Dein Mann kann ohne dich bei einem der ägytpschen Konsulate in Hamburg, Frankfurt oder Berlin einen ägyptischen Pass ausstellen lassen, dafür braucht er lediglich eine Geburtsurkunde des Kindes.
Am meisten Glück hättest du in Hamburg, mit telefonischen Auskünften. Allerdings wird dort nur arabisch gesprochen. Auf Emails wird m.M. nie reagiert- kenne zumindest niemand, der darauf Antwort erhalten hätte.
Das Kind kann dann auch mit Vater und dem ägyptischen Reisepass ausreisen. Meistens verlagen- gerade bei kleinen Kindern- die Polizisten am Flughafen aber eine Einverständniserklärung der Mutter, falls sie nicht dabei ist.
Solltest du Angst vor Kindesentführung haben, kannst du mittels Anwalt eine Grenzsperre für das Kind eintragen lassen. Die gilt dann für die ganze EU.
Und eventuell- falls ihr schon in Scheidung lebt- alleiniges Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Solltest du mit Kind und Mann in Ä sein, kann dein Mann alleine bestimmen, wo sich euer Kind aufhält. Du darfst zwar ausreisen, auch ohne Erlaubnis von ihm, aber das Kind nicht mehr, ohne Einverständliserklärung von ihm.
Ist das Kind in Ä oder behält er es da, kann keine dtsch. Behörde etwas machen, da Ägypten nicht dem Den Haager Abkommen beigetreten ist.
hier auch der Hinwies der Botschaft in Kairo
"Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich."
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherhei...