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Fragwürdiger Anruf (Gelesen: 8.200 mal)
Dangah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.06.2016 um 15:26:14
 
Hallo ihr Lieben...

Mein Ehemann aus Indien ist nun seit 8 Monaten in Deutschland und wir führen eine glückliche Ehe. Er nimmt auch an den Integrationskurs teil und hat im nächsten Monat seinen B1 Test den er hoffentlich mit Erfolg abschliessen wird. Seinen Aufenthaltstitel hat er auch bekommen, erstmals für 1 Jahr hat man uns bei der ABH gesagt und sobald er den B1 hat wird er den Aufenthaltserlaubnis auf 3 Jahre erhalten. Soweit ist alles super.
Er bewirbt sich auch momentan fleissig, denn nach dem Kurs möchte er beruflich auch endlich durchstarten.

Heute Morgen bekam er dann jedoch einen seltsamen Anruf von der indischen Botschaft (mit Nummer - habe es direkt geprüft der Anruf kam sicher von der IB)
Der Herr am Telefon erklärte meinem Mann das dieser beim Abflug aus Indien einen "Immigrationszettel" ausgefüllt hat und dabei sein Geburtsdatum (als Beispiel: geboren am 16.11.1978 = 11.16.1978) verdreht hat. Logischerweise gibt es kein 16. Monat. Der Mann von der Botschaft sagte zu meinen Mann das dieser sich nun einer Straftat unterzogen hätte und dies mit einer Geldbuse von 10.000 EUR beanstandet werden kann. Mein Mann hat versucht ihm zu erklären das es sich wohl um einen Irrtum handelt oder das dieser Zahlendreher versehentlich zustande gekommen sein müsse.  Daraufhin meinte der Herr, er könne den Fall auch an die zuständige Polizeibehöre schicken. Außerdem würde er ZURÜCK nach Indien müssen aufgrund dieses "Vorfalls" (Zahlendreher)!!!!!!!!!!  In solchen Fällen, hätten sie das Recht, meinen Mann zu bestrafen ohne Email oder Telefonanruf. Die Polizei könnte einfach kommen ohne jegliche Erklärung!!!!! Darauf meinte mein Mann ob sie das nicht klären könnten, doch dazu müsse mein Mann online kommen (warum weiß Gott). Doch dieser Befand sich zu diesem Zeitpunkt ja in seiner Schulklasse. Er machte einen Termin für diesen Nachmittag aus. doch der Herr rief nicht mehr zurück.
Nun meine Frage...

Kann es tatsächlich möglich sein dass man aus so einer - in meinen Augen - Bagadelle, einen Elefanten macht? Es ist doch klar Ersichtlich das er sich mit dem Datum verschrieben hat, das ist doch Menschlich und kann jedem passieren. Kann man aus dem Grund tatsächlich abgeschoben werden, oder Geld in dieser Höhe als Strafe zahlen?

Woher hat die Botschaft seine Telefonnummer? Die Nummer ist meine Alte Nummer und er nutzt sie hier und bewirbt sich auch damit. Kann es sein das ein Arbeitgeber eine Anfrage auf Grund der Bewerbungen meines Mannes geschickt hat? (was ja nicht schlimm ist, aber das wäre die Antwort auf die Frage woher er die Nummer hat)
Desweiteren muss ich noch anmerken, das anhand des Gesprächs und die Art und Weise der Fragestellungen des Herren aus der Botschaft diesem wohl nicht klar war, warum mein Mann in Deutschland ist. Er wusste weder mit welchen Visum er hier ist (das hatte er ihn gefragt) wusste aber den Namen der alten Firma in der er zuletzt in Indien gearbeitet hatte. Das wiederum lässt uns vermuten das er die Infos von den Bewerbungen hat.

Wir sind echt für jegliche Antwort und Hilfe dankbar...

Liebe Grüße
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.06.2016 um 15:36:03
 
Nicht zahlen.

