Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu (Gelesen: 13.554 mal)
1stone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
23.06.2016 um 16:56:57
 
Hallo,

ich bin vergangenen Januar gemeinsam mit meiner Freundin von Polen nach Deutschland umgezogen. Ich selbst war insgesamt drei Jahre wohnhaft in Polen, meine Freundin ist dort allerdings aufgewachsen. Sie macht nun Intensivsprachkurse und schreibt parallel Bewerbungen für alle für sie interessanten Arbeitsstellen. Ich selbst arbeite seit Januar hier und finanziere meine Freundin mit (Wohnung, Versicherungen,...).
Ich habe nun zum Thema Sozialhilfe recherchiert und herausgefunden, dass für die ersten drei Monate keine Sozialhilfe an EU Bürger gezahlt wird, allerdings nach spätestens 6 Monaten. Es hat sich in letzter Zeit allerdings auch einiges geändert und AGII ist beispielsweise nicht mehr möglich zu beantragen. Zuletzt war im April wieder die Rede von Gesetzesformen.
Daher habe ich heute einen Anruf im Sozialbürgerhaus getätigt, um etwas Aufklärung zu erhalten. Dabei habe ich die Info erhalten, dass meine Einnahmen auch berücksichtigt werden müssen, da wir in einer eheähnlichen Beziehung leben. Stimmt das so und ab wann werden meine Einnahmen für die Berechnung der Sozialhilfe tatsächlich herangezogen? Und wie sieht die Beantragung im Allgemeinen aus? Steht ihr was zu? Ich hoffe auf eure Erfahrungen!

Vielen Dank schonmal!

Schöne Grüße,
1stone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #1 - 23.06.2016 um 18:43:46
 
Hallo 1stone,

ich vermute, dass Sozialhilfe hier an Eurer Stelle nicht das richtige ist. Sozialhilfe ist für Nicht-Erwerbsfähige oder erwerbsgeminderte Personen gedacht (i.d.R. durch Krankheit). Da Deine Freundin aber Bewerbungen schreibt, gehe ich davon aus, dass sie dem Grunde nach Erwerbsfähig ist? Ist sie körperlich und geistig gesund?

Wenn ja (was ich natürlich hoffe), dann käme für Euch in betracht, euren Lebensunterhalt durch ALGII aufzustocken, sofern Du mit Deiner Erwerbstätigkeit nicht für Euer beider 'Existenzminimum' sorgen kannst. (Denn ja, Dein Einkommen wird mitberechnet. Ihr beide bildet eine Bedarfsgemeinschaft).

Wieso schreibst Du, dass es nicht mehr möglich ist, ALGII zu beantragen? Schreibst Du das auf Grund der vermeintlichen Gesetzeslage oder habt ihr bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten?

Da ich mir nicht 100%-ig sicher bin, ob es NUB-Konform ist hä?, sende ich Dir per privater Mail einen Link zu einem so genannten 'Hartz IV-Rechner' mit weiteren wichtigen und interessanten Infos zu. Somit kannst Du vorab prüfen, ob Euch was zustünde.

Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #2 - 23.06.2016 um 19:53:49
 
Mojo Jojo schrieb am 23.06.2016 um 18:43:46:
Wenn ja (was ich natürlich hoffe), dann käme für Euch in betracht, euren Lebensunterhalt durch ALGII aufzustocken, sofern Du mit Deiner Erwerbstätigkeit nicht für Euer beider 'Existenzminimum' sorgen kannst. (Denn ja, Dein Einkommen wird mitberechnet. Ihr beide bildet eine Bedarfsgemeinschaft). 

Das ist immer der größte Fehler den man machen kann,denn zusammenleben, auch im gleichen Bett schlafen, bedeutet immer noch nicht, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bildet. Eine BG ist man erst dann, wenn man füreinander einstehen will, also alles gemeinsam finanziert, sich auch gegenseitige Kontovollmachten gibt, usw.

Wenn aber jeder für sich wirtschaftet, dann seid ihr zwei BGs und werdet vom JC auch separat behandelt. Wenn du deinen LU selber komplett sicherstellen kannst, dann bildet nur deine Freundin eine eigene BG. Wenn sie nun bei dir wohnt, empfiehlt es sich, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufzusetzen, ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft.

1stone schrieb am 23.06.2016 um 16:56:57:
Dabei habe ich die Info erhalten, dass meine Einnahmen auch berücksichtigt werden müssen, da wir in einer eheähnlichen Beziehung leben.

Den Begriff, der eheähnlichen Beziehung kennt nur das SGB II gar nicht, womit man euch leicht in die Irre führen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #3 - 23.06.2016 um 21:43:34
 
trixie schrieb am 23.06.2016 um 19:53:49:
Eine BG ist man erst dann, wenn man füreinander einstehen will, also alles gemeinsam finanziert, sich auch gegenseitige Kontovollmachten gibt, usw.



