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Ausländerrecht (Gelesen: 5.435 mal)
Themen Beschreibung: Einreisebedenken und Einreisesperre
daorong
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.04.2016 um 11:12:34
 
Guten Tag,

ich habe eine Frage: was ist der Unterschied zwischen Einreisebedenken und Einreisesperre?

Vielen Dank
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.04.2016 um 11:17:43
 
Bedenken. Sperre. Sollte eigentlich eindeutig sein.
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daorong
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #2 - 22.04.2016 um 11:29:47
 
welche unterschiedliche Wirkungen haben die beide?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.04.2016 um 11:59:25
 
Eine Sperre ist eine Sperre.

Bei "Bedenken" wird kritischer geprüft als bei denjenigen, gegen die nichts vorliegt.

Ist wie Säuferbalken im Führerschein bei einer nächtlichen Polizeikontrolle.
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daorong
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #4 - 24.04.2016 um 03:06:48
 
Einreisebedenken gilt aber nur für Schengenvisum, für langfristige Visa spielt es keine Rolle, stimmt das?
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.04.2016 um 12:25:48
 
Das kommt darauf an, welcher Art die Einreisebedenken sind.

Falls jemand mit Besuchsvisum einen Asylantrag gestellt hat, ist ein FZF-Visum unproblematisch.

Wenn jemand mit Besuchsvisum Drogen einschmuggeln wollte, wird man auch beim Au-Pair-Visum genauer gucken.
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daorong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #6 - 25.04.2016 um 06:40:44
 
wenn nur wegen der unpünktlichen Ausreise Einreisebedenken verhängt wird, spielt es für langfristigen Visa, z.B. Heirats- oder Arbeitsvisum keine Rolle. Stimmt das?
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daorong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #7 - 08.06.2016 um 11:45:13
 
wenn nur wegen der unpünktlichen Ausreise Einreisebedenken verhängt wird, spielt es für langfristigen Visa, z.B. Heirats- oder Arbeitsvisum keine Rolle. Stimmt das?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 08.06.2016 um 11:48:52
 
daorong schrieb am 08.06.2016 um 11:45:13:
Stimmt das?

I.d.R. ja.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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daorong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #9 - 08.06.2016 um 12:01:12
 
Herr Petersburger, vielen Dank für Ihre Antwort.

Sind Sie Experte für Ausländerrecht?
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daorong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #10 - 08.06.2016 um 12:20:00
 
Aus welchen Gründen darf Einreisebedenken verhängt werden?

Welche Arte von Einreisebedenken gibt es denn überhaupt?
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #11 - 08.06.2016 um 13:26:13
 
Hallo,

das Problem ist, dass gelegentlich (sogar auf Merkblättern von AVs) "Einreisebedenken" mit "Einreisesperre" (besser: Aufenthaltsverbot) gleichgesetzt werden.

Die Beantwortung Deiner Fragen findest Du über einen kleinen Umweg, hier §2 Abs. 2 Nr. 4 des AZRG.

Erläuterungen in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften dazu (ab 2.2.3).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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