Melde das dem Bürgerservice, dass wohl irgendwer in deren Namen Geld abzocken will.
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tizedboy
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Antwort #2 - 02.06.2016 um 16:05:27
 
Abzocke!.
Lasst ihn an die Polizei weitergeben Zwinkernd.
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Arsinoe
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 02.06.2016 um 16:15:06
 
Dangah schrieb am 02.06.2016 um 15:26:14:
einen seltsamen Anruf von der indischen Botschaft (mit Nummer - habe es direkt geprüft der Anruf kam sicher von der IB)


IB lese ich als indische Botschaft, also keine deutsche Botschaft im Ausland? Wobei man dort keinen Visaantrag abgibt?
Ist es eine deutsche Auslandsvertretung würde ich es auch dem Bürgerservice vom AA melden. Habt ihr Kopien vom Antrag, um es zu prüfen?
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Budweiser
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Antwort #4 - 02.06.2016 um 17:05:38
 
Vergiss es - oder frage bei der indischen Botschaft nach.
Und wenn die Botschaft was will soll sie deinem Mann schreiben, incl. "Rechnung" für das "Verbrechen"!
Was mich stutzig macht ist die Aufforderung online zu gehen - ich vermute da wurde zweispurig gefahren und dein Mann hätte dann mit "Hilfe" des Anrufers seinen Computer blockiert.
Noch eine Chance abzuzocken!
Das Ganze riecht nicht - es stinkt ohne Ende!
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Dangah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2016 um 17:53:40
 
NotLupus schrieb am 02.06.2016 um 15:36:03:
Nicht zahlen.

Melde das dem Bürgerservice, dass wohl irgendwer in deren Namen Geld abzocken will.


Ich werde sicherlich nichts zahlen. Bis jetzt kam es ja nur "telefonisch" zu dieser "Drohung".


tizedboy schrieb am 02.06.2016 um 16:05:27:
Abzocke!.
Lasst ihn an die Polizei weitergeben Zwinkernd. 


Haha...


Arsinoe schrieb am 02.06.2016 um 16:15:06:
IB lese ich als indische Botschaft, also keine deutsche Botschaft im Ausland? Wobei man dort keinen Visaantrag abgibt?
Ist es eine deutsche Auslandsvertretung würde ich es auch dem Bürgerservice vom AA melden. Habt ihr Kopien vom Antrag, um es zu prüfen? 


Ja mit IB meinte ich Indische Botschaft. Nein, keine deutsche Botschaft im Ausland. Er ist ja hier in D und es lief alles ordentlich ab. Die Frage mit dem Visaantrag habe ich nicht ganz verstanden.
Es geht ja nicht um einen Visaantrag. Mein Mann hat ja schon seinen Aufenthaltstitel. Es ging nur darum dass der Herr von der IB fragte mit welchen Visa mein Mann denn überhaupt so lange hier wäre. Er ist mit einem Familienzusammenführungsvisum gekommen und aufgrund unserer EHE die wir hier führen ist er hier. Kopien vom Antrag? Welcher Antrag? Es geht ja nicht um einen Antrag oder ein Visa, sondern um die Papiere die er ausfüllte (ich weiß nicht genau wie das heisst, Immegrationspapier oder so ähnlich) als er Indien verliess. Am Airport musste er sozusagen nochmals etwas ausfüllen. An diesem Tag hatte er bereits sein VISA zusammen mit seinen AUSWEIS. Im Vorfeld bekommt man ja eine anwaltliche Prüfung für die Familienzusammenführung, in der er bereits auf Herz und Nieren gerpüft wurde. Ohne all das hätte er ja gar nicht einreisen dürfen. Jetzt geht es eben lediglich um dieses Papier, vom Flughafen, welches er irrtümlicherweise mit einem Zahlendreher bei seinem Geburtsdatum ausgefüllt hatte.


Budweiser schrieb am 02.06.2016 um 17:05:38:
Vergiss es - oder frage bei der indischen Botschaft nach.
Und wenn die Botschaft was will soll sie deinem Mann schreiben, incl. "Rechnung" für das "Verbrechen"!
Was mich stutzig macht ist die Aufforderung online zu gehen - ich vermute da wurde zweispurig gefahren und dein Mann hätte dann mit "Hilfe" des Anrufers seinen Computer blockiert.
Noch eine Chance abzuzocken!
Das Ganze riecht nicht - es stinkt ohne Ende! 



