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Unterlagen im Zoll (Gelesen: 1.350 mal)
SeeamBerg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.07.2016 um 20:19:47
 
Seit zwei Wochen sind bei uns die Unterlagen der deutschen Botschaft, die nach Deutschland geschickt wurden, im Zoll. Dabei geht es um die Unterlagen zum Sperrkonto, das man für das Visum eröffnen muss. Damals wurde uns eine Frist von einem Monat zur Nachreichung von Unterlagen genannt, die leider wohl längst abgelaufen sein wird.

Wieso sind Briefe aus der Türkei im Zoll?
Was passiert bei einem neuen Visumsantrag, wenn der alte wegen nicht nachgereichter Unterlagen nicht genehmigt wird?
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

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Malta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 04.07.2016 um 20:29:19
 
SeeamBerg schrieb am 04.07.2016 um 20:19:47:
Wieso sind Briefe aus der Türkei im Zoll?


Weil die Türkei nicht Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft ist.  Das zumindest ist also normal.
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Aras
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Beiträge: 3.843

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Krefeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.07.2016 um 15:10:22
 
Konsularische Briefe der deutschen Außenvertretungen nach ans Außenministerium unterliegen dem besonderen Schutz des Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen. Die passieren soweit ich weiß garnicht den Zoll. Macht irgendwie keinen Sinn. Oder habt ihr das privat versendet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beiträge: 6.391

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.07.2016 um 15:31:13
 
@Aras
SeeamBerg schrieb am 04.07.2016 um 20:19:47:
Dabei geht es um die Unterlagen zum Sperrkonto, das man für das Visum eröffnen muss.

Das sind konsularisch beglaubigte oder mit Konsularbescheinigungen versehene Unterlagen für den privaten Gebrauch - nicht aber Dokumente des Konsulats ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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