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Doppelstaatler Ägypten (Gelesen: 12.886 mal)
Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 22.06.2016 um 14:05:26
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 14:00:49:
Grenzsperre hin oder her, darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen, zumal dann nicht, wenn die Ausreise von einem nichtdeutschen Flughafen stattfindet. Eine 100%ige Sicherheit, dass diese Ausreise verhindert werden kann, gibt es nicht. 


Ja, das denke ich auch. Es sollte am besten gar keinen Pass geben, der eine Ausreise ermöglicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 22.06.2016 um 14:07:49
 
Die Grenzsperre wird doch EU-weit im computer vermerkt oder etwa nicht ?? unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 22.06.2016 um 14:09:59
 
Gibt es denn eine Möglichkeit die Passausstellung zu verhindern ?
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Antwort #18 - 22.06.2016 um 14:16:46
 
Zum Thema Kindesentzug und Kindesentführung lies
Anzeichen für Kindesentzug und Kindesentführung http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/anzeichen-fuer-kindesentzug-und...
Prävention Kindesentzug http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/pravention-kindesentzug/
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Antwort #19 - 22.06.2016 um 14:22:28
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 14:09:59:
Gibt es denn eine Möglichkeit die Passausstellung zu verhindern ?

Nein, die gibt es nicht.

Letztendlich steht einem Doppelstaater die Inhabe eines Passes, welche seine (andere) Staatsangehörigkeit dokumentiert, auch zu.
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Arsinoe
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Antwort #20 - 22.06.2016 um 15:05:03
 
Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 14:22:28:
Nein, die gibt es nicht.

Letztendlich steht einem Doppelstaater die Inhabe eines Passes, welche seine (andere) Staatsangehörigkeit dokumentiert, auch zu. 


Beim deutschen Pass müssen zumindest in unserer Stadt beide Elternteile für die Passbeantragung anwesend sein, bzw. es muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Partners vorliegen. Könnte man damit nicht verhindern, dass zumindest der deutsche Pass ausgestellt wird?

Bekommt man ohne weiteres eine Geburtsurkunde beim Standesamt?
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Antwort #21 - 22.06.2016 um 15:16:59
 
Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 15:05:03:
Beim deutschen Pass müssen zumindest in unserer Stadt beide Elternteile für die Passbeantragung anwesend sein, bzw. es muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Partners vorliegen. Könnte man damit nicht verhindern, dass zumindest der deutsche Pass ausgestellt wird?


Ja, das kann man verhindern. Aber es ist eben nicht garantiert, dass das Kind ohne deutschen Pass nicht ausreisen kann.

Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 15:05:03:
Bekommt man ohne weiteres eine Geburtsurkunde beim Standesamt? 


Ja, der Vater bekommt natürlich eine Geburtsurkunde für sein Kind.
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Antwort #22 - 22.06.2016 um 17:06:07
 
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass
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Antwort #23 - 22.06.2016 um 17:20:24
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 17:06:07:
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass 


Dann solltest du diesen schon einmal gut verwahren.
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Antwort #24 - 22.06.2016 um 17:27:34
 
Habe ich bereits
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Antwort #25 - 22.06.2016 um 18:49:52
 
Was wenn der Vater den Pass als gestohlenen meldet? Oder einen Zweitpass beantragt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 22.06.2016 um 18:56:25
 
Gute frage ! Gibt es die Möglichkeit, die Ausstellung eines neuen Passes zu verhindern durch Eintrag im computer ?
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Antwort #27 - 22.06.2016 um 19:22:16
 
Info zu Grenzsperre und Ausreisesperre      http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/grenzsperre/
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Aras
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Antwort #28 - 22.06.2016 um 19:31:25
 
Für Personenstandsurkunden gilt bezüglich Sperren § 64 PStG.



https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__64.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #29 - 22.06.2016 um 20:48:37
 
Arsinoe schrieb am 22.06.2016 um 17:20:24:
Dann solltest du diesen schon einmal gut verwahren. 

Ein sicheres Versteck für Pass + Geburtsurkunde des Kindes ist außer Haus zB bei zuverlässigen Bekannten oder in einem Bankschließfach, denn
es hat schon Fälle gegeben, bei denen die Preisgabe des häuslichen Verstecks durch Drohung und/oder Gewalt erpresst wurde.
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