Ich habe heute zig mal bei der Botschaft angerufen, leider erfolglos. Es ist definitiv die richtige Nummer und der Anruf kam auch definitiv von der Indischen Botschaft.
Das mit dem Online gehen verstehe ich eben auch nicht. Für was denn? skypen oder was?  Schockiert/Erstaunt Da gebe ich dir völlig recht, das da was gehöriges zum Himmel stinkt! Aber er wusste eben alles von meinem Mann, sodass man davon ausgehen kann das der Anruf ernst gemeint war oder ist.


Bis jetzt hat er nicht mehr angerufen. Vermutlich wird er das wieder Morgen Vormittag tun, ist einfach mein Bauchgefühl. Im übrigen hat er Gestern schon versucht anzurufen. Hatten schon 2 Anrufe in Abwesenheit auf dem Handy (von gestern).
Ich finde es nach wie vor sehr seltsam und kann das alles nicht verstehen.
Das kann doch kein Grund sein, jemanden der Polizei zu melden oder eine derartige harte und hohe Strafe zu bekommen, oder gar zurück gesendet zu werden  weinend

LG
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tiggger
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Antwort #6 - 02.06.2016 um 18:25:33
 
Geht es um das 'departure form'? z.B. hier erwähnt:
http://www.path2usa.com/blog/new-indian-immigration-forms-arrival-departure-form...
Da werden wir hier nicht weiterhelfen können. Vielleicht hat er oder vielleicht hat er nicht ein Dokument in Indien falsch ausgefüllt; und je nach Gesetzeslage könnte das natürlich teuer werden (oder auch nicht / wie die indischen Gerichte das sehen weiss hier vermutlich keiner). Zurückgesendet werden kann er meiner Meinung nach nicht, aber es könnte natürlich schwierig werden sollte er wieder in Indien einreisen wollen, oder einen neuen Reisepass bei der Botschaft beanzutragen.
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garfield2008
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Antwort #7 - 02.06.2016 um 18:31:50
 
Dangah schrieb am 02.06.2016 um 17:53:40:
Es ist definitiv die richtige Nummer und der Anruf kam auch definitiv von der Indischen Botschaft. 

Die Nummer wird schon stimmen, aber ob der Anruf von der Botschaft kam ist nicht sicher.
Seit es Internettelefonie gibt ist es leider sehr einfach, die per CLIP übertragene Rufnummer zu fälschen. Und das ist nicht das Ausnutzen von Sicherheitslücken sondern in den Normen für Internettelefonie sogar ausdrücklich vorgesehen.
Sagt beim nächsten Anruf einfach, das der Anruf gerade von der Polizei nachverfolgt wird, dann werdet ihr schon merken ob es ein Scammer ist oder nicht.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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blubb


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Antwort #8 - 02.06.2016 um 18:44:53
 
Man kann das Ganze kurz zusammenfassen:

Es ist eine Betrugsmasche.

Richtige Reaktion: Ignorieren.
Alternativ Strafanzeige bei der Polizei wg. versuchten Betruges und Nötigung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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grisu1000
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Antwort #9 - 02.06.2016 um 19:21:51
 
Dangah schrieb am 02.06.2016 um 17:53:40:
ch habe heute zig mal bei der Botschaft angerufen, leider erfolglos


Warum sabotierst du mögliche Ermittlungen der Polizei? Genau das tust du damit!

Dangah schrieb am 02.06.2016 um 17:53:40:
Es ist definitiv die richtige Nummer und der Anruf kam auch definitiv von der Indischen Botschaft. 


Aha, bist du IT Spezialist mit der entsprechenden Ausrüstung. Wer sagt, das nicht ID Spoofing betrieben wurde.

Geh zur Polzei und mach eine Anzeige. Dann kann diese entsprechend ermitteln.
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Dangah
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Antwort #10 - 02.06.2016 um 19:52:21
 
grisu1000 schrieb am 02.06.2016 um 19:21:51:
Dangah schrieb am Heute um 17:53:40:
ch habe heute zig mal bei der Botschaft angerufen, leider erfolglos


Warum sabotierst du mögliche Ermittlungen der Polizei? Genau das tust du damit!


Wieso sabotiere ich die Ermittlungen wenn ich versuche heraus zu bekommen was die IB von uns wollte? Bevor ich an Betrug gedacht hatte heute, hab ich erstmal vernünftig gedacht. Hätte sicherlich jeder andere auch getan...

grisu1000 schrieb am 02.06.2016 um 19:21:51:
Dangah schrieb am Heute um 17:53:40:
Es ist definitiv die richtige Nummer und der Anruf kam auch definitiv von der Indischen Botschaft.


Aha, bist du IT Spezialist mit der entsprechenden Ausrüstung. Wer sagt, das nicht ID Spoofing betrieben wurde.

Geh zur Polzei und mach eine Anzeige. Dann kann diese entsprechend ermitteln. 



LOL natürlich bin ich kein IT Spezialist genauso wenig wusste ich was ID Spoofing ist... Aber nehmen wir mal an, gesetz dem Fall es ist Betrug, woher wissen die dann die Details? Das können die ja dann eigentlich nur von den Bewerbungen wissen! Denn genau die Details wusste der Mann - Telefonnummer, Name der alten Firma, und er wusste NICHT mit welchem Visa mein Mann da ist und hat nachgefragt (das steht ja auch nicht in einer Bewerbung). Sollte das tatsächlich eine Betrugsmasche sein, oder es sich nicht aufklären werden wir auf jeden Fall zur Polizei gehen! In jedem Fall wäre das die Idee. Denn wir haben NICHTS zu verheimlichen. Selbst wenn es die Botschaft war, SO kann man nicht mit jemanden reden...
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Antwort #11 - 02.06.2016 um 20:16:09
 
Ich hab glaub mal von der Masche auf der Seite vom BaMF gelesen.
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nixwissen
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Antwort #12 - 02.06.2016 um 20:26:50
 
Dangah schrieb am 02.06.2016 um 19:52:21:
Wieso sabotiere ich die Ermittlungen wenn ich versuche heraus zu bekommen was die IB von uns wollte? Bevor ich an Betrug gedacht hatte heute, hab ich erstmal vernünftig gedacht. Hätte sicherlich jeder andere auch getan...


Die Botschaft wollte nichts von Euch sondern ein Betrüger. Mit gefälschter Nummer oder eben ein MA der Botschaft.
Ausserdem was denkst warum er zurück müsste? Deutsche Polizei? Etwa weil er in Indien bei der Ausreise einen Zettel falsch ausgefüllt hat?
10.000€ Strafe? Indien?
Werde mal realistisch.

Die Infos die Du anführst sind auch fast einfacher zu bekommen als die Nummer zu fälschen.

Wenn der nochmal anruft melde Dich bei der Polizei.

Gruß,
Norbert
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Antwort #13 - 02.06.2016 um 21:38:02
 
Dangah schrieb am 02.06.2016 um 19:52:21:
ber nehmen wir mal an, gesetz dem Fall es ist Betrug, woher wissen die dann die Details? Das können die ja dann eigentlich nur von den Bewerbungen wissen! Denn genau die Details wusste der Mann - Telefonnummer, Name der alten Firma, und er wusste NICHT mit welchem Visa mein Mann da ist und hat nachgefrag


Ich habe nicht gesagt das dort kein Innenträter vorhanden ist, kann, muss aber nicht, das muss aber nicht der mit der Telefonnummer sein.

Aber die Polizei kann ermitteln, insbesondere die Rufnummer und sich dann mit den entsprechenden Stellen bei der IB auseinandersetzen.
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Antwort #14 - 02.06.2016 um 21:57:29
 
Bist du dir 100% sicher, dass dein Mann nicht Teil dieses Betruges ist? Soll ja auch schon vorgekommen sein!
Alles andere wurde schon gesagt....die Nummer kann jeder faken
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