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Rechnung von Finanzier (Gelesen: 6.513 mal)
Themen Beschreibung: sollen wir zahlen?
Rasa
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i4a rocks!


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06.07.2016 um 18:13:30
 
sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind in einer schwierigen Situation. wir haben 3 Monat vorher ein Haus gekauft. und für den Kredit haben wir 4-5 Finanziers gesprochen und alle haben einem Kredit vorgeschlagen. wir haben dem besten Kredit von einem genommen.

2 Monate näher bekamen wir eine Rechnung (1000 Euro) von einem Finanziers, die wir kontaktiert haben. Sie sagte, dass wir für Ihre Beratung zahlen müssen obwohl wir Ihr Angebot nicht genommen haben. wir sind überrascht mit dieser Rechnung und fragte Sie ob wir diese im Papier unterschreiben haben dass wir zahlen werden. Sie sagte, Nein! wir haben nur mündlich gesprochen, ehrlich zu sagen, wir merken es nicht. Sie hat gesagt, Sie hat Ihre Zeit für uns verbraucht mit unsere Stauberater zu sprechen und alle Daten abzuholen ( aber das hat jede Finanziers den wir kontaktiert gemacht )  Sie hat auch gesagt dass Sie kann für eine niedrige Summe zustimmen.

Sollten wir in dieser Situation zahlen? sie  hat schon 3 Briefe gesendet mit verschiedenen Zahlungsdatum und jetzt Sie will zum Rechtanwalt. wir würden zahlen wenn Sie Recht hat.Können Sie bitte raten über die zukünftigen Problemen wann wir nicht bezahlen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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trixie
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Antwort #1 - 06.07.2016 um 18:27:45
 
Nein, ihr sollt nicht zahlen, wenn ihr nichts unterschieben oder einem Beratungshonorar zugestimmt habt.

Eine gesetzliche Grundlage (anders als beim Steuerberater oder Rechtsanwalt) dass ihr etwas bezahlen müßt, gibt es noch nicht.

https://www.gehalt.de/news/wie-hoch-die-provisionen-von-finanzberatern-wirklich-...

Wende dich auch die Verbraucherzentrale, die werden dir nützliche Tipps geben. Auch werden dort Beschwerden über unseriöse Kreditberater gesammelt, so dass sie auch aktiv dagegen vorgehen können.
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Rasa
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Antwort #2 - 06.07.2016 um 20:56:07
 
Danke für Ihren Rat! wir werden die verbraucherzentrale kotaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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tizedboy
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Antwort #3 - 07.07.2016 um 10:40:34
 
Nicht zahlen!

Sollte eine Forderung schriflich kommen, dann zum Anwalt für "Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche".
Diese Dienstleistung kostet viel viel weniger als die unberechtigte Forderung und erspart viel Stress.
Auf keinen Fall die Forderung ignorieren. Denn man kann schnell Briefe vom Inkasso bekommen und danach SCHUFA (unberechtigt).

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trixie
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Antwort #4 - 07.07.2016 um 11:05:04
 
tizedboy schrieb am 07.07.2016 um 10:40:34:
Auf keinen Fall die Forderung ignorieren. Denn man kann schnell Briefe vom Inkasso bekommen und danach SCHUFA (unberechtigt).



Und was sollte passieren, wenn der TS auf diese unberechtigte Forderung nicht reagiert?
Gut, Briefe von Inkassobüros, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, denn unberechtigt bleibt unberechtigt. Ein Inkassobüro wird sich auch zweimal überlegen per Mahnbescheid dagegen vorzugehen, wenn die Forderung unberechtigt ist.


Ein Eintrag in die die Schufa darf deshalb nicht erfolgen.
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Rasa
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Antwort #5 - 11.07.2016 um 09:26:01
 
Vielen Dank alle für Ihre Antworten. sehr hilfreich!
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.07.2016 um 12:22:32
 
trixie schrieb am 07.07.2016 um 11:05:04:
Ein Eintrag in die die Schufa darf deshalb nicht erfolgen.

Darf nicht, bedeutet aber nicht, dass das nicht passieren kann. Und dann wird kann es schwierig werden.

Ich denke, das beste wäre es klarzumachen, dass die Forderung als unbegründet gesehen wird, und falls der Finanzier das anders sieht, er bitte Klage einreichen sollte, auch um unötige Kosten für ihn zu vermeiden.
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trixie
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Antwort #7 - 11.07.2016 um 12:42:58
 
Bei unberechtigten Eintrag in der Schufa, hat die betreffende Person einen Löschanspruch. Spätestens dann muß der Auftraggeber nachweisen, warum der Schufaeintrag rechtens sein soll.

Aus diesem Grund sollte man sich einmal im Jahr einen Auszug anfordern, damit man weiß, ob es gespeichert ist, denn es nichts unangenehmer wenn eine unberechtigte Speicherung erst dann auffällt, wenn man einen Kreditvertrag abschließen  oder einen Ratenkauf tätigen möchte.
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Antwort #8 - 11.07.2016 um 16:46:55
 
tiggger schrieb am 11.07.2016 um 12:22:32:
Darf nicht, bedeutet aber nicht, dass das nicht passieren kann. Und dann wird kann es schwierig werden.


Aus diesem Grund sollte man, wenn die Rechtmäßigkeit einer Forderung bestritten wird (und damit einhergehender Nichtzahlung, Lastschriftrückgabe etc.), formlos an die SCHUFA schreiben mit dem Inhalt, dass mit dem bezeichneten Vorgang kein Zahlungsausfall vorliegt, sondern der Vorgang Gegenstand eines Rechtsstreits ist.

"Wenn Streit über eine Forderung besteht", zu finden hier: Klick
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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