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Kanadischer Staatsbürger möchte länger als 3 Monate in Deutschland bleiben (Gelesen: 9.029 mal)
mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #30 - 30.06.2016 um 23:04:26
 
In Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Anlage 2 für Drittstaaten, deren Staatsangehörige kein Visum für einen Kurzaufenthalt von längsten 3 Monaten (90 Tage) je Sechsmonatszeitraum (180 Tage) benötigen, ist Kanada gelistet.
Ein Kurzaufenthalt wird durch Ausreise beendet.
In SDÜ Artikel 20 Absatz 2 wird den Mitgliedsstaaten das Recht zuerkannt für Aufenthalte länger 3 Monate (90 Tage) im Sechsmonatszeitraum (180 Tage) von älteren Sichtvermerksabkommen gebrauch zu machen. Deutschland hat von diesem Recht über §16 AufentV für Kanada von diesem Recht gebrauch gemacht.
Ein Kurzaufenthalt von 3 Monate (ohne 90 Tage) über das Sichtvermerksabkommen wird durch Ausreise beendet.
Braucht man dazu ein Verwaltungsgericht um das nachzulesen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 01.07.2016 um 00:15:49
 
Nein, dafür nicht. 

Strittig ist höchstens die Frage, ob jemand mit z.B. drei aufeinanderfolgenden Aufenthalten von drei Monaten, jeweils nur durch eine Ausreise von z.B. wenigen Stunden oder auch wenigen Tagen unterbrochen, noch als Nicht-Einwanderer gelten kann.
Er erreicht damit eine kumulierte Aufenthaltsdauer von z.B. 270 Tagen in z.B. 272 Tagen. Dies rechtfertigt die Frage, ob er nun Einwanderer ist oder nicht.

Dass Du hier zu einer anderen Antwort kommst als (nicht nur) ich, ist wohl deutlich geworden und bedarf vermutlich keiner Wiederholungen.

Lösen wird das in einem Einzelfall tatsächlich nur ein Gericht - es sei denn, der Gesetzgeber erkennt die Lücke und schließt sie, bevor ein Gericht entscheiden muss.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 01.07.2016 um 01:08:30
 
Ende des Geländers - hier ist nicht die Plattform das
letztendlich zu lösen/klären

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