldentod.
Es gibt in Deutschland keine solche Schwarz-Weiß-Regelung (<=X: Nicht-Einwanderer / >X: Einwanderer).
Daher wird auch eine Aneinanderkettung von drei solchen Aufenthalten vermutlich stirnrunzelnd hingenommen. Ab der vierten wage ich zu bezweifeln, dass es noch einen einzigen realistisch denkenden Menschen gibt, der das anders bezeichnet als es ist: Daueraufenthalt.
Oder mit den Worten von 1953: Einwanderung.
Deren Regeln von dem Abkommen unbeschadet fortgelten.
Unser Rechtssystem ist durchaus uneinheitlich, was denn so gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz heißen mag. Steuerrechtlich kann das anders bewertet werden als melderechtlich und dort wieder anders als aufenthaltsrechtlich.
Aber es kann niemand von Behörden und deren Mitarbeitern verlangen, sich die Hosen mit der Kneifzange anzuziehen oder zu glauben, dass ein Kreis vier Ecken habe, bloß weil man zu faul ist, eine
AE zu beantragen - oder weiß, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.