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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausländerrecht
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Beitrag begonnen von daorong am 22.04.2016 um 11:12:34

Titel: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 22.04.2016 um 11:12:34
Guten Tag,

ich habe eine Frage: was ist der Unterschied zwischen Einreisebedenken und Einreisesperre?

Vielen Dank

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von Walatin am 22.04.2016 um 11:17:43
Bedenken. Sperre. Sollte eigentlich eindeutig sein.

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 22.04.2016 um 11:29:47
welche unterschiedliche Wirkungen haben die beide?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von reinhard am 22.04.2016 um 11:59:25
Eine Sperre ist eine Sperre.

Bei "Bedenken" wird kritischer geprüft als bei denjenigen, gegen die nichts vorliegt.

Ist wie Säuferbalken im Führerschein bei einer nächtlichen Polizeikontrolle.

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 24.04.2016 um 03:06:48
Einreisebedenken gilt aber nur für Schengenvisum, für langfristige Visa spielt es keine Rolle, stimmt das?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von reinhard am 24.04.2016 um 12:25:48
Das kommt darauf an, welcher Art die Einreisebedenken sind.

Falls jemand mit Besuchsvisum einen Asylantrag gestellt hat, ist ein FZF-Visum unproblematisch.

Wenn jemand mit Besuchsvisum Drogen einschmuggeln wollte, wird man auch beim Au-Pair-Visum genauer gucken.

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 25.04.2016 um 06:40:44
wenn nur wegen der unpünktlichen Ausreise Einreisebedenken verhängt wird, spielt es für langfristigen Visa, z.B. Heirats- oder Arbeitsvisum keine Rolle. Stimmt das?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 08.06.2016 um 11:45:13
wenn nur wegen der unpünktlichen Ausreise Einreisebedenken verhängt wird, spielt es für langfristigen Visa, z.B. Heirats- oder Arbeitsvisum keine Rolle. Stimmt das?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von Petersburger am 08.06.2016 um 11:48:52

daorong schrieb am 08.06.2016 um 11:45:13:
Stimmt das?

I.d.R. ja.

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 08.06.2016 um 12:01:12
Herr Petersburger, vielen Dank für Ihre Antwort.

Sind Sie Experte für Ausländerrecht?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von daorong am 08.06.2016 um 12:20:00
Aus welchen Gründen darf Einreisebedenken verhängt werden?

Welche Arte von Einreisebedenken gibt es denn überhaupt?

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von T.P.2013 am 08.06.2016 um 13:26:13
Hallo,

das Problem ist, dass gelegentlich (sogar auf Merkblättern von AVs) "Einreisebedenken" mit "Einreisesperre" (besser: Aufenthaltsverbot) gleichgesetzt werden.

Die Beantwortung Deiner Fragen findest Du über einen kleinen Umweg, hier §2 Abs. 2 Nr. 4 des AZRG.

Erläuterungen in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften dazu (ab 2.2.3).

Gruß

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