Zitat:Er könnte überall auf der Welt mit dem Scheidungsurteil wieder heiraten.
Da täuscht du dich. Sogar in Dänemark, welches allgemein als liberal gilt, bräuchte er eine Geburtsurkunde, die den aktuellen Personenstand ausweist.
In vielen Ländern, dessen Staatsangehörigkeit man hat, muss man seine Scheidung eintragen lassen. Daran hat der Mann scheinbar nicht gedacht, im Glauben, er brauche das nicht.
Zitat:Sein Personenstand richtet sich nach deutschem Recht und nicht nach algerischen Recht.
... ersetzt aber nicht eine aktuelle GU. Ausstellen muss das Land die GU wo er geboren wurde, bzw. wo seine Geburt eingetragen ist.
Wäre es so einfach wie du schreibst, bräuchte man nur eine erweiterte Meldebescheinigung, denn dort steht auch de aktuelle Familienstand und das Thema "Ehefähigkeitszeugnis" wäre keines mehr.
Auch wenn zwei geschiedene Deutsche heiraten wollen, brauchen beide eine aktuelle GU.
Der Familienstand richtet sich nach beiden Rechten, denn der Mann könnte in der Zwischenzeit in Algerien wieder geheiratet haben, in Deutschland immer noch als "geschieden" eingetragen sein.
Zitat:Der Mann müsste extra deswegen nach Algerien reisen und einen Haufen Bürokratie erledigen. Kostet, dauert und ist völlig sinnlos.
Den gleichen Aufwand hatte damals bei der ersten Heirat auch betreiben müssen, womit ihm bekannt war, was alles notwendig ist.
Sinnlos ist das absolut nicht, denn er könnte - wie oben geschrieben - bereits in Tunesien wieder verheiratet sein.
Für Versäumnisse der Bürger sollte man das Standesamt nicht kritisieren, sondern den Fehler in den eigenen Reihen suchen und die Konsequenzen daraus ziehen.