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Doppelstaatler Ägypten (Gelesen: 12.873 mal)
Yn1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.06.2016 um 10:36:00
 
Hallo zusammen,

Mein Kind ist Doppelstaatler (Deutsch/Ägyptisch). Zu meiner  Frage: kann mein Ehemann ohne meine Einverständnis einen ägyptischen Pass für das Kind ausstellen lassen? Leider bekomme ich weder von der ägyptischen Botschaft/Konsulat eine Antwort. Telefonisch ist auch niemand zu erreichen.

Danke
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.06.2016 um 10:49:57
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 10:36:00:
kann mein Ehemann ohne meine Einverständnis einen ägyptischen Pass für das Kind ausstellen lassen?

Davon kannst Du mit Sicherheit ausgehen.
Bei der Stellung der Frau in diesen Ländern, dürfte Deine Zustimmung für die Ausstellung eines Passes für sein Kind nicht erforderlich sein.
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Yn1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.06.2016 um 11:13:25
 
Ausreisen aus Deutschland könnte das Kind dann nicht mit dem ägyptischen pass, oder ?
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 22.06.2016 um 11:19:39
 
Kommt es nicht darauf an, wo der Pass des Kindes ausgestellt werden soll? Dies wird für mich aus der Frage nicht wirklich deutlich

Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 10:49:57:
Bei der Stellung der Frau in diesen Ländern, dürfte Deine Zustimmung für die Ausstellung eines Passes für sein Kind nicht erforderlich sein.

Dies gilt doch nur, wenn der Pass in Ägypten ausgestellt werden soll, oder?

In der deutschen Botschaft Kairos müssten meiner Kenntnis nach sämtliche Erziehungsberechtigte vorstellig werden. "Kinderreisepass / ePass für Minderjährige:
Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten  zu stellen. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide
Elternteile.  Sollte  das  Sorgerecht  lediglich  einem
Elternteil  zustehen,  so  ist  dies  anhand geeigneter    Unterlagen    (z.B.    Scheidungsurteil    o.ä)
nachzuweisen.    Eine    persönliche Vorsprache des minderjährigen in Begleitung der Sorgeberechtigen ist zwingend erforderlich. "

http://www.kairo.diplo.de/contentblob/4052778/Daten/5178110/rk_merkblatt_beantra...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.06.2016 um 11:22:16
 
Das Kind ist in Deutschland geboren und hat einen deutschen Pass (ebenfalls in Deutschland ausgestellt).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.06.2016 um 12:32:16
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 11:13:25:
Ausreisen aus Deutschland könnte das Kind dann nicht mit dem ägyptischen pass, oder ? 

Der ägyptische Vater kann mit einer (ggf. internationalen) Geburtsurkunde bei einer ägyptischen AV jederzeit einen Pass für sein Kind beantragen; nach dem Sorgerecht wird dort nicht gefragt, weil in muslimischen Ländern gesetzlich der Vater das ausschließliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Cave: Passbeschaffungen können Vorbereitungshandlungen zur Kindesentführung sein!

Mit diesem ägyptischen Pass kann das Kind mit dem ägyptischen Vater ausreisen,
WENN die deutsche Bundespolizei keinen Verdacht auf Kindesentführung hat bzw. nicht entsprechend vorgewarnt ist.

Eine Kindesrückführung aus Ägypten ist nahezu unmöglich,
1. weil Ägypten KEIN HKÜ-Mitgliedsstaat ist und
2. weil in Ägypten der Kindesvater das ausschließliche Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind hat.

Lese dazu
AA zum Kindesentzug http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Kinder/__Kindesen...
Info's zu Kindesentzug http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.06.2016 um 13:07:29
 
Diese info habe ich auf der Seite vom auswärtigen Amt gefunden;

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,
die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
erfolgen kann.

Bedeutet doch, dass das Kind nur mit deutschem Pass ausreisen kann/darf ?!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.06.2016 um 13:27:43
 
Eigentlich sollte das Kind nur mit dem deutschen Pass aus Deutschland ausreisen dürfen.