Habe eine BG unterstellt, da der TS nunmal schildert, dass gegenseitig für Miete, Versicherungen, etc. eingestanden wird...
Natürlich will ich aber nichts falsches unterstellen und sollten 'Tisch und Bett' tatsächlich getrennt zu betrachten sein, dann hat der TS mit dem ALGII-Antrag der Dame (den sie natürlich stellen soll) nichts zu tun und dann geht auch niemanden an, was der TS verdient. Sorry & Peace (gelobe, mich in meinen all zu fixen Gedankengängen zu zügeln Zunge)

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 23.06.2016 um 21:56:12 von Mojo Jojo »  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #4 - 23.06.2016 um 23:00:54
 
Mojo Jojo schrieb am 23.06.2016 um 21:43:34:
sollten 'Tisch und Bett' tatsächlich getrennt zu betrachten sein,

... was aber nicht notwendig ist, aber man trotzdem keine BG sein muss.
Oder anders gesagt:
Man kann ohne weiteres Bett und Tisch teilen, wenn beide sagen:"Wir wollen nicht füreinander einstehen."
Dann haben die beiden erst einmal ein Jahr Ruhe vom JC. Erst nach einem Jahr müssen beiden beweisen, dass sie auch weiterhin nicht füreinander stehen wollen.

Dass der TS für Miete und Versicherungen in Vorleistungen tritt, ist auch ganz normal. Wenn er mit seiner Freundin eine Kostenübernahmevereinbarung trifft, bringt er zum Ausdruck, dass er nicht für sie einstehen will und somit sind sie auch keine 2er BG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #5 - 23.06.2016 um 23:30:54
 
Um das Pferd dann gleich richtig aufzuzäumen, kann der TS dafür sorgen, dass garnicht erst der erste Vermutungstatbestand, der zur Beweislastumkehr führt, aufkommt.

Die Antragsstellerin kennt lediglich Vor- und Nachnamen ihres Mitbewohners, hat ihren Mietvertrag in der Hand und erhielt sämtliche Zuwendungen des TS lediglich zur Vermeidung von Obdach- und sonstiger Mittellosigkeit.

Denn ein "bloßes Zusammenwohnen" reicht nicht aus als ersten Vermutungstatbestand, dass alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.

Solange das JC nichts handfestes gegenteiliges in der Hand hat, ist dann auch über das erste Jahr hinaus Ruhe im Karton.
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #6 - 23.06.2016 um 23:51:45
 
Mojo Jojo schrieb am 23.06.2016 um 23:30:54:
erhielt sämtliche Zuwendungen des TS lediglich zur Vermeidung von Obdach- und sonstiger Mittellosigkeit.

... aber bitte in Form eines Kredites und eines Kreditvertrages, der fremdvergleichstauglich ist, denn sonst sind wir wieder beim Punkt der Unterstützungsvermutung, was zu einer BG führen würde.

Zitat:
Denn ein "bloßes Zusammenwohnen" reicht nicht aus als ersten Vermutungstatbestand, dass alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.

Aber nach einem Jahr wäre die Freundin des TS in der Pflicht den Nachweis zu führen, dass auch weiterhin keine BG vorliegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1stone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #7 - 24.06.2016 um 00:56:12
 
Hallo,

danke für die zahlreichen und informativen Antworten. Zunächst ein paar Antworten auf eure Fragen:
1) Meine Freundin ist erwerbsfähig
2) Das kein ALGII für EU-Ausländer mehr zusteht ist nach meinem Kenntnisstand letztes Jahr um September herum entschieden worden. Hier habe ich einen Artikel wiedergefunden: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-de...
3) Den Onlinerechner habe ich ausprobiert und wenn man mein Einkommen berücksichtigt, dann steht uns leider nichts zu.

Wie gesagt momentan übernehme ich alle Kosten für uns beide. Hinzuzufügen wäre noch, dass wir über die DKB ein Gemeinschaftskonto eröffnet haben, worauf ich von Zeit zu Zeit etwas einzahle, damit meine Freundin selbstständig Einkäufe etc. machen kann. Hoffe das stellt kein Problem dar?! Wichtig: Wie muss so ein Kreditvertrag aussehen, damit ich alle Überweisungen auf das Gemeinschaftskonto abdecke? Und wie werden diese vor allem auf einem Gemeinschaftskonto angerechnet? Zur Hälfte? Kann in einem solchen Vertrag, dann von "allen Zuwendungen" gesprochen werden ohne eine pauschale Summe anzugeben?

Schöne Grüße,
1stone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #8 - 24.06.2016 um 08:49:32
 
Was ist bei dir ein Gemeinschaftskonto?
Lautet es auf beider Namen?

Solange ihr gemeinsam wirtschaftet, seid ihr eine BG und das bringst du hier sehr deutlich zum Ausdruck. Somit macht ein Kreditvertrag überhaupt keinen Sinn, weil dieser nicht glaubwürdig erscheint.

Erst ihr absolut getrennt wirtschaftet und kein "gemeinsames" Konto habt, kann man über Nichtvorhandensein einer BG nachdenken.

Das von dir angesprochene Urteil bezieht sich darauf, dass EU-Ausländer keinen Anspruch auf ALG II haben, wenn sie nur nach Deutschland kommen, um diese Leistung zu bekommen. Davon sind aber sog. Aufstocker (Arbeitnehmer mit geringem Einkommen) nicht betroffen. Ihnen steht weiterhin aufstockendes ALG II zu.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1stone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #9 - 24.06.2016 um 11:01:52
 
Hallo,

das Gemeinschaftskonto habe ich Anfang des Jahres angelegt, damit meine Freundin ein Konto bei der DKB erhält. Ich habe befürchtet, dass Sie ansonsten direkt abgelehnt wird, wenn sie ein eigenes Konto aufmacht. Hierbei handelt es sich um ein Konto, dass auf beide Namen läuft auf meinen und den von meiner Freundin. Sie hat im Anschluß ein eigenes Konto eröffnet und nun könnten wir dieses theoretisch wieder schließen.
Ich kenne allerdings auch WG Gemeinschaften aus Studienzeiten die ein Gemeinschaftskonto hatten um die Finanzen gemeinsam zu verwalten.
Stellt meine Freundin diesen Antrag persönlich im Jobcenter?

Schöne Grüße,
1stone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #10 - 24.06.2016 um 11:25:29
 
1stone schrieb am 24.06.2016 um 11:01:52:
nun könnten wir dieses theoretisch wieder schließen. 

... und das solltet ihr unbedingt machen, denn ein Gemeinschaftskonto ist ein "Beweis" des füreinander einstehen.

1stone schrieb am 24.06.2016 um 11:01:52:
Stellt meine Freundin diesen Antrag persönlich im Jobcenter? 

Sie kann den Antrag persönlich beim JC stellen, auch postalisch oder auch bei jeder anderen öffentlichen Einrichtung (z. B. Rathaus, Gemeindeverwaltung, Polizei usw.).
Es muss nur sicher gestellt sein, dass der Antrag auch angekommen ist.

Wenn sie den Antrag noch im Juni stellt, greift er auf den Monatsersten zurück, sprich sie bekommt Geld ab Juni 2016.

Ihr solltet aber jetzt schon eine Kostenteilungsvereinbarung ausarbeiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1stone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #11 - 24.06.2016 um 12:02:02
 
Hallo,

die Schließung des Kontos sollte kein Problem darstellen, allerdings muss ich doch weiterhin nachweise der letzten 6 Monate vorlegen über das Konto? Muss das nicht mehr mitangegeben werden?

Kann der Antrag erstmal formlos gestellt werden zwecks Fristwahrung?

Schöne Grüße,
1stone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #12 - 24.06.2016 um 13:10:24
 
1stone schrieb am 24.06.2016 um 12:02:02:
allerdings muss ich doch weiterhin nachweise der letzten 6 Monate vorlegen über das Konto?

Wieso solltest du das müssen? Du bist doch nicht der Antragsteller.
Die Vergangenheit ist nicht relevant für das "jetzt".
Ihr habt euch jetzt entschieden, getrennt du wirtschaften, weil du für deine Freundin nicht mehr einstehen willst. Einen Zwang, die getroffenen Entscheidungen in der Zukunft weiter zu führen, gibt es nicht.

1stone schrieb am 24.06.2016 um 12:02:02:
Kann der Antrag erstmal formlos gestellt werden zwecks Fristwahrung?

Ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
engelchen+
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #13 - 25.06.2016 um 21:14:03
 
trixie schrieb am 24.06.2016 um 13:10:24:
Ihr habt euch jetzt entschieden, getrennt du wirtschaften, weil du für deine Freundin nicht mehr einstehen

Welche Freizügigkeitstatbestand erfüllt die Frau? Warum darf sie ALGII beziehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Antwort #14 - 25.06.2016 um 21:31:03
 
engelchen+ schrieb am 25.06.2016 um 21:14:03:
Welche Freizügigkeitstatbestand erfüllt die 

Den Freizügigkeitstatbestand, dass sie zur Arbeitssuche in Deutschland ist.

engelchen+ schrieb am 25.06.2016 um 21:14:03:
Warum darf sie ALGII beziehen? 

Gut, der TS sprach von Sozialhilfe, während ich auch den Zug von @marianna aufsprang, die nicht von Sozialhilfe, sondern von ALG II sprach.

So wie es aber aussieht, hat die Freundin der TS Anspruch auf Sozialhilfe, gemäß des Urteils des BSG.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/sozialpolitik-kein-hart...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema