trixie schrieb am 05.04.2016 um 14:05:25:@NotLupus
Unterlasse bitte deine frechen, deplazierten und sinnlosen Antworten.
Dreimal das Gleiche zu fragen macht deine Fragen nicht sinnvoller.
Es tut mir leid, dass meine Antworten deplatziert, frech und sinnlos waren.
Ich hatte nämlich folgenden Gedanken:
Der Ex-Algerier( wie hier ständig vom
TE betont wird) kann ja wirklich ausgebürgert worden sein. Es dreht sich um eine Ausbürgerung von vor über 10 Jahren. Damals wurde - soweit ich das erfassen kann - von Algeriern die Beantragung der Ausbürgerung verlangt - Par. 12 Abs. 1 Nr. 2 a.F.. Es ist ja so, dass das algerische Staatsangehörigkeitsrecht die Möglichkeit der Ausbürgerung kennt (laut Gesetzestext der Website des UNHCR).
Wenn er kein Algerier mehr ist, dann ist der Familienstand auf der Geburtsurkunde unerheblich, da er nicht dem algerischen Personalstatut unterliegt. Er wäre dann nur dem deutschen Personalstatut unterworfen und es wäre mE unzumutbar vom Deutschen zu verlangen ein ihm fremdes Personenstandsregister zu korrigieren.
Man vergleiche das mit dem türkischen Staatsangehörigkeitsrecht, wo nach der Ausbürgerung - also explizit erwähnt wird - dass der entsprechende Personenstandseintrag geschlossen wird.
Darum auch meine frechen, deplatzierten und sinnlosen Fragen an den
TE, die du stets und zuverlässig, korrekt und zutreffend für ihn beantwortet hast.
Also auch Entschuldigung für diese sinnlose, deplatzierte und freche Antwort. Jemand anderes sollte bitte diesen Beitrag den Mods melden, damit diese auch korrekt in die runde Ablage landet.