In der Praxis kann die Ausreise aber auch ohne den deutschen Pass gelingen, denn in dem ägyptischen Pass steht nicht, welche Staatsangehörigkeit das Kind sonst noch hat.
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Antwort #8 - 22.06.2016 um 13:29:47
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 13:07:29:
Bedeutet doch, dass das Kind nur mit deutschem Pass ausreisen kann/darf ?!


Wenn der ägyptische Vater mit seinem ägyptischen Kind in der Warteschlage steht, muss der Bundespolizist ja erstmal erraten, dass das Kind Doppelstaatler ist. Falls das nicht erraten wird, nützt das Gesetz nichts.

Der Bundespolizist könnte natürlich nach dem Aufenthaltstitel fragen. Dann könnte sich das klären. Aber Du kannst Dich nicht darauf verlassen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.06.2016 um 13:43:19
 
Wenn denn alles richtig läuft, müsste die bundespolizei doch feststellen, dass kein Visa oder Aufenthaltstitel im Pass des Kindes ist. Folglich: keine Ausreisegenehmigung
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Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.06.2016 um 13:44:04
 
Dein Mann kann ohne dich bei einem der ägytpschen Konsulate in Hamburg, Frankfurt oder Berlin einen ägyptischen Pass ausstellen lassen, dafür braucht er lediglich eine Geburtsurkunde des Kindes.

Am meisten Glück hättest du in Hamburg, mit telefonischen Auskünften. Allerdings wird dort nur arabisch gesprochen. Auf Emails wird m.M. nie reagiert- kenne zumindest niemand, der darauf Antwort erhalten hätte.

Das Kind kann dann auch mit Vater und dem ägyptischen Reisepass ausreisen. Meistens verlagen- gerade bei kleinen Kindern- die Polizisten am Flughafen aber eine Einverständniserklärung der Mutter, falls sie nicht dabei ist.

Solltest du Angst vor Kindesentführung haben, kannst du mittels Anwalt eine Grenzsperre für das Kind eintragen lassen. Die gilt dann für die ganze EU.
Und eventuell- falls ihr schon in Scheidung lebt- alleiniges Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Solltest du mit Kind und Mann in Ä sein, kann dein Mann alleine bestimmen, wo sich euer Kind aufhält. Du darfst zwar ausreisen, auch ohne Erlaubnis von ihm, aber das Kind nicht mehr, ohne Einverständliserklärung von ihm.

Ist das Kind in Ä oder behält er es da, kann keine dtsch. Behörde etwas machen, da Ägypten nicht dem Den Haager Abkommen beigetreten ist.

hier auch der Hinwies der Botschaft in Kairo
"Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich."

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherhei...
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Antwort #11 - 22.06.2016 um 13:51:28
 
Die Grenzsperre bekommt man aber nicht so einfach, wie ich gelesen habe.
Kennt sich da jemand mit aus ?
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Antwort #12 - 22.06.2016 um 13:54:39
 
Ich schätze mal, dass das abhängig davon ist, wie euer Privatleben aussieht und das muss dann ein Anwalt/ Gericht beurteilen.

Wenn dein Mann also schon mit Kindesentzug gedroht hat etc. ist es sicher einfacher, als "Vorsichtsmaßnahme" in einer normalen Ehe.
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Antwort #13 - 22.06.2016 um 13:59:38
 
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Antwort #14 - 22.06.2016 um 14:00:49
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 13:51:28:
Die Grenzsperre bekommt man aber nicht so einfach, wie ich gelesen habe. 

Grenzsperre hin oder her, darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen, zumal dann nicht, wenn die Ausreise von einem nichtdeutschen Flughafen stattfindet. Eine 100%ige Sicherheit, dass diese Ausreise verhindert werden kann, gibt es nicht.
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Antwort #15 - 22.06.2016 um 14:05:26
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 14:00:49:
Grenzsperre hin oder her, darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen, zumal dann nicht, wenn die Ausreise von einem nichtdeutschen Flughafen stattfindet. Eine 100%ige Sicherheit, dass diese Ausreise verhindert werden kann, gibt es nicht. 


Ja, das denke ich auch. Es sollte am besten gar keinen Pass geben, der eine Ausreise ermöglicht
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Antwort #16 - 22.06.2016 um 14:07:49
 
Die Grenzsperre wird doch EU-weit im computer vermerkt oder etwa nicht ?? unentschlossen
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Antwort #17 - 22.06.2016 um 14:09:59
 
Gibt es denn eine Möglichkeit die Passausstellung zu verhindern ?
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Antwort #18 - 22.06.2016 um 14:16:46
 
Zum Thema Kindesentzug und Kindesentführung lies
Anzeichen für Kindesentzug und Kindesentführung http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/anzeichen-fuer-kindesentzug-und...
Prävention Kindesentzug http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/pravention-kindesentzug/
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Antwort #19 - 22.06.2016 um 14:22:28
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 14:09:59:
Gibt es denn eine Möglichkeit die Passausstellung zu verhindern ?

Nein, die gibt es nicht.

Letztendlich steht einem Doppelstaater die Inhabe eines Passes, welche seine (andere) Staatsangehörigkeit dokumentiert, auch zu.
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Antwort #20 - 22.06.2016 um 15:05:03
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 14:22:28:
Nein, die gibt es nicht.

Letztendlich steht einem Doppelstaater die Inhabe eines Passes, welche seine (andere) Staatsangehörigkeit dokumentiert, auch zu. 


Beim deutschen Pass müssen zumindest in unserer Stadt beide Elternteile für die Passbeantragung anwesend sein, bzw. es muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Partners vorliegen. Könnte man damit nicht verhindern, dass zumindest der deutsche Pass ausgestellt wird?

Bekommt man ohne weiteres eine Geburtsurkunde beim Standesamt?
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Antwort #21 - 22.06.2016 um 15:16:59
 
Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 15:05:03:
Beim deutschen Pass müssen zumindest in unserer Stadt beide Elternteile für die Passbeantragung anwesend sein, bzw. es muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Partners vorliegen. Könnte man damit nicht verhindern, dass zumindest der deutsche Pass ausgestellt wird?


Ja, das kann man verhindern. Aber es ist eben nicht garantiert, dass das Kind ohne deutschen Pass nicht ausreisen kann.

Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 15:05:03:
Bekommt man ohne weiteres eine Geburtsurkunde beim Standesamt? 


Ja, der Vater bekommt natürlich eine Geburtsurkunde für sein Kind.
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Antwort #22 - 22.06.2016 um 17:06:07
 
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass
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Antwort #23 - 22.06.2016 um 17:20:24
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 17:06:07:
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass 


Dann solltest du diesen schon einmal gut verwahren.
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Antwort #24 - 22.06.2016 um 17:27:34
 
Habe ich bereits
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Antwort #25 - 22.06.2016 um 18:49:52
 
Was wenn der Vater den Pass als gestohlenen meldet? Oder einen Zweitpass beantragt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 22.06.2016 um 18:56:25
 
Gute frage ! Gibt es die Möglichkeit, die Ausstellung eines neuen Passes zu verhindern durch Eintrag im computer ?
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Antwort #27 - 22.06.2016 um 19:22:16
 
Info zu Grenzsperre und Ausreisesperre      http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/grenzsperre/
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Antwort #28 - 22.06.2016 um 19:31:25
 
Für Personenstandsurkunden gilt bezüglich Sperren § 64 PStG.



https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__64.html
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Antwort #29 - 22.06.2016 um 20:48:37
 
Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 17:20:24:
Dann solltest du diesen schon einmal gut verwahren. 

Ein sicheres Versteck für Pass + Geburtsurkunde des Kindes ist außer Haus zB bei zuverlässigen Bekannten oder in einem Bankschließfach, denn
es hat schon Fälle gegeben, bei denen die Preisgabe des häuslichen Verstecks durch Drohung und/oder Gewalt erpresst wurde.
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Antwort #30 - 22.06.2016 um 20:59:26
 
Befindet sich beides nicht in unserem Haushalt, wobei die Geburtsurkunde in dem Fall ja egal ist.  Die kann er sich ja alleine besorgen.
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Antwort #31 - 23.06.2016 um 12:42:10
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 20:59:26:
...wobei die Geburtsurkunde in dem Fall ja egal ist.Die kann er sich ja alleine besorgen. 

In anderen Foren wurde berichtet, dass mit dem Standesamt Absprachen getroffen wurden dahingehend, dass das Standesamt die sorgeberechtigte Kindesmutter verständigt bzw. warnt, falls vom muslimischen Kindesvater heimlich eine (internationale) Geburtsurkunde für das Kind beantragt wird.
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Antwort #32 - 23.06.2016 um 12:51:17
 
Muss mal als Muslim hier dazwischen grätschen:
Wenns ein christlicher/koptischer oder jüdischer Ägypter wäre, dann wäre es anders?

Zumal ich dir schon geschrieben habe, dass man die Erteilung von Personenstandsurkunden sperren lassen kann. Unabhängig davon ob der Vater ein muslimischer, christlicher, koptischer oder jüdischer Ägypter ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 23.06.2016 um 13:07:38
 
Zitat:
In anderen Foren wurde berichtet, dass mit dem Standesamt Absprachen getroffen wurden dahingehend, dass das Standesamt die sorgeberechtigte Kindesmutter verständigt bzw. warnt, falls vom muslimischen Kindesvater heimlich eine (internationale) Geburtsurkunde für das Kind beantragt wird.

Im Fall der TS dürften wohl beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Auch wäre m.M. nach die verstecken des Reisepasses des Kindes, damit der Kindsvater keinen Zugriff hat, keine rechtmäßige Aktion. Das Recht am Kind und deren Angelegenheiten haben beide Elternteil; zumindestens sieht es im Moment noch so aus. Wenn der Kindsvater den deutschen Pass des Kindes nicht in eurer Wohnung findet, könnte es den Verlust erklären und somit einen neuen ausstellen lassen. Nicht jede Meldebehörde verlangt von beiden Eltern die gemeinsame Unterschrift.

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Antwort #34 - 23.06.2016 um 13:50:51
 
Der Thread hat den ausländerrechtliche Bereich, so er ihn jemals tangiert hat, verlassen... Der Rest schwankt zwischen Rechtlichem und Lebensberatung.
Ich hab den Thread mal im sonstigen rechtlichen Bereich belassen, also erspart uns dementsprechend bitte Lebensberatung... Danke!

Daddy
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fab87
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Antwort #35 - 04.07.2016 um 14:16:24
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 14:07:49:
Die Grenzsperre wird doch EU-weit im computer vermerkt oder etwa nicht ?? unentschlossen


Ob dies so ist weiß ich nicht. Man sollte aber bedenken, dass an vielen Flughäfen und Landschengenaußengrenzen EU Pässe oft bis fast in der Regel nicht elektronisch ausgelesen werden. Erfahrungen als Vielreisender so etwa eigentlich nie in ATH, VIE, LJU, MLA und vielen mehr. Von all denen kommt man dann auch nach Ägypten.
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blubb


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Antwort #36 - 04.07.2016 um 22:39:38
 
Es macht keinen wesentlichen Unterschied, ob ein Pass elektronisch ausgelesen oder die Personendaten manuell eingegeben werden. Und das passiert regulär bei Drittstaatlern an jeder Schengen- bzw. EU-Außengrenze, auch in "ATH, VIE, LJU, MLA und vielen mehr".

Wichtiger ist es, dass die Eingabe der Grenzfahndung nicht nur national, sondern schengenweit erfolgt. Dann ist sie auch "EU-weit" im System.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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